Kfz-Versicherung für Elektroautos und Hybridautos

Inhaltsübersicht


Versicherungsbeitrag Elektro-Autos
© the huhu – Fotolia.com – Versicherungen bei Elektro- und Hybrid-Autos

Zum 1. Januar 2023 betrug die Zahl der zugelassenen Elektroautos in Deutschland erstmals mehr als eine Million (1,01 Millionen Fahrzeuge) und der Anteil an den Neuzulassungen liegt mittlerweile bei um die 20 Prozent – Tendenz steigend.

Daher sind Kfz-Versicherungen für E-Autos und Autos mit Hybridantrieb aus Elektroantrieb und Kraftstoff mittlerweile für weite Teile der Autofahrer relevant. Sprechen sie doch zum Teil ganz andere Tarifmerkmale an denn Kfz-Versicherungen für Diesel und Benziner. Auch der Kaskoschutz ist zum Teil ganz anders gelagert, da sich die Antriebe vor allen zwischen reinen Elektroautos und Kraftstoff betriebenen Antrieben grundlegend voneinander unterschieden.

Folgende Punkte sind bei einer Kfz-Versicherungen für Elektroautos zu beachten: 
  • Akkuschutz
  • Überhitzungsschutz
  • Ladeeinrichtung
  • Versicherung von Brandschäden
  • Strom als Quelle von Gefahren
  • Richtige Abschlepp-Klausel im Versicherungsvertrag
  • abgeschlossener Kaskoschutz

Der Akkuschutz bei Elektroantrieben

Tankdeckel auf – Kraftstoff rein – Tankdeckel zu – weiterfahren. So sieht die Sache bei Benzinern und Diesel nach wie vor aus. Bei reinen Elektroantrieben hingegen gibt es keinen Tankdeckel. Hierfür gibt es einen Akku, der aufgeladen werden muss. Entweder an speziellen Ladestationen für Elektroantriebe und Hybridautos oder zuhause an der Steckdose in der Garage, unter dem Carport oder in der Hauseinfahrt. Der Akkuschutz ist dadurch ein wichtiges Tarifmerkmal bei der Kfz-Versicherung für Elektroautos, aber auch für Autos mit Hybridantrieb. Da die gesamte Elektronik des Fahrzeugs anders aufgebaut ist, kann es beim Aufladen des Akkus zu Stromspitzen kommen. Diese können zu Schäden am Fahrzeug führen sowie Brände auslösen. Eine gute Versicherung für Fahrzeuge mit Elektroantrieb und Hybridantrieb enthält deshalb einen guten Akkuschutz mit entsprechend hoher Deckungssumme. Hier zu niedrig zu versichern, kann sich im schlimmsten Falle später mit eigenen Zahlungsverpflichtungen rächen. Bei der Kfz-Versicherung ist darauf zu achten, dass der Akkuschutz auch richtig versichert ist. Es reicht nicht aus, wenn nur der Akku selbst durch die Versicherungspolice abgesichert ist. Wichtig ist auch eine Absicherung bei Bedienfehlern. Je nach Autoversicherer sind diese Leistungen in einer  Schutzpolice enthalten, die dann zusätzlich zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden muss. Über den Abschluss einer solchen Schutzpolice sollte nachgedacht werden, schließlich ist ein Ladefehler schneller passiert, als gedacht. Ist das Fahrzeug dann erst einmal lahmgelegt, weil der Akku falsch aufgeladen wurde, kommt es sonst zu hohen Kosten, die der Versicherte alleine tragen muss.

Ladeeinrichtung richtig versichern

Grünes Auto im Hintergrund mit Stecldose zum Laden
© Eisenhans – Fotolia.com – Kfz-Versicherung bei Elektroautos
Neben dem Akkuschutz ist auch das Versichern der Ladeeinrichtung für das Elektroauto bzw. den -antrieb bei einem Hybridauto wichtig. Das, was anderweitig bei Benzinern und Dieselfahrzeugen nicht benötigt wird, spielt bei Elektroantrieben eine wichtige Rolle. Eine richtige Absicherung der Ladeeinrichtung und des Ladens selbst, sollte deshalb unbedingt in die Kfz-Versicherung einbezogen werden. Sei es mit einer normalen Versicherungspolice, oder mit einer zusätzlichen Schutzpolice, welche dies absichert.

Brandschäden am Fahrzeug richtig versichern

Autos mit Elektroantrieb und Hybridfahrzeuge haben ganz andere technische Gegebenheiten als Fahrzeuge, die mit Kraftstoff betrieben werden. Vor allem das Thema Brandschutz und -schäden ist bei der Kfz-Versicherung für Elektroautos und Hybridautos wichtig. Für Brandschäden sollten deshalb entsprechend hohe Deckungssummen abgeschlossen werden. Die nicht nur die Schäden am Fahrzeug selbst absichern, sondern darüber hinaus eine finanzielle Absicherung für Brandschäden geben, die durch das Fahrzeug verursacht wurden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass auch fehlerhafte Bedienung und/oder fehlerhaftes Laden mit in den Versicherungsschutz aufgenommen wird. D. h. zu empfehlen ist hier die Verzichtsklausel auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit mit in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Mehr Informationen über diese Verzichtsklausel erhalten Sie hier:

Strom als zusätzlicher Gefahrenfaktor

Antriebe, die mit Strom betrieben werden, wie es bei Elektroautos ganz und bei Hybridautos zum Teil der Fall ist, haben anders als Autos, die mit Kraftstoff betrieben werden, eine zusätzliche Gefahrenquelle: den Strom selbst. „Messer, Schere, Feuer, Licht, ist für Kinderhände nicht!“ heißt es in einem alten Sprichwort. Mit Feuer war auch Strom gemeint und nicht umsonst wird nach wie vor den Gefahren von Elektrizität gewarnt. Dies ist bei Elektroantrieben nicht anders, ist für sie der „Motor“ doch der Strom, durch den sie in Bewegung gebracht werden. Nicht wenige Menschen haben genau aus diesem Grund Angst vor Elektroautos, weil sie durch die Elektrizität, die dabei zum Tragen kommt, verunsichert sind. Nun ist ein Elektroauto jedoch nicht per se der Garant dafür, in Flammen aufzugehen, oder Stromschläge während des Ladens zu verursachen. Dennoch stellt der Strom einen zusätzlichen Gefahrenfaktor dar, der entsprechend im Vertrag zur Kfz-Versicherung niedergelegt werden sollte. Hier gilt es, den Versicherungsvertrag ausführlich und gründlich zu lesen, um wirklich alle wichtigen Punkte bei der Autoversicherung für Elektroautos und Hybridfahrzeuge berücksichtigt zu haben. Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht, wie auch für den Kaskoschutz, der für Elektroantrieb und Autos mit Hybridantrieb dringend empfohlen ist.

Die wichtige Abschlepp-Klausel

Zu einer vernünftigen Absicherung eines Elektroautos gehört auch der richtige Abschleppschutz. In der Abschlepp-Klausel des Vertrags zur Kfz-Versicherung ist es wichtig, dass dort verschiedene Punkte angegeben und von der Versicherung übernommen werden. Neben dem Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt oder nachhause, sollte dies auch das Abschleppen bis zur nächsten Ladestation beinhalten. Die Abschlepp-Klausel kann Teil des Versicherungsvertrags zur Autoversicherung selbst sein, kann aber je nach Kfz-Versicherer auch in einer extra Schutzpolice abgeschlossen werden müssen. Wer diese Klausel nicht hat, der muss für die Kosten aufkommen, die dann entstehen. Ist der Akku dann mal leer gefahren, das Auto bleibt auf der Strecke liegen, und die nächste Ladeeinrichtung ist weit – kann das dann richtig teuer werden.

Nicht an den Deckungssummen sparen!

Eine der wichtigen Fragen, die sich bei einer Kfz-Versicherung stellt, ist die Frage nach der Höhe der Deckungssummen. Welche Summen zur Deckung von Schäden an Sachen und Personen sind wirklich ausreichend. Experten gehen davon aus, dass mindestens 50 Millionen Euro, wenn nicht gar 100 Millionen Euro über die Deckungssummen der Autoversicherung abgesichert sein sollten. Dies hört sich zwar auf den ersten Blick sehr viel an, doch die Millionengrenze ist bei schweren Unfällen schnell überschritten. Was dann nicht über die Deckungssummen abgesichert ist, muss der so unterversicherte Autofahrer am Ende aus eigener Tasche bezahlen. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Kfz-Versicherung von Autos mit Elektroantrieb und Hybridantrieb. Vor allem die Gefahr von Brandschäden und Stromspitzen beim Laden der Akkus sind es, die ausreichend hohe Deckungssummen erforderlich machen. Hier zu sparen, wäre sicherlich „Sparen an der falschen Stelle“. Zu einer guten Absicherung gehören für Elektroautos und Hybridautos entsprechend hohe Deckungssummen in der Autoversicherung. Schäden aus Bränden oder aus Stromspitzen können schnell zu sehr hohen Schadenssummen führen. Niemand will diese am Ende selbst bezahlen müssen, wenn er durch fehlerhaftes Laden oder anderes eine ganze Häuserreihe in Brand gesetzt hat.

Verzichtsklausel bei grober Fahrlässigkeit in den Vertrag!

Zu der besonderen Gefahr bei Schäden, u. a. durch falsches Laden, gehört ein weiterer wichtiger Punkt. Bei der Kfz-Versicherung für E-Autos und Autos mit Hybridantriebe sollte die Verzichtsklausel für die Einrede bei grober Fahrlässigkeit in den Versicherungsvertrag geschrieben werden. Diese ist wichtig, falls es zu Streitigkeiten hinsichtlich der groben Fahrlässigkeit des Versicherten kommt. Dieser muss dann nicht zahlen, trotz grober Fahrlässigkeit, wenn die Verzichtsklausel in seiner Autoversicherung enthalten ist. Andererseits kann es sonst beim falschen Laden und dessen Folgen dazu kommen, dass der Autoversicherer den Versicherten in Regress nimmt. Dieser muss dann einen Teil des entstandenen Schadens aus seiner eigenen Tasche bezahlen. D. h. lieber die Verzichtsklausel in den Versicherungsvertrag, anstatt am falschen Ende zu sparen irgendwann noch tiefer in die Tasche greifen zu müssen. Dies gilt übrigens nicht  nur für Kfz-Versicherungen für Elektroautos und Hybridautos, sondern auch für alle anderen Pkws, egal mit welchem Antrieb.

Den Versicherungsvertrag vor der Unterschrift gründlich lesen!

Wichtig ist, auch bei der Kfz-Versicherung für Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge, den Versicherungsvertrag gut zu lesen, bevor die Unterschrift darunter gesetzt wird. Beantworten Sie sich Fragen wie:
  • Sind alle wesentlichen Punkte enthalten?
  • Ist die Höhe der Deckungssummen ausreichend?
  • Muss eventuell eine zusätzliche Schutzpolice abgeschlossen werden?
Denn nur wer wirklich gut abgesichert ist, ist dies am Ende auch im Schadensfall.

Mit Elektroauto beim Versicherungsbeitrag sparen?

Die Meinungen darüber, ob Kfz-Versicherungen für Elektroautos teurer denn für normale Pkw sind, gehen auseinander. Noch im Herbst des vergangenen Jahres hat sich gezeigt, dass E-Autos oft teurer in der Autoversicherung sind, denn rein kraftstoffbetriebene Fahrzeuge. Dies könnte sich in diesem Jahr und auch auf das kommende Versicherungsjahr, geändert haben. Ob dies die Regel bleiben wird, dass Elektroantriebe und Hybridantriebe teurer sein werden in der Kfz-Versicherung oder nicht, ist derzeit eher nicht abzusehen. Doch es gibt ein gutes Beispiel dafür, dass es in diesem Bereich auch anders geht.

Allianz bietet Nachlass für Kfz-Versicherung bei Elektro-Autos

Im Oktober 2015 gab der Versicherer Allianz bekannt, dass es auf Kfz-Versicherungen für Elektroautos und Hybridautos einen Nachlass von 10 Prozent gibt. Der spezielle Kfz-Tarif für diese Art von Antrieben soll damit bei diesem Autoversicherer günstiger sein, als dies bei einem Kfz-Tarif für Benziner und Diesel der Fall ist. Natürlich müssten sich Versicherte vor dem Abschluss auch einer solch „rabattierten“ Kfz-Versicherung genau die Vertragsdetails durchlesen. Denn letztlich geht es ja nicht nur um den Nachlass selbst, sondern auch darum, ob im Versicherungsvertrag alles Wesentliche für die Absicherung dieser Antriebsarten enthalten ist. Einen Nachlass für E-Autos und Autos mit Hybridantrieb anzubieten, ist jedoch ein deutliches Vorpreschen der Allianz in diesem Bereich. Der Versicherer stellt sich so für zukünftige Interessen in der Versicherungsbranche im Bereich Kfz auf, und zeigt: wir sind innovativ und wollen mit unseren Versicherten gemeinsam in die Zukunft gehen. Ein gelungener Schachzug der Allianz.

Kfz-Haftpflicht und Kaskoschutz für Elektroautos gründlich vergleichen!

Bei einem Versicherungsabschluss und bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung ist es wichtig, nicht einfach nach dem nächstbesten Angebot zu greifen, sondern sich Zeit zu nehmen, um verschiedene Versicherungen und Kfz-Tarife miteinander zu vergleichen. Bei der Autoversicherung und der Kasko für Elektroautos, sei es eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung, ist eine Absicherung in den wichtigsten Punkten das A und O. Weiter oben haben wir die wesentlichen Punkte für die Kfz-Versicherung für Elektroautos und Hybridautos genannt. Diese sollten in einem Versicherungsvertrag enthalten sein, damit nicht am Ende eine vermeintlich günstige Kfz-Versicherung abgeschlossen wird. Aber dennoch ein Teil der Schäden oder das Abschleppen zur nächsten Ladestation aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Bei einer günstigen Autoversicherung stimmt immer beides: die Höhe des Beitrags für die Kfz-Versicherung (mit oder ohne Kaskoschutz) sowie Art und Umfang der Leistungen, die im Versicherungsvertrag niedergelegt sind.

Nutzung von Elektroautos durch Verbraucher

Die Studie „Konsum- und Kfz-Finanzierung 2016“ der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) nutzt nur ein Prozent aller Verbraucher aktuell ein Elektroauto. 35 Prozent der Befragten können sich das in Zukunft aber sehr gut vorstellen:

Diagramm zur aktuellen und möglilchen künftigen Nutzung von Elektroautos durch Verbraucher

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