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Landgericht Wuppertal (Az. 16 S 10/15)

Heckspoiler in Waschanlage beschädigt

Was geht einem Mantafahrer durch den Kopf, wenn er mit 180km/h gegen eine Mauer fährt? Der Heckspoiler.

An diesen – zugegebenermaßen alten – Witz muss man unwillkürlich denken, wenn man den folgenden Fall durchgeht:

Wird ein Auto mit großem Heckspoiler in einer Waschanlage beschädigt, so muss der Betreiber der Waschanlage für den entstandenen Schaden aufkommen. Anders als Antenne oder Außenspiegel kann ein Heckspoiler nicht einfach abgenommen oder eingeklappt werden und moderne Sensoren sind problemlos in der Lage, beim Waschen solche Hindernisse zu erkennen und zu umgehen.

Daher und da dem Betreiber der Waschanlage das Risiko bekannt gewesen sein sollte, trägt der Nutzer der Waschanlage keine Mitschuld.