Unfall mit dem Firmenwagen – was tun?
Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen stellt sich die zunächst die Frage, ob die Fahrt dienstlich veranlasst war, oder ob es sich um eine private Nutzung handelte. Zahlreiche Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern das Firmenauto auch privat zur Verfügung. Diese Nutzung sollte allerdings durch einen Firmenwagen-Nutzungsvertrag als Ergänzung zum Arbeitsvertrag klar geregelt sein. Die Zahl der Firmenwagen, Fahrzeuge mit gewerblicher Zulassung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Zahl der Firmenwagen, Fahrzeuge mit gewerblicher Zulassung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, wie die folgende Daten belegen: Rote Linie: Neuzulassungen von Gewerbe Blaue Linie: Neuzulassungen von PrivatPolizei rufen
Kommt es zu einem Unfall mit dem Firmenwagen, sollte auf jeden Fall zur Beweissicherung die Polizei verständigt werden. Wurde der Unfall durch den Unfallgegner verschuldet, klärt sich die Haftungsfrage recht schnell. Allerdings muss das Unternehmen seine Ansprüche zeitnah bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. War der Nutzer des Firmenwagens der Verursacher, kommen zwei weitere Aspekte hinzu. Der erste bezieht sich auf die Ursache des Unfalls und die Kostenübernahme, der zweite Aspekt ist steuerlicher Natur. Bei der Unfallursache werden drei „Gruppen“ unterschieden:- Leichte Fahrlässigkeit
- Mittlere Fahrlässigkeit
- Grobe Fahrlässigkeit