Das Schadenfreiheitsklassensystem
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Die Beitragssätze werden anhand der jeweils geltenden Schadenfreiheitsklasse auf Basis von 100 Prozent berechnet. Jeder Versicherer kann grundsätzlich ein eigenes Schadenfreiheitsklassensystem benutzen. Die meisten Versicherungsunternehmen verwenden jedoch ein System mit 32 Klassen. Darin sind die Klassen SF1-SF28 enthalten: Die Zahl bezieht sich auf die Anzahl der schadenfreien Jahre. In der Klasse SF1 gilt ein Beitragssatz von 100 Prozent. Ab der SF22 gilt bei den meisten Versicherern der günstigste Beitragssatz in Höhe von 30 Prozent. Der zusätzliche Nutzen von SF-Klassen oberhalb von 22 besteht in einer milderen Rückstufung bei Schäden. Zusätzlich gibt es die SF-Klassen SF ½, S, 0 und M. In Klasse M (M steht für Malus) wird mit 245 Prozent der höchste Beitragssatz erhoben.Prämie für Kfz-Versicherung ermitteln
Wenn Sie für ein vorhandenes oder neu anzuschaffendes Fahrzeug die Prämie für die Kfz-Versicherung ermitteln wollen, dann können Sie das folgende Anfrageformular verwenden.Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF)
Die Versicherungsbedingungen regeln in Abschnitt I die Einstufung von Verträgen in Schadenfreiheitsklassen. Wird ein Fahrzeug erstmalig und Übernahme eines Schadenverlaufs versichert, erfolgt grundsätzlich die Einordnung in SF0, die mit einem Beitragssatz von 230 Prozent ausgesprochen teuer ist. Die meisten Versicherungsnehmer fallen allerdings unter eine von mehreren möglichen Ausnahmeregelungen in den AKB 2008. Anstelle von SF0 wird der Versicherungsnehmer gemäß I.2.2.1 auch ohne Übernahme eines Schadenverlaufs in SF ½ eingestuft wenn- auf den VN bereits ein PKW zugelassen ist, der in der KFZ-Haftpflicht mindestens in SF ½ eingestuft ist ODER
- auf den Ehepartner oder ein in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN lebender Lebenspartner ein PKW in SF ½ zugelassen ist UND der VN seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist ODER
- der VN seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist
- auf den VN, seinen Ehepartner oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner beim selben Versicherer einen PKW versichert hat, der mindestens in SF2 eingestuft ist UND
- der VN seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist UND
- der VN und der Fahrer mindestens das 24. Lebensjahr vollendet haben
Neue Vollkasko: Schadenverlauf der KFZ-Haftpflicht wird übernommen
Wer von einer Teilkaskoversicherung zu einer Vollkaskoversicherung wechselt bzw. erstmalig eine Vollkaskoversicherung abschließt, kann meistens den Schadenverlauf der KFZ-Haftpflichtversicherung für die Vollkaskoversicherung übernehmen. Gemäß I.2.3 AKB 2008 besteht hierauf ein Anrecht, sofern für das versicherte Fahrzeug oder ein Vorfahrzeug nicht innerhalb der letzten zwölf Monate bereits eine Vollkaskoversicherung existiert hat. In diesem Fall wird der Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung übernommen.Fahranfänger: Zulassung als Zweitfahrzeug über die Eltern
Für Fahranfänger ist die Einstufung in eine möglichst günstige Schadenfreiheitsklasse besonders wichtig. Junge Fahrer müssen aufgrund ihres Alters ohnehin sehr hohe Versicherungsprämien in Kauf nehmen, weil sie statistisch betrachtet ein höheres Schadenrisiko für die Versichertengemeinschaft darstellen. Grundsätzlich werden Fahranfänger in SF0 eingestuft und müssten so 230 Prozent einer ohnehin hohen Prämien zahlen. Viele nutzen einen Umweg und versichern ihr Fahrzeug über die eigenen Eltern, die meistens die Bedingungen für die sofortige Aufnahme in SF ½ erfüllen. Der Beitragssatz ist mit 140 Prozent dann deutlich niedriger.NEU: Wechseltarif mit garantiertem Rabatt:
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Jährliche Neueinstufung
Die Einstufung des Versicherungsvertrags in eine Schadenfreiheitsklasse erfolgt zu jedem Versicherungsjahr in Abhängigkeit des Schadenverlaufs neu. Die Neueinstufung gilt gemäß I.3 AKB 2008 ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Versicherungsjahr. Bei einem schadenfreien Verlauf wird der Vertrag in eine höhere (und damit günstigere) SF gestuft, wenn der Versicherungsschutz ein ganzes Jahr bestanden hat. Bei mit Saisonkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen reicht es aus, wenn der Versicherungsschutz sechs Monate lang bestanden hat. Umgekehrt kommt es zu einer Rückstufung, wenn im Laufe des Versicherungsjahres Schäden gemeldet wurden. Die Versicherungsbedingungen sehen eine Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf aus den Klassen SF ½ und SF0 bereits ab einem sechsmonatigen schadenfreien Verlauf vor. Gemäß I.3.4 AKB 2008 erfolgt dann eine Besserstufung von SF ½ nach SF1 bzw. von SF0 nach SF ½.Besserstufung durch Rückdatierung beschleunigen
Mitunter lohnt es sich, eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns vorzunehmen und dadurch eine raschere Besserstufung zu erreichen. Die Versicherer akzeptieren eine technische Vorverlegung des Versicherungsbeginns. Der Versicherungsnehmer muss dann die Prämien für den rückdatierten Zeitraum zahlen, erhält aber keinen rückwirkenden Versicherungsschutz. Die Rückdatierung dient ausschließlich dazu, schneller in eine höhere Schdenfreiheitsklasse aufzusteigen. Das lohnt sich trivialerweise im Wesentlichen, wenn die rückwirkenden Beiträge niedriger sind als die Ersparnis durch die höhere Einstufung. Eine Besserstufung setzt entweder ein volles Kalenderjahr oder sechs Monate ohne Schadenereignis voraus. Wird am 15. Januar ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, kann das volle Kalenderjahr nicht mehr erreicht werden. Dann kann es sich lohnen, im Einvernehmen mit dem Versicherer eine Rückdatierung des Vertrags zum 01.01. vorzunehmen. Selbiges gilt, wenn bereits ein sechsmonatiger schadenfreier Verlauf ausreicht und der Vertrag zum 15. Juli abgeschlossen wird. Dann zahlt sich eine Rückdatierung zum 01. Juli aus. Versicherungsnehmer sollten stets beachten, dass im Fall eines Schadenereignisses die Besserstufung ausfällt und die zusätzlich entrichteten Prämien verloren sind.Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Grundsätzlich gilt: Mit jedem vollen, schadenfreiem Versicherungsjahr erfolgt eine Besserstufung des Vertrages um eine Schadenfreiheitsklasse. Grundsätzlich kann jeder Versicherer selbst entscheiden, wie viele SF-Klassen er aufnimmt und welche Beitragssätze er ihnen zuordnet. Die meisten Versicherungsunternehmen arbeiten mit 25 bis 28 SF-Klassen. Typisch ist eine anfangs sehr starke und mit jedem weiteren schadenfreien Jahr stark abflachende Degression des Beitragssatzes. Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht den Zusammenhang zwischen der Anzahl der schadenfreien Versicherungsjahre und dem Beitragssatz. Die Werte sind beispielhaft und nicht verbindlich, entsprechen aber den marktüblichen Größenordnungen. Die Tabelle ist dem Ausbildungswerk „Kraftfahrtversicherungen“ des Verlags für Versicherungswirtschaft, entnommen.Schadenfreie Jahre | SF-Klasse | Beitrag Haftpflicht % | Beitrag Vollkasko % |
---|---|---|---|
1 | 1 | 100 | 100 |
2 | 2 | 85 | 85 |
3 | 3 | 70 | 70 |
4 | 4 | 60 | 60 |
5 | 5 | 55 | 55 |
6 | 6 | 55 | 55 |
7 | 7 | 50 | 50 |
8 | 8 | 50 | 50 |
9 | 9 | 45 | 45 |
10 | 10 | 45 | 45 |
11 | 11 | 45 | 45 |
12 | 12 | 40 | 40 |
13 | 13 | 40 | 40 |
14 | 14 | 40 | 40 |
15 | 15 | 40 | 40 |
16 | 16 | 35 | 35 |
17 | 17 | 35 | 35 |
18 | 18 | 35 | 35 |
19 | 19 | 35 | 35 |
20 | 20 | 35 | 35 |
21 | 21 | 35 | 35 |
22 | 22 | 30 | 30 |
23 | 23 | 30 | 30 |
24 | 24 | 30 | 30 |
25 | 25 | 30 | 30 |
26 | 26 | 30 | 30 |
27 | 27 | 30 | 30 |
28 | 28 | 30 | 30 |
Kl. M | 245 | 245 | |
Kl. 0 | 230 | 230 | |
Kl. S | 155 | 155 | |
SF ½ | 140 | 140 | |
- Der Versicherer nur aufgrund von Abkommen mit anderen Versicherern oder mit Sozialversicherungsträgern oder im Zusammenhang mit einer Ausgleichspflicht bei einer Mehrfachversicherung entschädigt oder Rückstellungen bildet
- Rückstellungen für ein Schadenereignis innerhalb von drei vollen Kalenderjahren nach dem Jahr des Schadens vollständig aufgelöst werden
- Die Entschädigung dem Versicherer vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung vollständig erstattet wurde
Einstufung bei Unterbrechung des Versicherungsschutzes
Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes wirkt sich auf die Einstufung des Vertrags in Schadenfreiheitsklassen aus. Das gilt allerdings nur für Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten – bei Auszeiten von bis zu einem halben Jahr wird die Einstufung gemäß I.6.3.1 a) AKB 2008 so vorgenommen, als habe keine Unterbrechung vorgelegen. Bei einer Unterbrechung von mehr als sechs und höchsten zwölf Monaten wird die Besserstufung ausgesetzt – der Vertrag verbleibt in der SF-Klasse, die vor der Unterbrechung galt. Bei einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr sehen die unverbindlichen Bedingungen des GDV eine Rückstufung um eine SF-Klasse für jedes zusätzliche, angefangene Versicherungsjahr vor. Einige Versicherer weichen allerdings davon ab und stufen Versicherungsnehmer schneller oder langsamer in ungünstigere Klassen. Praktisch alle Versicherungsunternehmen lehnen eine Übernahme des schadenfreien Verlaufs nach einer Unterbrechung von mehr als sieben Jahren ab – dann beginnt der Versicherungsnehmer als Fahranfänger. Durch eine Rückdatierung beim Wiedereintritt in den Vertrag können Versicherungsnehmer Vorteile erlangen.Einstufung bei Übernahme eines Schadenverlaufs
Die Versicherungsbedingungen sehen die Übernahme eines Schadenverlaufs eines anderen Vertrages vor. Das gilt ausdrücklich auch für Verträge, die bei einem anderen Versicherer unterhalten wurden. Die Möglichkeiten für eine Übernahme des Schadenverlaufs sind in I.6.1 AKB 2008 geregelt. Im Einzelnen ist eine Übernahme möglich bei- Einem Wechsel des Versicherers
- Einem Wechsel des Fahrzeugs (innerhalb derselben Fahrzeuggruppe)
- Der Versicherung eines zusätzlichen Fahrzeugs (Rabatt-Tausch)
- Der Verschrottung eines Fahrzeugs (Rabatt-Tausch)
- Der Übernahme des Schadenverlaufs einer anderen Person
Rückstufung im Schadenfall
Gemäß I.3.5 AKB 2008 wird der Vertrag zurückgestuft, wenn im Kalenderjahr ein Schaden gemeldet wird. Maßgeblich für die Zuordnung eines Schadens ist die Meldung beim Versicherer. Um viele Klassen der Vertrag zurückgestuft wird, hängt von der Ausgangsklasse ab. Ein Fahrer in SF-Klasse 20 wird beispielsweise üblicherweise in SF-Klasse 9 zurückgestuft, wenn ein Schadenereignis stattgefunden hat. Bei zwei Schäden im Versicherungsjahr erfolgt eine Rückstufung in Klasse 3, bei drei Schäden in Klasse 1 und bei vier oder mehr Schadenfällen in die ungünstigste Klasse M. Fahrer mit einem sehr lange unfallfreien Vertragsverlauf und entsprechend hoher SF-Klasse werden nach einem Schaden bei vielen Versicherungsunternehmen in eine Klasse gestuft, in der kein höherer Beitrag fällig wird – beispielsweise von Klasse 28 in Klasse 22. Die Rückstufung erfolgt zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Erst dann wird auch die höhere Versicherungsprämie fällig. In der nachfolgenden Tabelle ist für einen typischen Versicherer dargestellt, wie sich Schäden auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken. Die beispielhafte Tabelle ist der Ausbildungsliteratur „Kraftfahrtversicherung“ des Verlags für Versicherungswirtschaft entnommen. Entnommen wurde Rückstufungstabelle für die KFZ-Haftpflicht.Ursprüngliche Klasse | Neueinstufung bei 1 Schaden | Neueinstufung bei 2 Schäden |
---|---|---|
M | M | M |
0 | M | M |
S | M | M |
SF ½ | S | M |
SF1 | S | M |
SF2 | SF ½ | S |
SF3 | SF 1 | S |
SF4 | SF2 | SF ½ |
SF5 | SF2 | SF ½ |
SF6 | SF3 | SF ½ |
SF7 | SF3 | SF ½ |
SF8 | SF4 | SF1 |
SF9 | SF4 | SF1 |
SF10 | SF4 | SF1 |
SF11 | SF5 | SF1 |
SF12 | SF5 | SF1 |
SF13 | SF5 | SF2 |
SF14 | SF6 | SF2 |
SF15 | SF6 | SF2 |
SF16 | SF6 | SF2 |
SF17 | SF7 | SF2 |
SF18 | SF7 | SF3 |
SF19 | SF9 | SF3 |
SF20 | SF9 | SF3 |
SF21 | SF10 | SF4 |
SF22 | SF10 | SF4 |
SF23 | SF10 | SF4 |
SF24 | SF11 | SF4 |
SF25 | SF16 | SF4 |
SF26 | SF16 | SF4 |
SF27 | SF16 | SF4 |
SF28 | SF22 | SF4 |
Entschädigung zurückzahlen und Rückstufung vermeiden
Versicherungsnehmer können die Entschädigung des Versicherers nach einem Schadenfall in der KFZ-Haftpflichtversicherung zurückzahlen (bzw. erstatten, da die Entschädigung direkt an den Geschädigten gezahlt wird) und damit eine Rückstufung vermeiden. Der Versicherer unterrichtet den Versicherungsnehmer gemäß I.5 AKB 2008 über die Höhe der in einem Haftpflichtfall geleisteten Entschädigung, sofern diese 500 Euro nicht übersteigt. Erstattet der Versicherungsnehmer die Entschädigung binnen sechs Monaten zurück, wird der Vertrag als schadenfrei behandelt. In der Vollkaskoversicherung besteht diese Möglichkeit ebenfalls. Der Versicherungsnehmer muss binnen sechs Wochen nach der Zahlung der Entschädigung einen Antrag auf Rückzahlung und damit einhergehender Schadenfreistellung stellen. Beispiel: Erstattung der Entschädigung in der KFZ-Haftpflichtversicherung Ob sich die Erstattung der Entschädigung lohnt, hängt davon ab, in welche SF-Klasse der Versicherungsnehmer zurückgestuft wird, wie hoch der damit verbundene Mehrbeitrag ist UND wie lange es dauert, bis die ursprüngliche Schadenfreiheitsklasse wieder erreicht ist. Streng genommen muss zusätzlich berücksichtigt werden, wie viele Versicherungsjahre durch das Schadenereignis zusätzlich vergehen, bis der Vertrag in der insgesamt günstigsten SF-Klasse mit dem niedrigsten Beitragssatz von 30 Prozent eingestuft wird. In der Praxis wird dieser Schritt aber häufig unterlassen. Beispiel: Der Versicherungsnehmer V. ist in SF-Klasse 22 eingestuft und zahlt dementsprechend den günstigsten Beitragssatz in Höhe von 30 Prozent. Der Grundbeitrag seines Vertrages beläuft sich auf 1.000 Euro, so dass die Prämie 300 Euro im Jahr beträgt. Nach Jahrzehnten ohne Unfall verursacht V. plötzlich einen Haftpflichtschaden in Höhe von 900 Euro. Der Versicherungsnehmer muss nun mehrere Überlegungen anstellen. Lässt der den Schaden vom Versicherer regulieren und erstattet er ihn anschließend nicht binnen sechs Monaten, wird er in die SF-Klasse 10 eingestuft. Der Beitragssatz beträgt dann 45 Prozent bzw. 450 Euro im Jahr. Die Mehrkosten übersteigen dennoch 150 Euro deutlich. Bis die vor dem Unfall geltende SF-Klasse wieder erreicht ist, muss V. zwei Jahre lang 45%, vier Jahre lang 40% und sechs Jahre lang 35% zahlen. Der dadurch insgesamt entstehende Mehrbeitrag summiert sich auf 1,000 Euro. Deshalb lohnt es sich, die Entschädigung zu erstatten.NEU: Wechseltarif mit garantiertem Rabatt:
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