Gutachter beauftragen
Inhaltsübersicht
Wann kann ich als Geschädigter einen eigenen Gutachter beauftragen?
Bei der Bestellung eines Sachverständigen wegen eines durch Unfall oder Schaden Geschädigten sind zwei Faktoren wichtig:- Trägt der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall und
- um welche Art von Schaden handelt es sich.

Neutralität des Sachverständigen wichtig
Wird ein Gutachter hinzugezogen nach einem Unfall oder Schadensfall, geht es um bares Geld. Deshalb ist es für den Fahrzeughalter wichtig, dass die Neutralität des Sachverständigen auch eingehalten wird. Das heißt: wird ein Gutachter seitens der Autoversicherung gestellt, sollte vor der Erstellung des Gutachtens durch diesen beim Versicherer nachgehakt werden, ob dieser wirklich ein neutraler Sachverständiger, oder beim Autoversicherer angestellt ist. Ist letzteres der Fall, sollte der Versicherte darüber nachdenken, ob es für ihn nicht besser ist, einen eigenen und freien Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Stellt sich die Versicherung hierbei quer, bringt ihr dies bei einem Haftpflichtschaden nichts, da der Geschädigte bei solchen Fällen, mit Ausnahme von Bagatellschäden, ein Recht auf einen eigenen, freien Gutachter hat. Dafür kann der Versicherte später von dessen Neutralität profitieren, wenn es um die Regulierung des Schadens geht und der Gutachter der Versicherung zu einem anderen Ergebnis denn der freie Gutachter kommt. Denn je ferner ein solches Gutachten von der Kfz-Versicherung selbst steht, desto neutraler kann er bei der Begutachtung des Schadens und der Schadensermittlung sein. Vor allem bei Klagen ist dies sehr wichtig, wenn es am Ende darum geht, wer Recht hat und welches Gutachten nach Ansicht des Gerichts das bessere, da passendere ist.Neutralen Sachverständiger als Geschädigter beauftragen
Wird man Opfer eines Unfalls oder Schadensfalls und ist damit Geschädigter, hat der Gesetzgeber klare Regeln vorgegeben, wenn es um die Bestellung eines freien Sachverständigen geht. Die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners hat die Kosten für diese zu tragen, da der Geschädigte immer das Recht auf einen eigenen, freien Sachverständigen hat. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um einen Schaden handelt, der als Bagatellschaden gilt. Beteiligen an den Kosten für den freien Sachverständigen muss sich ein geschädigter Autofahrer nur dann, wenn er eine Teilschuld am Unfall trägt. Für viele Geschädigte ist dies natürlich eine gute Nachricht, können sie doch, ohne selbst die Kosten tragen zu müssen, einen neutralen Gutachter hinzuziehen und sind nicht auf das Gutachten des Sachverständigen der gegnerischen Versicherung angewiesen. Gerade bei Fällen, bei denen die Sache später vor Gericht landet, ist die Bestellung eines freien Sachverständigen seitens des Geschädigten, wie oben bereits geschrieben, oft eine gute Wahl.Sachverständigenfahren bei der Kaskoversicherung
Nicht selten erleben Deutschlands Autofahrer den Streit mit ihrer Kaskoversicherung, weil diese den entstandenen Schaden nicht übernehmen möchte. Der Gesetzgeber hat hierfür extra ein Verfahren ermöglicht, um eine Einigung zwischen Versichertem und Versicherer zu ermöglichen, mittels des so genannten Sachverständigenverfahrens.Surftipp: Zum Sachverständigen-Verfahren
- Entweder den Vorschlag des Fahrzeughalters anzunehmen und damit den Fall abzuhaken.
- Oder aber einen eigenen Sachverständigen zu benennen.
Wer übernimmt die Kosten für den Gutachter?
Wie bereits weiter oben angeführt, hängt dies von mehreren Faktoren ab.Geht es um die Kfz-Haftpflicht oder die Kaskoversicherung?
Im Falle der Kfz-Haftpflicht kommt es darauf an, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder einen vergleichsweise großen Schaden. Zudem ist es wichtig, ob der Geschädigte eine Teilschuld am Unfall trägt oder der Unfallgegner alleinige Schuld am Unfallhergang hat. Im Falle einer Kaskoversicherung hängt es davon ab, ob es zu einem Sachverständigenverfahren kommt oder ob die Versicherung den Gutachter des Versicherungsnehmers anerkennt. Im Falle eines Sachverständigenverfahrens werden die Kosten entweder anteilig übernommen oder die Verliererseite muss die Kosten des Verfahrens und des Sachverständigen tragen.Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten?

Vorsicht bei der Auswahl des Sachverständigen!
Es gibt Berufsbezeichnungen, die gesetzlich geschützt sind und solche, die sich jeder selbst aussuchen kann wie es ihm gefällt. Letzteres ist bei Kfz-Gutachtern leider der Fall. Jeder, der es mag, kann sich Kfz-Gutachter nennen und als freier Sachverständiger in diesem Bereich tätig sein. Wichtig ist es deshalb bei der Auswahl des Gutachters genau hinzusehen. Der BVSK, der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., hat als Hauptkriterium festgelegt, dass der Gutachter, der sich um die Aufnahme in diesem Berufsverband bewirbt, mindestens ein Studium zum Ingenieur oder einen Meistertitel im Bereich Kfz nachweisen muss. Wer einen Gutachter sucht, der abseits von den Autoversicherern als freier Sachverständiger tätig ist, tut gut daran, sich diesen über den genannten Berufsverband direkt zu suchen.Neue Versicherung gesucht? Dann jetzt hier anfragen:
Freie Sachverständige finde ich wo im Internet?
Da die Berufsbezeichnung Kfz-Gutachter nicht geschützt ist, kommt es für Geschädigte und Versicherungsnehmer darauf an, einen guten freien Sachverständigen unter den vielen Gutachtern zu finden. Dies mag vielleicht wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen klingen, aber das ist es nicht. Der bereits weiter oben erwähnte Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., der BVSK, hat auf seiner Seite unter Kfz-Sachverständiger eine Liste mit freien Sachverständigen zusammengestellt. Versicherte, die ein Gutachten benötigen, können dort einen entsprechenden Gutachter finden. Im BVSK sind alle freiberuflichen und vor allem unabhängigen (!!!) Kfz-Gutachter zu finden, welche nach Ansicht des Berufsverbands tatsächliche Sachverständige im Bereich des Kraftfahrzeugwesens sind und entsprechende Gutachten erstellen können.Freie Sachverständige außerhalb des Berufsverbands?
Da der BVSK bestimmte Vorgaben an die dem Verband angegliederten und darin organisierten Kfz-Gutachter stellt, ist ein freier Sachverständiger für das Kraftfahrzeugwesen am besten dort zu finden. Sich einfach so frei Schnauze im Internet oder den Gelben Seiten auf die Suche zu begeben, kann hingegen ins Auge gehen. Denn wie bereits erwähnt: Jeder kann sich Kfz-Gutachter nennen, wenn es ihm gefällt. Dafür ist nicht einmal eine Ausbildung als Kfz-Mechaniker oder Ähnliches notwendig.Surftipp: Verhalten am Unfallort
Einen Abfindungsvergleich des Gegners annehmen?
Die gegnerische Versicherung erkennt die Schuld des eigenen Versicherungsnehmers an und bietet dem Geschädigten einen Abfindungsvergleich. Hört sich gut an, auf den ersten Blick, sollte aber mit Vorsicht genossen werden. Denn egal wie hoch die Summe ist, die einem da als Abfindung versprochen wird – nimmt der Geschädigte diesen Vergleich an, verzichtet er damit zugleich auf alle weiteren Ansprüche aus dem Versicherungsfall. Das heißt treten Folgeschäden aus dem Unfall auf, muss die Versicherung des Unfallgegners nicht mehr aufkommen dafür. Selbst vor Gericht haben die Geschädigten dann sehr schlechte bis gar keine Karten mehr, wenn sie dagegen klagen. Schließlich haben sie mit ihrer Unterschrift unter den Abfindungsvergleich diesem zugestimmt und damit auf alle folgenden Ansprüche verzichtet. Ein solcher Abfindungsvergleich sollte deshalb nur mit Bedacht und vor allem erst nach Rücksprache der behandelnden Ärzte (und eventuell sogar einer Zweitmeinung!), angenommen und unterschrieben werden.Bei Bagatellschaden auf Gutachter verzichten?
Bei großen Schäden nach einem Unfall oder beispielsweise einem Unwetter ist die Beauftragung eines freien Sachverständigen oft eine wichtige Sache. Je nach Unfallhergang und Sachlage muss der Geschädigte diesen selbst nicht bezahlen. Bei einem Unfall ohne Teilschuld beispielsweise muss die Kfz-Versicherung des Unfallgegners für die Kosten des Gutachters aufkommen. Anders sieht es bei so genannten Bagatellschäden aus. Wird hier ein Gutachten in Auftrag gegeben, muss der Auftraggeber des Gutachtens, ganz egal wer Schuld am Unfall hat, dieses auch bezahlen. Selbst wenn der Versicherungsnehmer der Geschädigte und frei von einer Teilschuld am Unfall ist. Deshalb ist zu empfehlen, nur dann einen Kfz-Gutachter zu bestellen, wenn es wirklich um einen nennenswerten Schaden handelt und sich die Versicherung des Unfallgegners oder die eigene Kaskoversicherung weigert, den entstandenen Schaden zu übernehmen.Fazit
