Die Punktereform: das Fahreignungsregister

Nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer soll es Verkehrsrüpeln künftig deutlich schneller an den Lappen gehen. Sein Mittel der Wahl: Ein neues Punktesystem, das im Dezember 2012 vom Bundeskabinett abgesegnet wurde und ab Februar 2014 greift. Wer künftig über die Stränge schlägt und mit dem dezenten Hinweis „Bitte folgen!“ aus dem fließenden Verkehr auf einen Parkplatz gelotst wird, erhält zwar weniger Punkte auf seinem Flensburger Konto, sieht dafür aber auch wesentlich schneller die rote Karte. Denn die Obergrenze von 18 Zählern wurde auf acht Punkte reduziert.

Einfacher, gerechter, transparenter

Das geplante Fahreignungsregister soll einfacher, gerechter und transparenter als das bisherige System sein. Dafür wurden die Punkteverteilung und der Maßnahmenkatalog spürbar gestrafft. Sobald die Neuregelung in Kraft tritt, gibt es nur noch drei statt wie bisher sieben Kategorien mit Punktestrafen: Verkehrsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten, für die ein Punkt vergeben wird, besonders verkehrsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (zwei Punkte) und Straftaten ohne oder mit Entziehung der Fahrerlaubnis (drei Punkte). Vorher wurden je nach Schwere des Vergehens bis zu sieben Punkte verteilt.

Alt Neu
Verstoß Punkte Verstoß Punkte
Ordnungswidrigkeit 1 schwerer Verstoß 1
2 1
3 1
4 1
Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot 3 besonders schwerer Verstoß / Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis 2
4 2
Straftat 5 2
6 2
7 2
Straftat 5 Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3
6 3
7 3

Welche Konsequenzen haben die Punkte künftig?

Einhergehend mit der Änderung der Punkteverteilung gelten ab Februar 2014 auch neue Maßnahmenstufen. Autofahrer mit ein bis drei Punkten haben bis auf die Vormerkung nichts zu befürchten. Bei vier bis fünf Punkten folgt eine Ermahnung und wird über das neue Fahreignungs-Bewertungssystem informiert. Die Aufforderung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar liegt im Briefkasten, wenn sechs oder sieben Punkte erreicht wurden. Kostete ein solches Aufbauseminar bislang knapp 200 Euro, werden laut ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) demnächst knapp 600 Euro fällig, weil nicht nur ein Fahrlehrer, sondern auch ein Verkehrspsychologe zugegen sein muss. Ab acht Zählern ist dann Schluss und wird die Fahrerlaubnis entzogen. Maßnahme altes System neues System Vormerkung 1 – 7 Punkte 1 – 3 Punkte Ermahnung 8 – 13 Punkte 4 – 5 Punkte Verwarnung (Seminaranordnung) 14 – 17 Punkte 6 – 7 Punkte Führerscheinentzug 18 und mehr Punkte 8 und mehr Punkte

Kein Punkterabatt mehr

Gelöscht werden die Punkte nach einer Tilgungsfrist plus und einer Überliegefrist von einem Jahr. Vorgesehen sind folgende Zeiten, maßgeblich ist dabei ab Februar 2014 der Tag, an dem der Vorfall ins Verkehrszentralregister eingetragen wird:
  • verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten: 2 Jahre Tilgungsfrist + 1 Jahr Überliegefrist
  • besonders verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten: 5 Jahre Tilgungsfrist + 1 Jahr Überliegefrist
  • Straftagen ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre Tilgungsfrist + 1 Jahr Überliegefrist
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre Tilgungsfrist + 1 Jahr Überliegefrist
  • verwaltungsbehördliche Entscheidungen: 10 Jahre
Dann heißt es, abzuwarten und ordnungsgemäß zu fahren. Denn es besteht nach dem neuen System keine Möglichkeit mehr, durch die freiwillige Teilnahme an Seminaren ein paar Punkte Rabatt zu bekommen. Früher ließen sich auf diese Weise bis zu vier Punkte aus dem Zentralregister in Flensburg löschen. Der ADAC rät Autofahrern mit einem gut gefüllten Konto daher, vor dem 1. Februar 2014 aktiv zu werden.

Wie werden vorhandene Punkte umgerechnet?

Vorhandene Punkte werden entsprechend des neuen Systems umgerechnet. Dabei entfallen alle Punkte, die ab Februar 2014 nicht mehr in das Register eingetragen werden. Das umfasst unter anderem folgende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten:

Ordnungswidrigkeiten

Straftaten

  • Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot
  • Behinderung durch Parken vor Feuerwehrzufahrten
  • Verstöße gegen die Fahrtenbuchauflage
  • Verstöße gegen die Kennzeichnungsregelungen
  • unberechtigtes Befahren von Umweltzonen
  • Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Beleidigung im Straßenverkehr
  • Unfallflucht nach Parkremplern, wenn kein Fahrverbot ausgesprochen wird
  • Unfall mit leichten Verletzungen, wenn kein Fahrverbot ausgesprochen wird
  • Kennzeichenmissbrauch, wenn kein Fahrverbot ausgesprochen wird

Viele, die für vermeintliche Lappalien mit einem Punkt „belohnt“ wurden, stehen nach der Reform also mit einer weißen Weste da. Ansonsten wird wie folgt umgerechnet:

alter Punktestand

neuer Punktestand

1 – 3 1
4 – 5 2
6 – 7 3
8 – 10 4
11 – 13 5
14 – 15 6
16 – 17 7
18 und mehr 8
Wer nun glaubt, das neue System biete mehr Freiheiten, weil seltener Punkte vergeben werden, irrt. Parallel zur Punktereform werden die Bußgelder angehoben. Ohne die entsprechende Plakette in einer Umweltzone zu parken, kostet dann nicht mehr 40, sondern 80 Euro. Ein fehlendes Kennzeichen wird mit 60 statt wie bisher mit 40 Euro veranschlagt. Diese Teuerung zieht sich durch den gesamten Katalog. Daran regt sich kaum Kritik, wohl aber an den neuen Punkte-Regeln. Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm mahnt zum Beispiel, dass Vielfahrer benachteiligt werden: Ab und an eine kleine Unachtsamkeit und schon sei der Führerschein weg. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hält dagegen, dass sich das Fahrverhalten ändern muss – für mehr Sicherheit auf den Straßen.

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