KFZ-Versicherungen im Vergleich 2023

Ein Rückblick auf die Zahlen in den ersten drei Quartalen 2021 zeigt, dass sich auf deutschen Straßen rund 1,9 Millionen Unfälle ereigneten – eine Vielzahl davon ging mit einem Personenschaden einher. Hinter jedem Unfall steht ein Verursacher, der für die Unfallfolgen zahlen muss. Im Durchschnitt verursachte jeder Unfall Haftpflichtschäden im Volumen von ca. 3.500 Euro. Bei schweren Unfällen mit gravierenden Personenschäden kann der Unfallverursacher rasch mit Forderungen in Millionenhöhe konfrontiert werden, wenn Verkehrsopfer ein Leben lang gepflegt werden müssen und nicht mehr erwerbsfähig sind.

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KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Forderungen Dritter ab

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Deshalb gibt es die KFZ-Versicherung. Sie besteht aus mehreren Verträgen. Der Besitz einer Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich. Die KFZ-Haftpflicht schützt Fahrer und Halter vor Ansprüchen Dritter, die durch Unfälle zu Schaden kommen. Sachschäden am Fahrzeug sind über die Haftpflichtversicherung ebenso abgedeckt wie Personenschäden von Schmerzensgeld über Heilbehandlung bis zur lebenslangen stationären Pflege.

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Kaskoversicherung versichert das Fahrzeug

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Die Kaskoversicherung schützt den Versicherungsnehmer selbst gegen Schäden am versicherten Fahrzeug und ist keine gesetzliche Pflicht. Autofahrer können zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung wählen. Die Vollkaskoversicherung ersetzt auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch selbst verschuldete Unfälle entstehen und deckt darüber hinaus mut- und böswillige Beschädigungen ab. Sie ist deshalb meistens deutlich teurer als die Teilkaskoversicherung, die weniger versicherte Gefahren einschließt.

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Zusatzversicherungen schützen die Insassen

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Autofahrer können mit KFZ-Unfallversicherungen und Autoschutzbriefversicherungen zusätzlichen Versicherungsschutz erwerben. Unfallversicherungen zahlen bei einem Verkehrsunfall jedem Insassen eine Entschädigung und  schützen damit vor allem den Fahrer, der bei einem selbst verschuldeten Unfall seinen Haftpflichtversicherer nicht in die Pflicht nehmen kann. Autoschutzbriefversicherungen sind vergleichbar mit Servicepaketen, die vor allem bei Unfall oder Panne auf Reisen wertvolle Dienste leisten können.

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Der Versicherungsmarkt ist intransparent

Jedes Jahr im Herbst geht es wieder los: In der Wechselsaison werben KFZ-Versicherer um neue Kunden. Bei den meisten Versicherungsunternehmen endet das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr: Beiden Vertragsparteien steht dann ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Wechsel der KFZ-Versicherung spart viel Geld: Als durchschnittliche jährliche Ersparnis setzen die meisten Studien und Untersuchungen von Verbraucherschützern einige hundert Euro an. Abhängig von Fahrzeugtyp und Versicherungsumfang sind auch 1.000 Euro und mehr möglich.Verbraucher sehen sich bei der Suche nach einem guten Tarif mit einem regelrechten Dickicht konfrontiert: Weit mehr als 100 Anbieter und noch deutlich mehr unterschiedliche Tarife stehen zur Auswahl.

Gesetzliche Bestimmungen

Da in Deutschland nahezu alles gesetzlich geregelt ist, existieren natürlich auch entsprechende Bestimmungen für die Autoversicherung. Die wichtigste dieser Bestimmungen hatten wir bereits angesprochen – es ist gesetzlich festgelegt, dass jedes am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug über eine solche Versicherung verfügen muss. Mit dieser Regelung werden alle anderen Verkehrsteilnehmer beziehungsweise deren Eigentum geschützt. Doch dass es noch lange nicht alles, es existieren zahlreiche weitere gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie dem Schutz durch die Teil- und Vollkaskoversicherung. Schauen wir uns in diesem Zusammenhang zunächst die Haftungsfrage an. Hier ist gesetzlich festgelegt, dass nicht nur der Fahrer eines Kraftfahrzeugs für einen von ihm verursachten Schaden haftet, sondern unter Umständen auch der Halter. Dadurch umgeht der Gesetzgeber die Verpflichtung, jeden Inhaber einer Fahrerlaubnis mit einer Versicherungspflicht zu belegen, was faktisch fast unmöglich ist. Somit bildet dieser Umstand eine Besonderheit in der deutschen Gesetzgebung, der Halter eines Fahrzeuges kann nämlich auch dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihn keinerlei Verschulden an dem verursachten Schaden trifft. Kommen wir nun zu den gesetzlich geforderten Deckungssummen. Diese existieren nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt momentan bei 7,5 Millionen Euro, hinzu kommt eine Mindestdeckungssumme für Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro. Außerdem ist auch für Vermögensschäden eine Mindestdeckungssumme vorgesehen, diese beträgt allerdings nur 50.000 Euro. Die Autoversicherung ist also zur Regulierung eines Schadens bis zur Höhe dieser Mindestdeckungssumme verpflichtet. Unabhängig davon steht es dem Versicherer jedoch frei, eigene, höhere Deckungssummen festzulegen. Gesetzlich festgelegt ist außerdem, in welchen Fällen die Autoversicherung ihre Leistungen nicht auszahlen muss oder zumindest einschränken kann. Grundsätzlich muss der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit seitens des Versicherten, aus der in der Folge ein Schaden entsteht, seine Leistungen ausschütten. Dies gilt jedoch nur eingeschränkt bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bzw. bei einer Fahrerflucht. Hier ist allerdings ein Höchstbetrag von 5.000 Euro vorgesehen, welchen die Versicherung im Rahmen der Schadensregulierung verweigern darf. Alles, was darüber hinausgeht, muss die Versicherungsgesellschaft laut Gesetz leisten. Das bedeutet konkret: Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt und in der Folge ein Schaden verursacht, der muss unter Umständen bis zu 5.000 Euro der Schadenssumme aus eigener Tasche bezahlen. Weiterhin sind auch die Entschädigungsleistungen einer Autoversicherung teilweise gesetzlich geregelt. Grundsätzlich erstattet die Versicherung alle Reparaturkosten des unverschuldet zu Schaden gekommen Unfallgegners, außerdem wird eine dem Fahrzeugalter entsprechende Wertminderung erstattet. Besteht bei dem betreffenden Fahrzeug ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden, so ersetzt die Versicherung dessen Wiederbeschaffungswert, nachdem ein eventuell vorhandener Restwert des alten Fahrzeuges davon abgezogen wurde. Wichtig ist darüber hinaus, dass für die Autoversicherung von gesetzlicher Seite eine so genannte Nachhaftung vorgeschrieben ist. Das bedeutet: Wird ein Versicherungsvertrag beendet, so ist der Versicherer von Gesetzes wegen trotzdem dazu verpflichtet, in einem Zeitraum von bis zu einem Monat nach Vertragsbeendigung seine Leistungen im gesetzlichen Umfang auszuschütten. Diese Regelung wurde eingeführt, um eventuelle Probleme beim Übergang von einer in die andere Versichertenphase zu umgehen, so dass ausgeschlossen wird, dass der Versicherte für eine kurze Zeit ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.

Ein Versicherungsvergleich lohnt sich immer!

Den regelmäßigen Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote im Herbst eines jeden Jahres haben sich viele Verbraucher bereits angewöhnt. Doch das ist noch lange nicht alles: eine Versicherung kann grundsätzlich nicht nur dann gewechselt werden, wenn eine Kündigung des Vertrages zum Jahresende ansteht, sondern auch in einigen anderen Fällen. Tritt zum Beispiel ein Schadensfall für die Kfz-Haftpflichtversicherung ein, so genießt der Versicherte in diesem Zusammenhang ein so genanntes Sonderkündigungsrecht. Um dieses Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, ist es völlig ohne Belang, ob die Regulierung des Schadens des Unfallgegners ohne Probleme abgelaufen ist, oder ganz beziehungsweise teilweise vom Versicherer abgelehnt wurde. Es ist lediglich darauf zu achten, die gegebenen Fristen zur Kündigung einzuhalten. Diese sind von Versicherer zu Versicherer etwas unterschiedlich, in der Regel betragen sie zwischen zwei und vier Wochen. Beginn dieser Frist ist meist der Bearbeitungsschluss des betreffenden Schadens. Wenn Sie sich als Versicherter in einer solchen Situation befinden, müssen Sie also relativ schnell eine neue Versicherungsgesellschaft zum Abschluss eines Vertrages zur Kfz-Haftpflichtversicherung finden. Doch auch in diesem Fall sollten Sie nicht vergessen, die verschiedenen Anbieter untereinander zu vergleichen. Durch die modernen Vergleichstests im Internet ist das heute kein Problem mehr und innerhalb weniger Minuten erledigt.

Auch nach einer Beitragserhöhung haben Sie das Recht, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zu kündigen

Was viele nicht wissen: flattert ein Schreiben des Versicherers ins Haus, aus dem hervorgeht, dass die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Kürze angehoben werden, so muss sich der Versicherte zunächst ausdrücklich mit einer solchen Preiserhöhung einverstanden erklären. Diese Einverständniserklärung erfolgt meist dadurch, dass der Versicherte innerhalb einer bestimmten Frist keinen Einspruch dagegen erhebt. Er hat aber zusätzlich auch das Recht, im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung seinen Versicherungsvertrag sofort zu kündigen. In den meisten Fällen gilt bei der Kündigung der Kfz-Versicherung eine Frist von einem Monat, nachdem der Versicherte die Ankündigung zur Preiserhöhung beziehungsweise die neue Beitragsrechnung erhalten hatte. Gerade in diesem Fall, wenn also Ihr bestehender Kfz-Versicherer seine Beiträge erhöht, lohnt es sich, einen Versicherungsvergleich zu starten und die Angebote verschiedener Gesellschaften untereinander zu vergleichen. Schließlich möchten Sie doch nicht, dass es beim nächsten Versicherer wieder ähnlich läuft, beziehungsweise Sie mit höheren Beiträgen in den neuen Vertrag einsteigen, als Sie beim alten Versicherer gezahlt haben. Da die Schreiben der Versicherer mit den Prämien des kommenden Jahres im Oktober/November bei den meisten Versicherten eintrudeln, ist insbesondere im November Hochsaison beim Wechsel der Kfz-Versicherung. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass ein solcher Versicherungsvergleich auf einer unabhängigen Plattform, wie sie beispielsweise diese Webseite darstellt, angeboten und durchgeführt wird. Immer wieder trifft man auf Rechner von Versicherungsmaklern oder Versicherungsgesellschaften, die entsprechend manipuliert sind und somit die eigene Gesellschaft beziehungsweise die Versicherung, welche dem Makler am meisten Provision zahlt, auf den ersten Plätzen listet. Ein solcher Rechner bringt dem Verbraucher im Endeffekt gar nichts. Sie sollten daher stets darauf achten, einen unabhängigen Vergleichsrechner zu wählen. Wichtig beim Vergleichen verschiedener Versicherungen ist, darauf zu achten, dass der neue Versicherer einen gleichen oder besseren Leistungsumfang als die bisherige Gesellschaft bietet. Das ist nicht immer der Fall. Einige Versicherer bieten besonders günstige Prämie nur im Zusammenhang mit einem reduzierten Leistungskatalog, was dem Kunden allerdings oft nicht auf den ersten Blick auffällt. Es daher wichtig, auch einmal ins Kleingedruckte zu schauen, beziehungsweise die Anmerkungen zu lesen, die sich in den entsprechend Angeboten meist irgendwo im Fußbereich befinden und mit einem Sternchen gekennzeichnet sind.

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