Was die Kaskoversicherung versichert
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Was gehört alles zum Fahrzeug?
Die Frage nach dem „WAS“ erscheint leicht beantwortet: Eine Fahrzeugversicherung versichert das Fahrzeug. Nicht ganz so einfach ist die Definition der Teile, die zum Fahrzeug zählen. Im Bedingungswerk für die KFZ-Versicherung regelt Absatz A.2.1 den Umfang es Versicherungsschutzes im Hinblick auf die versicherten Sachen. In A.2.1.1 heißt es: „Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) oder A.2.3 (Vollkasko). Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen unter A.2.1.2 und A.2.1.3 als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).“ Die Unterscheidung zwischen Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör ist wichtig, weil Fahrzeugteile von einigen Ausnahmen immer mitversichert sind, wenn fest ins Fahrzeug eingebaut oder fest am Fahrzeug angebaut sind.Versicherte Fahrzeugteile
In der einschlägigen Literatur zur Unterscheidung zwischen Fahrzeugteil und Fahrzeugzubehör wird überwiegend argumentiert, dass es sich bei einem Gegenstand dann zwingend um ein Fahrzeugteil handelt, wenn das Fahrzeug ohne diesen Gegenstand nicht fahrtüchtig wäre. Lenkrad, Reifen, Sitze, Motor und Auspuff sind deshalb zwingend als Fahrzeugteile einzustufen. Das bedeutet im Umkehrschluss aber NICHT, dass nicht betriebsnotwendige Bestandteile wie Hifi-Anlagen nicht versichert sind. Auch wenn ein Gegenstand nicht fest eingebaut ist, kann es sich um ein Fahrzeugteil im Sinne der Versicherungsbedingungen handeln.Das gilt gemäß A.2.1.2 c) AKB 2008 für „im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden ( zum Beispiel Sicherungen und Glühlampen).“ Nicht versichert in diesem Sinne sind Wagenheber, Schraub-Sets, Akku-Schrauber etc. Mitversichert sind ausschließlich Gegenstände, die auch bei Einsatz durch einen Laien zur Behebung von Betriebsstörungen dienen können und die auch nicht fachkundigen Personen bekannt sind. Die Versicherungsbedingungen sehen unter bestimmten Ausnahmen Versicherungsschutz auch für Fahrzeugteile außerhalb des Fahrzeugs vor. Gemäß A.2.1.2 f) sind ebenfalls versichert:- EIN zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung
- Dach/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze
- dem Grunde nach mitversicherte Fahrzeugteile und mitversichertes Fahrzeugzubehör während einer Reparatur
Abhängig vom Gesamtwert mitversicherte Teile
- Radio- und Audiosysteme, Videosysteme, Kommunikations- und Leitsysteme (fest verbaute Navigationssysteme)
- Zugelassene Tuning-Maßnahmen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie, soweit sie der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments oder der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einem Anstieg des Fahrzeugwertes führen.
- Für das Fahrzeug individuell angefertigte Sonderlackierungen- und Beschriftungen, Oberflächenbehandlungen
- Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes, Quads und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen
- Spezialaufbauten (relevant vor allem für gewerblich genutzte Fahrzeuge)
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