Versicherte Sachen

Die Kaskoversicherung versichert das Fahrzeug und die zugehörigen Teile. Die Versicherungsbedingungen regeln, welche Teile zum Fahrzeug gehören. Die beiden maßgeblichen Abschnitt in den AKB 2008 sind A.1.2.2 und A.2.1.3. Beide Abschnitte gelten sowohl für die Vollkaskoversicherung als auch für die Teilkaskoversicherung. Beitragsfrei mitversichert sind gemäß A.2.1.2 AKB 2008
  • fest im Fahrzeug eingebaute sowie fest am Fahrzeug angebaute Teile
  • fest eingebautes, fest angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Zubehör, soweit es ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus anzusehen ist
  • Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die üblicherweise mitgeführt werden, um Betriebsstörungen zu beheben (Sicherungen, Glühlampen…)
  • bestimmungsgemäß gebrauchte Schutzhelme, solange sie außerhalb ihres Gebrauchs fest mit dem Fahrzeug verbunden sind
  • Planen und Spriegel
  • Ein Satz Winter/Sommerreifen, Dachständer, Hardtop, Schneeketten, Kindersitze auch wenn diese außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss aufbewahrt werden
Alle vorgenannten Teile sind auch außerhalb des Fahrzeugs versichert, wenn sie unter Verschluss aufbewahrt werden und das Fahrzeug repariert wird. Für weitere Fahrzeugteile gilt bei den meisten Versicherern eine Wertgrenze in Höhe von (häufig) 5.000 Euro bei PKW. Die Grenze bezieht sich auf den kumulierten Gesamtwert der in Abschnitt A.2.1.3 AKB 2008 aufgeführten Teile. Bis zur Wertgrenze besteht voller Versicherungsschutz – der Versicherer verzichtet insoweit auf die Geltendmachung einer Unterversicherung. Der übersteigende Wert ist nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart (und durch eine höhere Prämie bezahlt) wird. Bis zu einer Wertgrenze beitragsfrei mitversichert sind gemäß A.2.1.3 AKB 2008
  • Radios, Audiosysteme, fest eingebaute Navigationssysteme
  • zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motorraddrehmoments oder der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder eine Wertsteigerung des Fahrzeugs mit sich bringen
  • individuell angefertigte Lackierungen- und Beschriftungen und besondere Oberflächenbehandlungen
  • Beiwagen und Verkleidungen bei Zweirädern, Trikes und Quads sowie Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen
Die Kaskoversicherung schließt einige Teile ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus. Nicht versicherbar sind gemäß A.2.14 AKB 2008 alle „sonstigen Gegenstände“, insbesondere solche, die nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen. Darunter fallen etwa Handys und mobile Navigationssysteme sowie Reisegepäck.

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