Versicherung für einen Zweitwagen

Ob Notwendigkeit oder Hobby: Ein Zweitwagen kostet Geld. Sowohl in der Anschaffung, als auch in der Unterhaltung. Um die laufenden Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten, bietet sich ein Kfz-Versicherungsvergleich an. Dabei sollte der Fokus auf der sogenannten Zweitwagenregelung liegen. Hier lässt sich, insbesondere für Fahranfänger, viel Geld sparen. Denn in der Regel wird ein zweites Fahrzeug deutlich günstiger versichert, wenn mit dem anderen Auto vorher bereits schadenfreie Jahre „gesammelt“ wurden.

Die Zweitwagenregelung

In Familien führt oft kein Weg daran vorbei, einen zweiten Wagen zu kaufen oder von Anfang an mit zwei Fahrzeugen unterwegs zu sein. Spätestens, wenn der Nachwuchs den Führerschein macht und selbst ans Steuer möchte, werden der Zweitwagen und damit die passende Kfz-Versicherung ein Thema. Würde man das Fahrzeug ganz normal versichern, ohne Hinweis darauf, dass bereits ein Auto vorhanden ist, erfolgt die Einstufung meist in Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0. Das entspricht im neuen Klassenschema für die Autoversicherung einem Beitragssatz von 95 oder 100 Prozent, je nach Assekuranz. Vorher waren es bis zu 240 Prozent, also 2,4 mal der reguläre Beitragssatz. Hinzu kommen weitere Kriterien, wie die jährliche Kilometerleistung, der Standplatz, die Fahrzeugklasse und andere Faktoren. Kurzum: Wer im wahrsten Sinne des Wortes bei null anfängt, muss mit einer enormen finanziellen Belastung rechnen.

Sparen mit der Zweitwagenversicherung

Wird das Fahrzeug indes als Zweitwagen versichert, zeigen sich die meisten Kfz-Versicherer kulanter. Der Kunde wird nicht in Schadenfreiheitsklasse 0, sondern in einer besseren Klasse eingestuft. Da es keine Vorgaben gibt, wie die Versicherung für einen Zweitwagen zu handhaben ist, unterscheiden sich die Angebote teils erheblich. Das Gros der Autoversicherungen sieht für das zweite Fahrzeug eine Einstufung in Klasse ½ bei etwa 75 Prozent vor. Dadurch lassen sich bereits über 20 Prozent bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sparen. Teils gibt es auch bessere Angebote, abhängig davon, wie hoch der aktuelle Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers ist. Beispiel: Ist der Erstwagen in SF-Klasse 6, wird der Zweitwagen in Schadenfreiheitsklasse 3 eingestuft oder bei Vorliegen der SF-Klasse 13 in die SF-Klasse 5. Da die Branche diesbezüglich, wie bereits erwähnt, ohne einheitliche Regeln arbeitet, folgen die Rabattoptionen unterschiedlichen Mustern. Eher selten wird für den Zweitwagen der gleiche Schadenfreiheitsrabatt eingeräumt wie für das erste Fahrzeug. Das ist am Markt die absolute Ausnahme und meist an strenge Vorgaben geknüpft. Die gelten übrigens in den meisten Fällen, wenn man den Zweitwagen günstiger versichern möchte. Typische Bedingungen sind:
  • Das Fahrzeug muss auch auf den gleichen Halter – oder aber den Ehe- bzw. Lebenspartner – wie der Erstwagen zugelassen sein.
  • Das Erstfahrzeug muss mindestens in SF-Klasse 0 eingestuft sein.
  • Alle Fahrer sind mindestens 25 Jahre alt.
Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man vorher fragen, ob und welche Bedingungen für die Zweitwagenversicherung gelten.

Muss der Vertrag bei der gleichen Versicherung abgeschlossen werden?

Ob man sich bei der Kfz-Versicherung erkundigt, bei der bereits der Erstwagen versichert ist, oder sich am Markt umhört, spielt dabei kaum noch eine Rolle. Angesichts des Konkurrenzdrucks offerieren auch Gesellschaften, bei denen man bislang nicht Kunde ist, Rabatte für den Zweitwagen. Eine Einstufung in Klasse ½ ist bei fast allen Unternehmen üblich. Von daher lohnt es sich mitunter, auch von anderen Autoversicherern Angebote einzuholen, idealerweise über einen kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich. Der Vorteil eines Vertrages bei der gleichen Assekuranz: Man kennt sich. Dieser Vorteil beruht auf Gegenseitigkeit. Die Kfz-Versicherung weiß, wer der Kunde ist und hat einen sehr guten Überblick zum bisherigen Versicherungsverlauf. Als Kunde wiederum weiß man, was man hat, ist mit dem Service vertraut und muss sich nicht an neue Ansprechpartner gewöhnen. Das wiegt bei vielen Versicherungsnehmern mehr als die mögliche Ersparnis.

Die Zweitwagenpolice: ideal für Fahranfänger

Den größten Nutzen aus der Zweitwagenregelung ziehen Fahranfänger. Wer als Führerscheinneuling das erste eigene Auto auf seinen Namen anmeldet und versichert, zahlt die höchsten Beiträge. Das liegt schlichtweg an der fehlenden Erfahrung. Hinzu kommt, dass Fahranfänger in den Statistiken nach wie vor und unabhängig von der positiven Entwicklung durch das begleitete Fahren nach dem Führerschein mit 17 eine Risikogruppe darstellen. Sie sind öfter in Unfälle verwickelt als Fahrerinnen und Fahrer, die bereits seit Jahren ein Auto steuern. Statt das Auto selbst zu versichern, ist es sinnvoller und vor allem preiswerter, das Fahrzeug als Zweitwagen über den Vater oder die Mutter laufen zu lassen. Zwar wird der Beitrag für die Kfz-Versicherung immer noch etwas höher ausfallen, weil einer der Fahrer unter 25 Jahre alt ist. Nichtsdestotrotz ist diese Variante für Fahranfänger die günstigste Lösung. Und sie bietet noch einen weiteren Vorzug: Nach ein paar Jahren können die schadenfreien Jahre in einen eigenen Vertrag übernommen werden. Das Auto ist dann nicht länger als Zweitwagen, sondern auf den Namen des einstigen Fahranfängers versichert. Möglich ist die Übertragung der schadenfreien Jahre, wenn nachgewiesen wird, dass man selbst gefahren ist. Zudem darf der Rabatt nur zwischen Verwandten ersten Grades übertragen werden, zum Beispiel von den Eltern auf die Kinder.

Alternativen zur Zweitwagenversicherung

Statt eine Zweitwagenversicherung abzuschließen, bieten die Kfz-Versicherer noch weitere Möglichkeiten, wenn mehrere Fahrzeuge vorhanden sind.
  • Wechselkennzeichen: Sofern die rechtlichen Voraussetzungen – bezogen auf die Art der Fahrzeuge – erfüllt sind, kann ein sogenanntes Wechselkennzeichen beantragt werden. Damit lassen sich mehrere Autos fahren, allerdings nicht gleichzeitig. Es darf immer nur ein Wagen oder Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen. Das ist ein entscheidender Nachteil, der sich auch in der Resonanz auf das Wechselkennzeichen widerspiegelt.
  • Flotten-/Familienversicherung: Die Option, eine Flotten- bzw. Familienversicherung für die im Haushalt vorhandenen Fahrzeuge abzuschließen, besteht für Privatpersonen seit Oktober 2010. Der Rabatt richtet sich hierbei nach der Zahl der Fahrzeuge, für die jeweils ein eigener Versicherungsschein ausgestellt wird. Bedingung ist, dass alle Verträge über eine Versicherungsgesellschaft laufen. Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich danach, welche Fahrer für welches Auto gemeldet werden.
  • Partnerregelung: Ehe- und Lebenspartnern bieten viele Assekuranzen eine Partnerregelung an. Voraussetzung ist auch hier, dass die Verträge beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden. Darüber hinaus muss der Erstwagen bereits SF-Klasse 2 erreicht haben. Der Nachteil: Außer dem Ehe- oder Lebenspartner darf keine andere Person das Fahrzeug führen.

Lohnt sich die Zweitwagenregelung?

Im Vergleich zu den Alternativen bietet die Zweitwagenregelungen Nutzern die meisten Vorteile. Als Versicherungsnehmer hat man freie Wahl, bei wem der Vertrag unter Dach und Fach gebracht wird, und kann den Nachwuchs berücksichtigen. Ob sich die durch die Zweitwagenversicherung eine Ersparnis ergibt und wie hoch sie ausfällt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hier spielen Faktoren wie der Fahrerkreis und die Fahrzeugklasse eine Rolle, ebenso der in den zurückliegenden Jahren erreichte Schadenfreiheitsrabatt. Der einfachste Weg, sich einen ersten Überblick zu den Konditionen für eine Zweitwagenpolice zu machen, ist und bleibt daher der Kfz-Versicherungsvergleich. Das gilt selbst dann, wenn man keinen neuen Anbieter wählen, sondern beide Verträge bei einer Gesellschaft haben möchte. Dadurch hat man zumindest Anhaltspunkte und kann vielleicht sogar bessere Konditionen aushandeln. Zugute kommt Verbrauchern hierbei der Konkurrenzdruck am Versicherungsmarkt. Schließlich sind alle Gesellschaften daran interessiert, ihre Kunden zu halten und neue Verträge abzuschließen.