Leistungen der Teilkaskoversicherung

Beitragsbild Leistungen der Kfz-Teilkasko
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In Deutschland fordert die Gesetzgebung für ein am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmendes Fahrzeug lediglich den Abschluss eines Basis-Versicherungsschutzes, der durch die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird. Ein solcher Basisschutz sieht vor, dass im Rahmen eines durch den Versicherten verursachten Unfalls die Regulierung des Schadens des Unfallgegners (der in diesem Fall schuldlos ist) durch eben diese Haftpflichtversicherung vorgenommen wird. Damit soll gewährleistet werden, dass niemand in Deutschland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und anschließend auf den dadurch entstehenden Kosten beziehungsweise seinen Folgen für die Gesundheit und das persönliche Eigentum sitzen bleibt.

Wer jedoch sein Fahrzeug ausschließlich mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung absichert, geht im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls leer aus. Das bedeutet: er muss den Schaden an seinem eigenen Fahrzeug komplett selbst bezahlen. Dies mag bei alten, relativ geringwertigen Fahrzeugen kein Problem sein, verfügen Sie jedoch über ein relativ neues, höherwertiges Fahrzeug, werden sich daraus durchaus schwere finanzielle Probleme ergeben.

Um für solche Voraussetzungen einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu bieten, gibt es die Kfz-Kaskoversicherung. Diese besteht in Deutschland in zwei verschiedenen Formen: die Kfz-Teilkasko- sowie die Kfz-Vollkaskoversicherung.

Doch nicht nur im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls ist es mitunter wichtig, über einen erweiterten Versicherungsschutz zu verfügen, sondern auch bei Schäden durch Naturgewalten und/oder Diebstahl. Genau dafür ist die Kfz-Teilkaskoversicherung konzipiert. Zwar sieht auch sie bei einem selbstverschuldeten Schaden keine Regulierung des Schadens am Fahrzeug des Versicherten vor, sehr wohl jedoch bei Schäden, die durch Naturgewalten oder Diebstahl entstanden sind.

In diesen Fällen zahlt die Kfz- Teilkaskoversicherung

Jedes Jahr werden in Deutschland viele Tausend Fahrzeuge gestohlen. Besitzt ein Fahrzeug einen gewissen Wert, so kann der Besitzer durch einen Diebstahl einen großen Kapitalbetrag verlieren. Hat er jedoch eine Kfz-Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so wird der Zeitwert des Fahrzeuges bei einem Diebstahl von der Versicherung ersetzt. Gleiches gilt auch bei Schäden, die durch bestimmte Naturereignisse entstehen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Sturm, Feuer, Hagel oder Hochwasser. Des Weiteren schüttet eine Kfz-Teilkaskoversicherung ihre Leistungen auch bei Glasbruch am Auto aus, wenn beispielsweise Scheiben oder Scheinwerfer mutwillig (durch Vandalismus) oder durch unvorhersehbare Ereignisse wie Steinschlag oder Tiere verursacht werden. Damit deckt die Kfz-Teilkaskoversicherung einige wichtige Risikobereiche ab, für die der Versicherte sonst mit seinem eigenen Kapital einspringen müsste.

Damit die Versicherungsbeiträge nicht in unverhältnismäßige Höhen schnellen, lässt sich zur Kfz-Teilkaskoversicherung auf Wunsch eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Das bedeutet: im Falle eines Schadens erklärt sich der Versicherte dazu bereit, einen gewissen Teilbetrag zur Regulierung dieses Schadens selbst beizusteuern, im Gegenzug werden dann die Versicherungsprämien etwas reduziert. Die meisten Versicherungsgesellschaften gewähren dem Versicherten verschiedene Optionen zur Selbstbeteiligung, ein gängiger Betrag ist beispielsweise 300 Euro. Dieser lässt sich jedoch problemlos auf 500 oder gar 1000 Euro aufstocken, wodurch die Versicherungsprämien noch einmal ein ganzes Stück günstiger werden.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge für eine Kfz-Teilkaskoversicherung hängt jedoch von vielen weiteren Faktoren ab. So spielt beispielsweise das Geschlecht, das Alter und sogar der Beruf des Versicherten eine ausschlaggebende Rolle zur Berechnung der Beitragshöhen. Weiterhin fließt mit in die Beitragsberechnung ein, ob das Fahrzeug nachts auf einem abgeschlossenen Gelände, in einer Garage oder auf öffentlichen Straßen geparkt wird.

Wie bereits angedeutet, spielt auch das Alter der Personen, die das versicherte Fahrzeug bewegen, bei der Beitragshöhe eine wichtige Rolle. So gewähren viele Versicherungsgesellschaften Nachlässe bei den Versicherungsprämien, wenn das Fahrzeug nur von Personen bewegt wird, die eine gewisse Altersgrenze erreicht beziehungsweise überschritten haben. Grund dafür ist das besondere Risiko bei jungen Autofahrern, mit dem die Versicherung kalkulieren muss. Die Versicherungsverträge können mittlerweile so individuell gestaltet werden, dass der Versicherungsschutz perfekt an die vorgegebenen Bedingungen angepasst werden kann. Auch ein einmaliges oder regelmäßig absolviertes Fahrsicherheitstraining kann mithelfen, die Beitragshöhe für den Versicherten zu reduzieren. Ein entsprechender Nachweis muss selbstverständlich gegenüber dem Versicherer erbracht werden.

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