Deckungskarte

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Die so genannte Deckungskarte – in der Fachsprache auch Versicherungsbestätigungskarte genannt – dient zum Nachweisen einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung bei der An- und Ummeldung eines Fahrzeugs.

Doppelkarte

Früher wurde dieses Dokument auch als Doppelkarte bezeichnet. Dies hatte den Hintergrund, dass die Karte früher aus zwei Teilen bestand, wobei die Zulassungsstelle einen Teil für sich behielt und den anderen Teil bei der Zulassung oder Ummeldung des Fahrzeugs an die Versicherung weiterleitete.

Elektronische Versicherungsbestätigung

Dieses Verfahren hat sich allerdings mittlerweile geändert, so dass die Zulassungsstelle lediglich noch eine elektronische Mitteilung an den Versicherer versendet. Aus diesem Grund wird die Deckungskarte heute nicht mehr als Doppelkarte bezeichnet, sondern zumeist als "elektronische Versicherungsbestätigung".

Deckungskarte bietet nur vorläufige Deckung

Wichtig zu wissen ist, dass durch die Deckungskarte lediglich eine vorläufige Deckung für die Zulassung oder Ummeldung des Fahrzeugs vom Versicherer gewährt wird. Der eigentliche Versicherungsvertrag, der dann auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung enthalten kann, wird erst nach der Zulassung des Fahrzeugs abgeschlossen. An diesem Prozess ist die Zulassungsstelle dann nicht mehr beteiligt.

Doch nicht nur beim An- und Ummelden eines Fahrzeugs ist eine Deckungskarte erforderlich, sondern auch beim Wechsel des Versicherers, beim Umschreiben des Fahrzeugs auf einen neuen Halter, bei der Wiederzulassung eines zuvor stillgelegten Fahrzeugs sowie nach einem Umzug, wenn das Fahrzeug das Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks erhalten soll.

Seit 2008 Versicherungsbestätigungsnummer anstelle der Deckungskarte

In den letzten Jahren wurde das Verfahren des Nachweises einer bestehenden Kfz-Versicherung für die Zulassungsstelle mehrfach überarbeitet. Einen Teil der Überarbeitungen haben wir bereits besprochen. Seit 1. März 2008 gibt es die eigentliche Deckungskarte in der vorher bekannten Form nicht mehr, sie wurde durch eine so genannte Versicherungsbestätigungsnummer ersetzt.

Der Fahrzeughalter muss also keine Karte mehr mit zur Zulassungsstelle nehmen, sondern dieser lediglich seine Versicherungsbestätigungsnummer mitteilen. Anhand einer internen Datenbank, in der alle Kfz-Versicherer enthalten sind und in der die Daten des jeweiligen Fahrzeugs gespeichert werden, kann sich die Zulassungsstelle nach Mitteilung der Versicherungsbestätigungsnummer alle nötigen Informationen schnell und einfach besorgen.

Welche Vorteile hat dieses Verfahren?

Zunächst einmal wird dadurch der bürokratische Aufwand reduziert, da der Mitarbeiter der Zulassungsstelle die zum Fahrzeug gehörenden Daten nicht mehr per Hand in den Computer eingeben muss, sondern diese in vorgefertigter Form elektronisch abrufen kann.

Dadurch verkürzt sich auch die Zeit, welche zur Abendmeldung oder Ummeldung eines Automobils aufgewendet werden muss. Da die Zulassungsstellen jedoch infolge des vereinfachten Verfahrens vielfach ihre Mitarbeiterzahl reduziert haben, relativiert sich dieser Vorteil wieder und viele Menschen müssen dennoch – wie früher – einige Zeit mitbringen, um die Formalitäten auf der Zulassungsstelle zu erledigen.

Für den Kunden ergibt sich jedoch durch die elektronische Versicherungsbestätigung noch ein weiterer Vorteil: Früher musste er die Deckungskarte rechtzeitig beantragen, damit er diese bis zur Zulassung des Fahrzeugs per Post erhalten konnte. Oftmals mussten Fahrzeughalter dabei einige Tage warten und konnten ihr Fahrzeug erst dann zulassen, wenn die Bestätigung endlich eingetroffen war.

Heute bieten die meisten Versicherer an, die elektronische Deckungsbestätigungsnummer innerhalb weniger Stunden per E-Mail zuzusenden. Somit muss sich der Fahrzeughalter nicht mehr frühzeitig um eine Versicherungsbestätigung kümmern, sondern kann diese direkt vor dem Gang auf die Zulassungsstelle schnell und einfach per Internet beantragen. Eine wirkliche Erleichterung im Dschungel der deutschen Bürokratie!

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