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Oldtimerversicherung

Beitragsgrafik Oldtimerversicherung
© Dimitri Surkov / Fotolia.com
Wer einen Oldtimer fährt, hängt in der Regel ganz besonders an seinem Fahrzeug. Schließlich handelt es sich hierbei nicht einfach nur um einen Gebrauchsgegenstand, wie ihn viele Alltagsfahrzeuge in Deutschland darstellen, sondern quasi um rollendes Kulturgut. Daher ist es fast jedem Oldtimerbesitzer besonders wichtig, seine Schätze mit einem möglichst umfassenden Versicherungsschutz zu versehen.

Zwar kann ein Oldtimer auch mit jeder beliebigen normalen Autoversicherung versichert werden (Haftpflicht-, Teilkasko- und/oder Vollkaskoversicherung), besser ist es jedoch, eine spezielle Oldtimer-Police abzuschließen. Diese gibt es mittlerweile bei vielen Versicherungsgesellschaften, sowohl bei solchen, die sich ausschließlich auf die Versicherung von Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen spezialisiert haben als auch bei ganz normalen Versicherungen.

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    Was unterscheidet eine Oldtimer-Versicherung von einer normalen Autoversicherung?

    Zunächst einmal werden bei der Oldtimerversicherung einige wichtige Faktoren berücksichtigt, die bei einer normalen Autoversicherung außer Acht bleiben. So wird beispielsweise dem Umstand Rechnung getragen, das die Besitzer eines klassischen Fahrzeugs in der Regel sehr sorgsam mit diesem umgehen und es wesentlich weniger auf öffentlichen Straßen bewegen, als es bei einem normalen Alltagsfahrzeug der Fall ist. Schon allein aus diesem Grund bietet es sich an, einen speziellen Oldtimer-Tarif abzuschließen.

    Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung lässt sich auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Oldtimer oftmals sehr günstig abschließen. Die Höhe der Beiträge hängt dabei in erster Linie vom Fahrzeugwert ab, nicht vom Modell oder der jährlichen Fahrleistung.

    Berechtigung abklären

    Doch bevor ein Fahrzeug in einer Oldtimer-Versicherung versichert werden kann, gilt es zunächst abzuklären, ob dieses überhaupt zur Aufnahme in einer solchen Versicherung berechtigt ist. Laien werden sich nun fragen, wann ein Fahrzeug überhaupt ein Oldtimer ist? In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass ein Fahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren als Oldtimer anzusehen ist.

    In diesem Fall kann es mit einer so genannten historischen Zulassung versehen werden, was auch die Steuern für einen solchen Oldtimer wesentlich günstiger macht, als wenn er wie ein normales Alltagsfahrzeug zugelassen werden würde. Für das H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz von knapp 200 € im Jahr. Stellt man diesem zum Vergleich den Steuersatz gegenüber, den ein altes Fahrzeug ohne geregelten Katalysator normalerweise aufweisen würde, so ergibt sich eine teils sehr deutliche Kostenersparnis.

    Die meisten Versicherer verlangen zum Abschluss einer Oldtimerversicherung jedoch, dass sich das Fahrzeug in einem originalen, guten und verkehrstauglichen Zustand befindet. Diese Faktoren sind übrigens auch für die historische Zulassung eine wichtige Voraussetzung. Ein anerkannter Kfz-Sachverständiger muss also feststellen, dass sich das Fahrzeug in dem geforderten Zustand befindet oder sogar besser ist.

    Ein weiterer wichtiger Pluspunkt beim Abschluss einer Oldtimerversicherung ist, dass sich diese nach Wunsch des Versicherten sehr individuell ausgestalten lässt. So lassen sich beispielsweise bestimmte Zubehörteile kostengünstig mitversicherten, und auch der Versicherungsschutz bei Fahrten ins Ausland oder auf Treffen und andere Veranstaltungen lässt sich sehr individuell festlegen.

    Fazit

    Die Oldtimerversicherung ist nicht nur ein Marketing-Gag vieler Versicherungsgesellschaften, sondern kann dem Besitzer helfen, viel Geld einzusparen und sein Fahrzeug trotzdem rundum gut zu versichern. Doch auch hier ist vor dem Abschluss ein genauer Vergleich der verschiedenen Angebote unbedingt vorzunehmen.

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