Sonderkündigungsrecht

Wann greift das Sonderkündigungsrecht bei einer Kfz-Versicherung?

Bis zum 30. November eines jeden  Jahres geht die reguläre Wechselphase für die Kfz-Versicherung. Nicht jeder Autofahrer, der seinen Autoversicherer wechseln wollte, schafft es jedoch, seine ordentliche Kündigung bis zum vorgegebenen Stichtag zu versenden. Die Gründe hierfür können sehr unterschiedlich sein.

Während und nach der "heißen" Wechselphase im November eines jeden Jahres, in welcher die Kfz-Versicherer ihre Beitragsrechnungen auf das kommende Versicherungsjahr versenden, ergibt sich jedoch für viele Autofahrer Sonderkündigungsrechte. Welche das sind, haben wir nachfolgend für Sie zusammengetragen

Das Recht, außerordentlich zu kündigen

Wenn der Beitrag für die Kfz-Versicherung erhöht wird, haben die betroffenen Fahrzeughalter je nach Änderung das Recht, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, also außerordentlich zu kündigen. Doch nicht immer, wenn es eine Beitragserhöhung bei der Autoversicherung gibt, kommt dieses Recht zum Tragen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die dem Autofahrer eine Kündigung der Kfz-Versicherung gemäß dem Sonderkündigungsrecht ermöglichen.

Beitragserhöhung ohne Anhebung der Leistungen

Erhöht der Autoversicherer den Beitrag zur Kfz-Haftpflicht und/oder Kaskoversicherung ohne dass es zugleich zu einer Anhebung bzw. Verbesserung der Versicherungsleistungen im neuen Versicherungsjahr kommt, hat der Fahrzeughalter das Recht, die Autoversicherung außerordentlich zu kündigen.

Hebt ein Kfz-Versicherer den Beitrag für das kommende Jahr hingegen an und verbessert zugleich die Versicherungsleistungen, kommt das Sonderkündigungsrecht nicht zum Tragen. Der Versicherte sollte sich im jeweiligen Einzelfall also anzusehen, ob eine Kündigung der Autoversicherung aufgrund einer Beitragserhöhung möglich ist oder nicht.

Andere Einstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ohne Unfall

Wird der Beitrag indirekt erhöht, weil durch den Versicherer eine schlechtere Einstufung beim Schadenfreiheitsrabatt vorgenommen wird, obwohl gar kein Schadensfall reguliert werden musste, kommt ebenfalls das Sonderkündigungsrecht zum Tragen.

Eine solche Umstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ohne Unfall bezeichnet man auch als versteckte Beitragserhöhung in der Kfz-Haftpflicht. Als Versicherter muss man eine solche jedoch nicht hinnehmen, sondern hat ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Kfz-Versicherer muss auf Sonderkündigungsrecht hinweisen

Wenn es eine Beitragserhöhung zum kommenden Versicherungsjahr gibt, oder der Versicherte beim Schadenfreiheitsrabatt schlechter als bisher eingestuft wird, ohne dass ein Unfall vorlag, muss der Autoversicherer auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Dies bedeutet, dass der Fahrzeughalter mit dem Veränderungsschreiben seitens der Kfz-Versicherung zugleich den Vermerk für sein Recht auf eine außerordentliche Kündigung der Versicherung erhalten muss.

Einhalten der Frist nicht verpassen!

Doch egal, ob der Beitrag ohne Verbesserung der Leistungen erhöht wird oder durch eine schlechtere Einstufung beim Schadenfreiheitsrabatt eine versteckte Beitragserhöhung vorgenommen wird. Bei der außerordentlichen Kündigung gemäß dem Sonderkündigungsrecht gilt es, die entsprechende Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung einzuhalten.

Diese beträgt einen Monat ab Erhalt des Änderungsschreibens durch die Versicherung. Das heißt, spätestens einen Monat nach Eingang des Schreibens muss die Kündigung beim Versicherer eintreffen. Hier gilt aber nicht das Datum der Absendung des Kündigungsschreibens durch den Versicherten, sondern der Eingang des Schreibens bei der Versicherung selbst. Es empfiehlt sich also, das Kündigungsschreiben umgehend abzusenden, um die Frist zu wahren.

Ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung verstrichen weil die Kündigungsfrist verpasst wurde, kann das Sonderkündigungsrecht nur noch in Anspruch genommen werden, wenn es im Laufe des Versicherungsjahres zu einer Beitragserhöhung nach einem Schadensfall kommt.

Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung?

Einen Vordruck zum Kündigen der Kfz-Versicherung haben wir hier als online ausfüllbares PDF für Sie vorbereitet:

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