Insassenunfallversicherung

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Die so genannte Insassenunfallversicherung im Kraftfahrzeugbereich hat sich in den letzten Jahren zu einem viel diskutierten Themen unter Experten und Laien entwickelt. Der Grund: Führende Experten sind seit längerer Zeit der Meinung, dass diese Versicherungsform heutzutage nicht mehr notwendig ist und daher vollständig abgeschafft werden sollte. Im Rahmen dieses Portals möchten wir jedoch keine konkrete Meinung dazu abgeben, sondern Sie lediglich mit der notwendigen Fakten über diese Versicherungsform versorgen. Anschließend können Sie selbst entscheiden, ob der Abschluss einer Insassenunfallversicherung für Sie Sinn macht.

Was sichert eine Insassenunfallversicherung ab?

Doch klären wir zunächst, worum es sich bei einer Insassenunfallversicherung überhaupt handeln. Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich hierbei um eine besondere Form der Unfallversicherung, speziell auf die Insassen von Kraftfahrzeugen zugeschnitten. Der Fahrzeughalter kann sich damit also für den Fall absichern, dass Mitfahrer durch sein eigenes Verschulden oder das Verschulden anderer zu Schaden kommen. Grundsätzlich ist es für diese Mitfahrer möglich, Schadensersatzansprüche an den Halter des Fahrzeugs zu stellen. Mit dem Abschluss einer Insassenunfallversicherung kauft sich der Fahrzeughalter also quasi von diesen Schadensersatzansprüchen frei, beziehungsweise gibt sie an seinen Versicherer ab.

Kfz-Haftpflicht beinhaltet seit 2002 auch Insassenunfallschutz

Der Grund, warum Experten die Insassenunfallversicherung heute oft bemängeln, liegt in einer Gesetzesänderung, die sich bereits im Jahr 2002 ergeben hat. So ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für alle Schäden regulierungspflichtig, die den Mitinsassen eines Fahrzeugs entstehen. Zuvor gab es eine solche Regelung nicht, dem Gesetz zufolge war der Fahrer bzw. der Kfz-Halter selbst dafür verantwortlich, die Schadensersatzansprüche mitfahrender Personen zu befriedigen.

Wann greift eine separate Insassenunfallversicherung?

Was viele jedoch nicht bedenken: Es gibt immer noch einige Ausnahmefälle, in denen der Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Mitinsassen des Fahrzeugs nicht greift. Wer sich diesbezüglich rundum absichern möchte, der kommt am Abschluss einer Insassenunfallversicherung nicht vorbei. Doch um welche Ausnahmefälle handelt es sich dabei?

Zum einen ergibt sich ein Ausnahmefall, wenn der Unfall, bei dem Mitinsassen des Fahrzeugs zu Schaden kommen, durch einen Dritten verursacht wird, dessen Identität anschließend nicht festgestellt werden kann. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder den Unfall gar nicht bemerkt. In solchen Fällen besteht für die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters keine gesetzliche Verpflichtung zur Regulierung des Schadens. Manche Versicherer tun es dennoch, andere dagegen nicht.

Probleme könnte es auch dann geben, wenn ein Unfall nicht von einem anderen Fahrzeugführer, sondern von einem Fußgänger verursacht wird. In diesem Fall könnte lediglich die private Haftpflichtversicherung des Fußgängers für den Schaden an den Mitfahrern im Auto aufkommen. Besitzt der Fußgänger jedoch keine solche Haftpflichtversicherung (sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben), so besteht für die Mitinsassen des Fahrzeugs grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Durch den Abschluss einer Insassenunfallversicherung können Sie diesem Umstand wirkungsvoll vorbeugen.

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