Richtiges Verhalten am Unfallort spart viel Ärger und Geld. Unfälle ereignen sich naturgemäß plötzlich und unerwartet und überfordern nicht selten auch Fahrer mit langer Erfahrung, weil die Situation ungewohnt ist und ein Leitfaden für korrektes Verhalten nicht zur Hand ist.
Die Pflichten eines Unfallteilnehmers ergeben sich nicht primär aus den Versicherungsbedingungen, sondern zuerst aus der Straßenverkehrsordnung. § 34 StVO schreibt vor:
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
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(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, kann eine Unfallbeteiligung vorliegen. Wer beim Abbiegen den Blinker nicht gesetzt hat, etwas zu schnell war, eine falsch gesicherte oder überstehende Ladung befördert hat oder mit einem defekten Bremslicht gefahren ist, kann später als Mitschuldiger festgestellt werden.
(3) Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.
Im Hinblick auf den Versicherungsschutz ist dies schon allein aufgrund der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers relevant. Wer Unfallspuren zu früh vorsätzlich oder grob fahrlässig beseitigt, riskiert seinen Versicherungsschutz!
Beweissicherung und Unfallprotokoll
Polizei und Verkehrsexperten empfehlen dringend, nach jedem Unfall Beweis zu sichern. Das gilt auch, wenn die andere Partei den Unfall verursacht hat und dies am Unfallort auch direkt einräumt. Nicht selten stellt sich die anfänglich geständige Einsicht später vollkommen anders dar. Wer dann keine Beweise hat, kann sich kaum auf ein Schuldeingeständnis ohne Zeugen berufen bzw. aus diesem rechtlich durchsetzbare Ansprüche ableiten. Je aussagekräftiger die Beweise, desto geringer ist das Risiko späteren Ärgers.
Zu dokumentieren sind in jedem Fall die Kennzeichen der beteiligten KFZ sowie Name und Anschrift der anderen Unfallbeteiligten sowie von Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben. Vorteilhaft ist eine Dokumentation der Unfallstelle durch Fotos. Da mittlerweile fast jedes Mobiltelefon mit einer brauchbaren Kamera ausgestattet ist, stellt dies in der Praxis kaum ein Problem dar. Die Fotos sollten Sachverhalte festhalten, die möglichst viel über den Unfallhergang und die Schuldfrage aussagen. Zu diesen Sachverhalten gehören die Position der Fahrzeuge und ihre Beschädigungen (Nahaufnahmen sind hier hilfreich), Bremsspuren am Unfallort (geben Hinweise auf die Geschwindigkeit), die Stellung der Räder, die Positionierung von Glassplittern auf den Fahrzeugen und um sie herum etc.
Wenn möglich, sollten alle Beteiligten zum Ausfüllen eines Unfallprotokolls bewegt werden. Einen Rechtsanspruch darauf haben Geschädigt allerdings nicht. Wer durch den Unfallgegner geschädigt wurde, muss häufig lange auf die Entschädigung durch dessen Haftpflichtversicherer warten, weil der Unfallverursacher die Meldung an seinen eigenen Versicherer erst mit Verspätung einreicht und den nachfolgenden Schriftverkehr häufig ebenfalls verzögert. Dahinter muss kein Kalkül stecken: Viele Menschen schieben unangenehme Angelegenheiten so lange wie möglich auf die lange Bank. Hat der Unfallgegner ein Unfallprotokoll ausgefüllt, kann seine Versicherung sehr viel rascher tätig werden. Zur Grundausstattung jedes Fahrzeugzubehörs gehört ein Vordruck des Standardformulars „Europäischer Unfallbericht“.