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    Die günstigste Kfz-Versicherung finden

    © Schlierner / fotolia.com
    Wie der günstigste Versicherungsschutz aussieht, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Zunächst muss geklärt werden, ob eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung geeignet ist oder ob sich sogar der Verzicht auf eine Kaskoversicherung anbietet. Zu den wichtigsten beitragsrelevanten Merkmalen gehören der Fahrzeugtyp und der Wohnort des Versicherungsnehmers. Bei der Vollkaskoversicherung entscheidet zusätzlich die Zahl der zurückliegenden, schadenfreien Jahre über die Kosten der Versicherung.

    Worauf achten beim Vergleich von Kfz-Versicherungen?

    Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen konstant, obwohl die Schadensquote sinkt. Die Versicherer generieren mit dieser Preispolitik satte Gewinne.

    Worauf sollte bei einem Wechsel geachtet werden? Welche Vertragsinhalte sind sinnvoll? Was gilt es zu beachten?

    Zum Test der Kfz-Versicherungsvergleiche

    Nur Haftpflicht oder auch Kasko?

    Am Anfang steht die Grundsatzfrage: Haftpflicht oder doch zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen? Wann ist eine Kaskoversicherung sinnvoll, wann kann getrost darauf verzichtet werden?

    Die Kfz-Haftpflicht greift für Unfallschäden anderer, nicht aber am eigenen Fahrzeug. Für Schäden am eigenen Auto ist die Kaskoversicherung verantwortlich. Allerdings bringt eine Kaskoversicherung für alte Gebrauchtwagen mit geringem Wert wenig. Bei Schäden wird nur der Zeitwert erstattet, selbst bei einem Totalschaden. Für alte Fahrzeuge ist die Haftpflichtversicherung ausreichend.

    Teil- oder Vollkasko?

    Teilkaskoversicherung

    Die Teilkasko bietet, wie es die Bezeichnung schon vermuten lässt, auch nur einen Teilschutz. Sie greift vor allem bei Diebstahl, Wildunfällen und bei Unwetterschäden wie Hagel, Sturm, Hochwasser oder Blitzschlägen.

    Solche Schäden können schnell mal richtig teuer werden. Für Fahrzeuge mit höherem Wert von mehreren tausend Euro, empfiehlt sich definitiv eine Teilkaskoversicherung. Die häufigste Schadensmeldung ist übrigens der Glasbruch.

    Vollkaskoversicherung

    Die Teilkasko greift nicht bei hausgemachten Unfällen. Schäden nach selbstverschuldeten Unfällen übernimmt nur die Vollkaskoversicherung. Auch bei Vandalismus greift die Vollkaskoversicherung. Alle Leistungen der Teilkasko sind in der Vollkasko inkludiert.

    Der Preis für eine Vollkaskoversicherung ist recht hoch, für teure und wertvolle Autos, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, sollte sie dennoch abgeschlossen werden.

    Für Fahrer, die seit Jahren unfallfrei unterwegs und in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft sind, ist die Vollkasko kaum teurer als die Teilkasko.

    Anders als bei der Teilkasko verändert sich bei Vollkasko-Schäden die Schadenfreiheitsklasse. Warum? Die Teilkasko versichert Schäden, die nichts mit dem Fahrverhalten zu tun haben. Die Vollkaskoversicherung ist vom Fahrverhalten beeinflusst, Kunden werden nach jedem Schaden zurückgestuft, außer bei Schäden, bei denen die Teilkaskoversicherung greift.

    Zusatzleistungen

    Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten nicht bloß einen, sondern gleich mehrere Kfz-Versicherungstarife an. Je teurer der Tarif, desto mehr Zusatzleistungen sind inbegriffen. Nicht alle Zusatzleistungen sind ein »Must-have« oder zwingend notwendig. Andere wiederum sind besonders empfehlenswert.

    Höhere Deckung

    In Kfz-Versicherungen sind qua Gesetz mindestens 7,5 Millionen Euro für Personen- und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden vorgeschrieben. Viele Versicherer erhöhen die Deckungssumme pauschal auf 50 oder gar 100 Millionen Euro.

    Zwar sind Schäden in diesen Sphären eher selten, wenn es dann aber doch einmal zum »Worst Case« kommen sollte, lässt es sich mit einer höheren Deckungssumme deutlich ruhiger schlafen. Was nämlich über die gesetzlichen 1,12 Millionen Euro hinausgeht, muss vom Versicherten selbst gestemmt werden.

    Grobe Fahrlässigkeit

    Bei grob fahrlässigen Verhalten können Teil- und Vollkasko ihre Leistungen kürzen. Gute Angebote bzw. Tarife verzichten darauf respektive übernehmen den Schaden voll.

    Wildwechsel

    Meist greift die Teilkasko nur bei Wildunfällen mit »Haarwild«. Das Bundesjagdgesetz definiert ziemlich genau, was unter die Rubrik »Haarwild« fällt: Das sind vor allem Hirsche, Rehe, Wildschweine et cetera. Nicht darunter fallen beispielsweise Hunde oder ausgebüchste Kühe.

    Im Vertrag sollte unbedingt »alle Tiere«, mindestens aber »alle Wirbeltiere« vermerkt sein. Auch sollten Marderschäden und deren Folgeschäden abgedeckt sein. In Deutschland werden jährlich rund 200.000 Marderschäden gemeldet.

    Rabattretter/Rabattschutz

    Der Rabattschutz ist mehr ein »Nice-to-have« als eine Notwendigkeit. Für Fahrer, die seit vielen Jahren unfallfrei unterwegs sind und daher in einer günstigen SF-Klasse geführt werden, ist der Rabattretter eine Art »Freischuss«. Im Schadensfall wird der Versicherte nicht zurückgestuft und verweilt weiterhin in seiner aktuellen Schadenfreiheitsklasse.

    Bei einem Vertragswechsel kann in der Regel gegen einen geringen Aufpreis ein Rabattschutz abgeschlossen und installiert werden.

    Wertentschädigung bei Neuwagen und Gebrauchten

    Diese Zusatzleistung ist vor allem für hochwertige Neu- und Gebrauchtwagen sinnvoll. Bei Neuwagen ist der Wertverlust in den ersten Monaten besonders gravierend, er liegt bei rund 30 Prozent. Die Kaskoversicherung zahlt im Schadensfall maximal den Zeitwert.

    Viele Tarife erstatten in den ersten Monaten nach Zulassung den Neuwert des Fahrzeuges. Eine Fristverlängerung auf 12 oder gar 24 Monate sollte gerade bei hochwertigen Fahrzeugen unbedingt in die Planungen mit einfließen. Im Schadensfall wird dann nämlich der Neuwert erstattet.

    Bei Gebrauchten nennt sich dieser Passus Kaufpreisentschädigung. Im Schadensfall ersetzt der Versicherer in den ersten Monaten den kompletten Kaufpreis bzw. den Anschaffungswert.

    Mietwagenschutz im Urlaub

    Oft enthalten Kfz-Versicherungen kostenlos einen Deckungsschutz für Mietwagen im Ausland, die sogenannte »Mallorca-Pauschale«. Je nach Reiseland ist die gesetzliche Deckungssumme recht niedrig bemessen. Bei schweren Unfällen oder größeren Schäden reicht diese dann nicht aus.

    Die Mallorca-Police stockt die eigene Haftplicht auf, oft bis zur in Deutschland geltenden Mindestsumme. Dieser Extraschutz greift in der Regel ausschließlich in Europa.

    Werkstatttarif

    Große Versicherer pflegen bundesweit ein dichtes Netzwerk an Partnerwerkstätten. Durch die Vermittlung von Kunden können Werkstätten günstige Preise anbieten. Wer sich mit seiner Versicherung auf eine Partnerwerkstatt verständigt, kann es bis auf 20 Prozent Ersparnis bringen. Dies gilt für Teil- und Vollkaskoversicherungen, nicht aber für die Haftpflichtversicherung.

    Alleinfahrer-Tarif

    Der Alleinfahrer-Tarif ist besonders bei Ungebundenen eine beliebte Sparoption. Wird in der Kfz-Versicherung der Alleinfahrer-Tarif gewählt, lässt sich ordentlich sparen.

    Problematisch wird es bei Verstößen. Wenn ein anderer Fahrer, also nicht der eingetragene Fahrer, einen Unfall verursacht, wird der Versicherte zur Kasse gebeten. Zwar müssen Versicherungen auch in solchen Fällen den Schaden übernehmen, fordern dann aber ausstehende Beitragszahlungen ein, die durch eine Tarifanpassung fällig werden – im besten Fall. Je nach Vertragsart können auch Vertragsstrafen und Leistungskürzungen ausgesprochen werden. Wenn abzusehen ist, dass ausnahmsweise mal ein anderer Fahrer das Steuer übernimmt, dies auf jeden Fall mit dem Versicherer abstimmen.

    In Notfällen und außergewöhnlichen Situationen sind Versicherer allerdings kulant. Sollte beispielsweise ein nicht berechtigter Fahrer auf der Fahrt ins Krankenhaus in einen Unfall verwickelt sein, drücken Versicherungen in aller Regel beide Augen zu.

    Definitiv keine Notfallsituation ist der Alkoholkonsum. Wer zu tief ins Glas schaut und sich anschließend kutschieren lässt, darf dies gerne tun, aber eben nicht im eigenen Kfz. Sollte dann ein Unfall passieren, hat der Versicherte eindeutig gegen den Versicherungskontrakt verstoßen.

    Zum Test der Kfz-Versicherungsvergleiche

    Sonstige Tarifmerkmale

    Letztlich hängen Tarife und Preise von individuellen Kriterien ab. Verschiedene Tarifmerkmale beeinflussen die Beitragssumme. Wer gewisse Voraussetzungen erfüllt oder mitbringt, kann durch einzelne Rabattsysteme in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.

    Typklasse, Beruf, Familienstand, Alter des Fahrzeugs, Fahrerkreis oder eine Kilometerpauschale für Wenigfahrer beeinflussen die Beitragshöhe. Wird das Fahrzeug grundsätzlich sicher in einer Garage oder einem Carport und nicht an der Straße untergestellt, wirkt sich dies ebenfalls positiv auf den Versicherungstarif aus.

    Fahrerkreis

    Bei Vertragsabschluss wird angegeben, wer alles als Fahrer berechtigt ist. Der Fahrerkreis kann speziell definiert werden. Alleinfahrer zahlen den günstigsten Tarif, die flexibelste Variante, also ein Tarif für beliebig viele Fahrer, ist der teuerste.

    Fahranfänger

    Auch das Alter kann den Jahresbeitrag beeinflussen. Die meisten Verkehrsunfälle werden durch junge Fahrer, zwischen 18 und 24 Jahren, verursacht. Viele Versicherer erheben auf Grund des erhöhten Unfallrisikos für Versicherte unter 23 Jahren einen Risikozuschlag.

    Wer ein Sicherheitstraining absolviert, kann einige Prozentpunkte gutmachen und von einem günstigeren Tarif profitieren.

    Telematiktarife – Neue Tarife ab 2020

    Mehr und mehr Versicherer bieten entsprechende Angebote an, bzw. wollen dies in Zukunft tun. Die Idee dahinter ist eine Art Belohnungssystem: Wer vorsichtig fährt, soll mit den Telematik-Tarifen künftig bei der Prämienberechnung sparen.

    Die Telematikbox wird fest im Fahrzeug installiert. Sie zeichnet Strecke, Ziele, Pausen, Vollbremsungen, Position, Ampelstarts etc. auf. Die gesammelten Daten werden via Mobilfunk an den Versicherer übermittelt und ausgewertet.

    Das Fahrverhalten kann anhand der Daten präzise eingeschätzt und Versicherungsprämien passgenau kalkuliert werden. Gerade junge Fahrer in ungünstigen Schadenfreiheitsklassen könnten sicheres Fahrverhalten demonstrieren und von den neuen Telematiktarifen profitieren.

    Verbraucher- und Datenschützer sehen die Entwicklung eher kritisch. Bundesjustizminister Heiko Maas schrieb in einem Gastkommentar für das Handelsblatt: »Weil Menschen die Freiheit behalten müssen, über ihr Verhalten selbst zu entscheiden, müssen sie über die Verwendung ihrer Daten autonom entscheiden

    Fazit

    Vergleichen lohnt sich! Das Sparpotenzial ist enorm. Gerade im Herbst unterbieten sich die Versicherer beim Preisgerangel fast schon traditionell. In der Regel können die Versicherungs-Verträge zum 31. Dezember gekündigt werden. Die Frist beträgt einheitlich vier Wochen. Stichtag ist der 30. November eines jeden Jahres.

    Sie wollen ihre derzeitige Kfz-Versicherung kündigen, dann finden Sie hier das richtige Formular dafür.

    Zur Vorlage KFZ-Kündigung