Rechtliches Rund um den Vertrag

Vom Abschluss bis zur Auflösung eines Versicherungsvertrages finden ständig juristisch relevante Vorgänge statt. Dies beginnt bei der Annahme des Vertragsangebotes der einen Partei durch die andere und endet letztlich erst, wenn die gesetzlich festgelegte Nachhaftung des Haftpflichtversicherers einen Monat nach dem Ende des Versicherungsschutzes ausläuft.

Rechte und Pflichten

Jeder Versicherungsvertrag regelt Rechte und Pflichten. Der Versicherungsnehmer muss die vereinbarten Beiträge zahlen und erhält dafür den vereinbarten Versicherungsschutz. Mitunter hängt der Bestand des Versicherungsschutzes an vermeintlichen Details: Zahl der Versicherungsnehmer die erste Prämie nicht, erlischt die vorläufige Deckung rückwirkend, ohne dass es einer Kündigung durch den Versicherer bedarf. Anders bei Zahlungsverzug im weiteren Vertragsverlauf: Hier hat der Versicherungsnehmer mehr Zeit, die Kündigung abzuwenden und kann sie später sogar wieder rückgängig machen. Im Schadenfall müssen Versicherungsnehmer diverse vertragliche Pflichten erfüllen. Das beginnt bereits am Unfallort: Falsches Verhalten kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und die Punktedatei in Flensburg füllen, sondern auch den Versicherungsschutz gefährden.

Kündigungsmöglichkeiten und Streitigkeiten

Beiden Vertragsparteien stehen ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte zu. Nicht besonders spektakulär, aber alljährlich im Herbst besonders praxisrelevant ist das ordentliche Kündigungsrecht, das dem Versicherungsnehmer den Wechsel zu einem anderen Anbieter ermöglicht. Auseinandersetzungen zwischen Versicherung und Versichertem sind bei vielen Millionen Verträgen geradezu unvermeidlich. Die Versicherungsbedingungen sehen deshalb ein standardisiertes Sachverständigenverfahren für technische Auseinandersetzungen vor, das die Versichertengemeinschaft vor horrenden Prozesskosten schützen und beiden Vertragsparteien ermöglichen soll, das Urteil einer externen Instanz einzuholen. Die Versicherungswirtschaft unterhält ähnlich wie der Bankensektor einen Ombudsmann, an den sich Versicherte bei Unzufriedenheit wenden können. Ganz ähnlich wie Streitigkeiten mit Banken lohnt sich das relativ oft.

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