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Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 O 161/3)

Liegen gelassener Fahrzeugschlüssel mit anschließendem Diebstahl des Fahrzeugs rechtfertigt Schadenersatz durch den Fahrer

Wie oft sind wir schon an Garderoben in Gaststätten, Restaurants und Hotels vorbeigegangen und haben ein kleines Schild bemerkt, auf dem steht, dass für die Garderobe grundsätzlich keine Haftung übernommen wird. Doch was bedeutet das im eigentlich? Ganz einfach: Wer seine Jacke, eine Handtasche oder andere Kleidungsstücke und Accessoires an der Garderobe hängen lässt und dort Wertsachen wie Bargeld, Ausweise oder auch Autoschlüssel deponiert hat, der haftet bei einem Verlust ausschließlich selbst. Der Betreiber der Lokalität kann also nicht für Verluste haftbar gemacht werden.

Doch hat ein solches Schild auch vor Gericht eine entsprechende Wirkung? Diese Frage wird sich anhand des hier beschriebenen Falles klären, den das Oberlandesgericht Hamm zu verhandeln hatte, und dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:

Ein Mann mietete sich ein Fahrzeug bei einer bekannten Autovermietung und verlieh dieses wiederum an eine Freundin. Das Verleihen des Mietfahrzeuges war laut Mietvertrag ausführlich erlaubt. Die Freundin des Mieters nutzte das Fahrzeug anschließend, um zu einer Karnevalsveranstaltung in eine Stadt zu fahren. Es wurde eine lange Nacht, in der die Frau mit Freunden durch mehrere Gaststätten und andere Lokalitäten zog und anschließend, unter Alkoholeinfluss stehend, mit einem Taxi nach Hause fuhr. Dabei dachte sie nicht mehr an ihre Jacke, die sie in einer der Gaststätten an der Garderobe vergessen hatte.

Es kam, wie es kommen musste: Am nächsten Tag, als die Frau – wieder halbwegs ernüchtert – erneut in die Stadt fuhr, um nach dem Fahrzeug zu suchen, waren weder die Jacke an der Garderobe in der Kneipe noch das Fahrzeug wieder auffindbar. Dies änderte sich auch in den darauf folgenden Stunden und Tagen nicht, der Fahrzeugschlüssel und das dazugehörige Fahrzeug blieben dauerhaft verschwunden.

Der Schaden wurde zunächst durch die Kaskoversicherung des Autovermieters reguliert, immerhin besaß das Fahrzeug einen Wert von 23.700 Euro. Die Kaskoversicherung wiederum wendete sich in den darauf folgenden Tagen an die Fahrerin des Wagens und forderte von dieser einen Schadensersatzanspruch in Höhe des vollen Wertes des Mietfahrzeugs. Die Versicherung war der Ansicht, dass die Frau durch das Hängenlassen der Jacke mitsamt Autoschlüssel grobfahrlässig gehandelt habe. Erst dadurch sei der Diebstahl des Fahrzeugs überhaupt ermöglicht worden, somit bestehe für die Versicherung ein Anspruch auf Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht Hamm kam in der folgenden Verhandlung, nachdem die Fahrerin einen Schadenersatz zunächst abgelehnt hatte, zu der Ansicht, dass dieser Anspruch gegenüber der Versicherung sehr wohl bestehe und sie daher die Kosten für das gestohlene Fahrzeug erstatten müsse. Die Richter stellten fest, dass die Fahrerin selbst einfachste und naheliegende Überlegungen hinsichtlich eines Fahrzeugdiebstahls in dem vorliegenden Fall nicht angestellt hätte. Sie hätte daher damit rechnen müssen, dass das Fahrzeug gestohlen werden könnte.

Letztendlich musste die Frau also den kompletten Fahrzeugwert gegenüber der Versicherung ersetzen. Dies dürfte die teuerste Karnevalsfeier für die Frau gewesen sein, die sie in ihrem Leben mitgemacht hat. Und wir lernen daraus, dass die Schilder an den Garderoben der Gaststätten durchaus ernst zu nehmen sind. Wenn Sie Ihre Jacke also dort platzieren, nehmen Sie vorher tunlichst alle Wertgegenstände inklusive Schlüssel, Ausweise etc. heraus und verstauen Sie diese besser in Ihren Hosentaschen oder an einem ähnlich sicheren Ort.