Saisonkennzeichen 

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Viele Fahrzeuge werden nicht ganzjährig genutzt. Einige Halter fahren ihr Cabrio nur im Sommer, andere benötigen lediglich während der Wintermonate ein Fahrzeug, um zur Arbeit zu gelangen. Dann bietet sich eine Zulassung mit einem Saisonkennzeichen an. Dadurch sparen Halter ohne zusätzlichen Zeitaufwand Geld. Auf einem Saisonkennzeichen sind die Monate vermerkt, in denen ein Fahrzeug zugelassen wird. Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung sind zwei bis elf Monate möglich. Während dieser Monate besteht regulärer Versicherungsschutz. Der Versicherungsvertrag verlängert sich wie bei ganzjähriger Versicherungsdauer. Auch die Zulassung besteht in den vermerkten Monaten automatisch – es ist keine alljährliche Neuzulassung erforderlich. Der Halter muss in den  Monaten, in denen das Fahrzeug nicht zugelassen ist, keine Beiträge für die Versicherung zahlen. Auch KFZ-Steuer wird in diesem Zeitraum nicht erhoben. In der nicht versicherten Zeit geht die Versicherung automatisch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Diese bietet den Schutz der KFZ-Haftpflichtversicherung sowie – sofern eine Kaskoversicherung besteht – den der Teilkaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer ist während der Ruheversicherung zur dauerhaften Abstellung des Fahrzeugs in einer Garage oder einem umfriedetem Abstellplatz verpflichtet. Auf die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse wirkt sich ein Saisonkennzeichen nicht aus, wenn der reguläre Versicherungsschutz mindestens sechs Monate im Jahr besteht. Der Vertrag wird dann jedes Jahr weitergestuft. Gilt der reguläre Versicherungsschutz für weniger als sechs Monate im Jahr, erfolgt die Einstufung bei der Wiederaufnahme in die Schadenfreiheitsklasse des Vorjahres.

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