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Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 281/14)

Ein Sachverständiger muss unabhängig sein

Wer als Sachverständiger am Markt auftreten will, muss unabhängig sein. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im unter dem Aktenzeichen IV ZR 281/14 verhandelten Fall.

Dabei hatte ein Autofahrer gegen seine Kfz-Versicherung geklagt, weil diese einen leitenden Angestellten des eigenen Unternehmens mit der Schätzung des Schadens beauftragt hatte. Ein vom Autofahrer bestellter unabhängiger Gutachter schätzte den Schaden deutlich höher ein.

Das Gericht stellt sich voll auf die Seite des Autofahrers und urteilte, dass ein Angestellter einer Kfz-Versicherung kein Sachverständiger nach den allgemeinen Bedingungen für Kfz-Versicherungen (AKB) sei. Ihm fehlt es schlicht an der erforderlichen Unabhängigkeit.