Leistungen der Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist die umfangreichste Versicherungsform für den Kfz-Bereich in Deutschland. Besser kann man sein Fahrzeug nicht versichern. Sie lohnt sich insbesondere für Neuwagen sowie hochwertige Gebrauchtfahrzeuge, bei denen die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten im Falle eines Schadens so hoch wären, dass sie der Fahrzeughalter keinesfalls aus eigener Tasche bezahlen könnte.

Hier zahlt die Versicherung auch dann ihre Leistungen aus, wenn der Versicherte selbst durch sein Fehlverhalten einen Unfallschaden verursacht hat. Ausnahmen gibt es lediglich beim Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Ähnlichem. Somit stellt die Kfz-Vollkaskoversicherung einen umfassenden Schutz für alle Situationen dar. Ihr Abschluss ist dementsprechend beliebt.

Der einzige Wermutstropfen, der bei vielen Menschen gegen den Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung spricht, sind die Kosten. Je nach Fahrzeugtyp und Zulassungsbezirk können die Prämien für eine Kfz-Vollkaskoversicherung mitunter so hoch liegen, dass sie sich „Otto Normalverbraucher“ kaum leisten kann. Es finden sich durchaus Fahrzeugtypen auf dem Markt, für die der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung mehr als 1.000 € an Prämie pro Monat verschlingen würde. Allerdings handelt es sich bei diesen Fahrzeugtypen oft um Modelle, deren Besitzer ein solcher Betrag nicht unbedingt schmerzen würde.

Auf der anderen Seite stehen die Leistungen, die eine Kfz-Vollkaskoversicherung bietet. Schaut man sich den Leistungskatalog einmal etwas genauer an, wird man feststellen, dass hier auch einiges für das Geld geboten wird. Die Kfz-Vollkaskoversicherung fragt in einem Schadensfall nicht danach, ob der Versicherte durch sein Fehlverhalten den Schaden verursacht haben könnte. Es spielt keine Rolle, wie dieser entstanden ist (die erwähnten Ausnahmefälle einmal ausgenommen), die Versicherung wird den Schaden am eigenen Fahrzeug auf jeden Fall regulieren.

Doch nicht nur das: selbstverständlich beinhaltet die Kfz-Vollkaskoversicherung auch alle Leistungen, die der Kunde von der Kfz-Teilkaskoversicherung gewohnt ist. So fallen auch Wildschäden, Schäden durch Vandalismus, Glasbruch oder Schäden durch den Einfluss von Naturgewalten in den Regulierungsbereich der Vollkaskoversicherung.

In den folgenden Abschnitten haben wir die wichtigsten Schadensarten und ihre Behandlung im Rahmen der Kfz-Vollkaskoversicherung für Sie zusammengestellt. So können Sie besser einschätzen, ob eine Vollkaskoversicherung für Ihre Ansprüche und Voraussetzungen wirklich notwendig ist.

Selbstverschuldete Schäden

Wie Sie sicherlich wissen, deckt eine Kfz-Vollkaskoversicherung insbesondere die durch den Versicherten selbst verschuldeten Schäden ab. Das bedeutet: sie ist nicht für die Regulierung von Schäden anderer Verkehrsteilnehmer vorgesehen (dafür gibt es die Haftpflichtversicherung), sondern reguliert ausschließlich Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten.

Blechschaden bei einem Auto
© Sigtrix / Fotolia.com
Der wichtigste Unterschied zur Kfz-Teilkaskoversicherung besteht also darin, dass durch eine Vollkaskoversicherung nicht nur Schäden durch äußere Einflüsse oder die Einflüsse Dritter (z. B. Diebstahl) reguliert werden, sondern auch solche, die durch den Versicherten selbst verursacht wurden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Kfz-Vollkaskoversicherung kein Freifahrtschein für sündhaftes Benehmen im Straßenverkehr ist. Wer seine Sorgfaltspflicht in grober Form vernachlässigt oder sogar unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Substanzen Auto fährt, der wird auch durch eine abgeschlossene Vollkaskoversicherung seinen Schaden bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht ersetzt bekommen.

Doch wie sieht der typische, selbstverschuldete Schaden, der in den Bereich einer Vollkaskoversicherung fällt, aus?

Dazu ein Beispiel: viele Versicherungsschäden, die durch eine Vollkaskoversicherung reguliert werden, entstehen im Stadtverkehr. Gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug auf einer Straße im Stadtverkehr unterwegs ist, auf der die Rechts-vor-Links Regelung gilt. Das bedeutet also: bei einer Seitenstraße, die von rechts kommt, muss er einem Verkehrsteilnehmer, der auf dieser Straße kommt, Vorfahrt gewähren.

Nun passt der Fahrzeugführer aber nicht auf und übersieht ein von rechts kommendes Fahrzeug. Dieser glaubt an seine Vorfahrt, fährt in die Straße ein und prallt anschließend mit dem Fahrzeug des Versicherten zusammen. Der Versicherte hat also die Vorfahrt missachtet und somit schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht. Genau dabei handelt es sich um den klassischen Schaden für die Kfz-Vollkaskoversicherung. Obwohl der Fahrer unaufmerksam war und dadurch den Schaden verursacht hat, wird die Versicherung die Regulierung des Schadens an seinem Fahrzeug übernehmen. Um den Schaden am gegnerischen Fahrzeug kümmert sich in diesem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Es muss sich jedoch nicht unbedingt um einen Schaden handeln, der durch einen Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer entstanden ist. Auch wenn der Versicherte beispielsweise im Winter auf glatter Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und anschließend gegen eine Mauer oder einen Baum prallt, wird die Vollkaskoversicherung den Schaden an seinem Fahrzeug regulieren. Hier ist also ein wirklicher Rundum-Schutz gegeben.

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Schäden durch Vandalismus

Besonders ärgerlich für einen Autobesitzer ist es, wenn sein Fahrzeug durch die Einwirkung von Vandalismus beschädigt wird. Jeder wird es schon einmal in der regionalen Tageszeitung gelesen haben: Nachts ziehen randalierende Jugendliche, Fußballfans etc. durch die Straßen und beschädigen mutwillig abgestellte Fahrzeuge. Antennen werden abgebrochen, der Lack verkratzt, Reifen plattgestochen – die Liste der Vandalismus-Taten ist schier unendlich.

Obwohl der Versicherte in einem solchen Fall überhaupt keine Schuld an der Entstehung des Schadens an seinem Fahrzeug trägt, fragt man sich, inwieweit die Autoversicherungen die Regulierung solcher Schäden übernehmen. Wenig Sorgen muss sich der machen, welcher eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Zwar übernimmt auch die Teilkaskoversicherung die Regulierung einiger Schäden durch den Einfluss von Vandalismus, den größeren Leistungsumfang bietet jedoch in der Regel die Vollkaskoversicherung.

Die Vollkaskoversicherung reguliert also Schäden durch Vandalismus nahezu vollständig. Allerdings muss sich der Versicherte darüber im Klaren sein, dass die Versicherer zunehmend dazu übergehen, nachzuforschen, ob sich der betreffende Schaden wirklich durch den Einfluss von Vandalismus ergeben hat. So können beispielsweise Polizeiberichte angefordert werden, die belegen, dass in der Nachbarschaft weitere Fahrzeuge im selben Zeitraum beschädigt wurden. Erst, wenn ohne Zweifel feststeht, dass sich der Schaden so ereignet hat, wie es der Versicherte angegeben hat, wird die Versicherung ihre Leistung ausschütten.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Schäden durch Vandalismus durch die Sorgfalt des Versicherten im Vorfeld absehbar wären. Dazu ein Beispiel: Die Anzahl der Demonstrationen, insbesondere in den großen Städten in Deutschland, nimmt immer weiter zu. Solche Demos werden heute jedoch fast immer im Vorhinein angekündigt. Der Versicherte hat also die Gelegenheit, sein Fahrzeug nach der Ankündigung rechtzeitig vor Beginn der Demonstration zu entfernen und somit dafür zu sorgen, dass die Gefahr eines Schadens durch Vandalismus auf nahezu Null reduziert wird.

Tut er das allerdings nicht, könnte er durchaus Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Eine gewisse Sorgfaltspflicht ist in jedem Fall einzuhalten, auch bei einer Vollkaskoversicherung, die ja grundsätzlich in fast jedem Schadensfall mit ihrer Leistung einspringt. Verletzt der Versicherte diese Sorgfaltspflicht, kann der Versicherer die Leistung ganz oder zumindest teilweise verweigern.

Das Gleiche gilt übrigens unter Umständen auch, wenn das Fahrzeug nachts in Gegenden abgestellt wird, die als sozialer Brennpunkt bekannt sind, und wo die Gefahr entsprechend groß ist, dass es zu Schäden durch die Einwirkung von Vandalismus kommt. Allerdings muss der Versicherer grundsätzlich nachweisen, dass der Versicherte seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Vandalismusschäden für den Versicherten nicht vorhersehbar waren. Wird das Fahrzeug nachts in einem normalen Wohngebiet abgestellt und in der Folge rein zufällig Opfer von Attacken durch Vandalen, wird die Vollkaskoversicherung auf jeden Fall für die Regulierung des Schadens aufkommen.


Vorsicht: Unterschiedlich gehandhabt wird das Thema „Vandalismusschäden“ im Ausland. Klären Sie unbedingt vor einer Urlaubsreise ins Ausland mit Ihrem Versicherer ab, inwieweit er solche Schäden während der Tour übernimmt. Falls nicht, bieten viele Versicherer die Möglichkeit, zeitlich begrenzte Zusatzpolicen abzuschließen.

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Schäden durch Naturgewalten

Umgestürzter Baum trifft Auto
© Bergringfoto / Fotolia.com
Schäden an Kraftfahrzeugen durch den Einfluss von Naturgewalten kannte man bis vor einigen Jahren höchstens aus fernen Ländern wie Südamerika oder Asien. Die Zeit bleibt jedoch nicht stehen und der klimatische Wandel auf der ganzen Erde vollzieht sich in immer schnelleren Schritten, so dass es auch in Deutschland mittlerweile immer häufiger zu großen Beschädigungen an Haus, Auto etc. durch extreme Wetterphänomene kommt.

Worum kann es sich bei Schäden durch den Einfluss von Naturgewalten handeln?

Die Palette ist breit gefächert. Der klassische Schaden durch den Einfluss einer Naturgewalt besteht beispielsweise darin, dass ein Auto infolge eines starken Sturms von herumfliegenden Teilen getroffen und dadurch beschädigt wird. So kann es beispielsweise sein, dass größere Äste von einem Baum abknicken und anschließend auf das Auto fallen. Auch Dachziegel von in der Nähe befindlichen Häusern sorgen immer wieder dafür, dass Autoscheiben zu Bruch gehen und Beulen im Blech zu beklagen sind.

Neben dem klassischen Faktor Sturm kann beispielsweise auch ein Hagelschauer für „bleibende Eindrücke“ im Auto sorgen. Insbesondere im Sommer, wenn es draußen über längere Zeit schwül ist, brauen sich Unwetter zusammen, bei denen Hagelkörner entstehen können, die bis zu einer Größe von einem Tennisball reichen. Fällt ein solches Korn mit einer großen Geschwindigkeit vom Himmel herab, kann sich jeder ausmalen, dass Blech und Scheiben des Autos hier wenig Gegenwehr bieten können.

Doch wie verhält sich die Kfz-Vollkaskoversicherung im Falle von Schäden durch Naturgewalten?

In diesem Bereich muss sich der Versicherte in der Regel keine Sorgen machen. Die Vollkasko deckt grundsätzlich alle Schäden durch den Einfluss von Naturgewalten ab, sofern der Fahrer seine Sorgfaltspflicht nicht in grober Weise verletzt hat. Die hier angesprochene Sorgfaltspflicht allerdings ist ein recht schwieriges Thema. Verfügen Sie beispielsweise über eine Garage, stellen ihr Fahrzeug aber bei einem Unwetter trotzdem unter freiem Himmel ab, und es wird in der Folge beschädigt, könnte es Probleme mit der Versicherung ergeben. Es ist also auch in diesem Bereich stets darauf zu achten, sorgsam mit seinem Fahrzeug umzugehen und dieses bestmöglich gegen Naturgewalten zu schützen.

Das gilt übrigens auch für Gegenden, in denen häufiger Hochwasser auftreten. Regelmäßig gegen Hochwasserwarnungen durch die Medien, wobei der Versicherte dazu angehalten ist, sich über ein eventuell bestehendes Hochwasser zu informieren und somit frühzeitig sein Fahrzeug aus der Gefahrenzone zu entfernen. Eine problemlose Schadenabwicklung mit der Versicherung nach einem Hochwasser wird ausschließlich dann möglich sein, wenn das Hochwasser nicht vorhersehbar war und der Versicherte daher keine Möglichkeit hatte, sein Fahrzeug vorher aus der Gefahrenzone zu entfernen.

Generell kann man jedoch sagen, dass Schäden durch Naturgewalten durch die Kfz-Vollkaskoversicherung sehr gut abgedeckt sind. Die dem Fahrer auferlegte Sorgfaltspflicht umfasst lediglich eine ganz normale Sorgfalt, wie sie wohl jeder von uns regelmäßig an den Tag legt. Man muss sich also keine Sorgen machen, dass die Versicherung unzählige versteckte Fallstricke bietet, die dafür sorgen, dass im Ernstfall keine oder nur eine verminderte Leistung ausgeschüttet wird.

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Sonderfall Totalschaden

Roboterhand mit Auto
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So ist der Totalschaden am eigenen Fahrzeug sicherlich das größte Horrorszenario jedes Autofahrers. Es handelt sich dabei um einen Schaden, dessen Ausmaß so groß ist, dass eine Reparatur des betreffenden Fahrzeugs wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Apropos wirtschaftlich: es gibt in Deutschland zwei verschiedene Arten von Totalschäden an Kraftfahrzeugen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen einem regulären Totalschaden und einem wirtschaftlichen Totalschaden. Den Unterschied möchten wir hier etwas deutlicher machen.

Beginnen wir mit dem wirtschaftlichen Totalschaden. Dieser Schaden liegt dann vor, wenn das Fahrzeug zwar noch repariert werden könnte, diese Reparatur in jedoch den Zeitwert übersteigen würde. Das bedeutet konkret: nehmen wir an, es handelt sich um ein Fahrzeug mit einem Zeitwert von 5.000 €. Genau diesen Wert weist das Auto also bei Eintritt des Schadens auf. Der Schaden ist jedoch so groß, dass die Werkstatt einen Kostenvoranschlag von 6.500 € für die komplette Reparatur erstellt hat. Hierbei handelt es sich nun um einen klassischen Totalschaden. Der Besitzer des Fahrzeuges wird günstiger damit fahren, sich ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeuge zu kaufen, als das beschädigte Fahrzeug reparieren zu lassen.

Der reguläre Totalschaden dagegen lässt die Wirtschaftlichkeit außer Acht, da das Fahrzeug hierbei schlichtweg nicht mehr reparabel ist. Es muss sich also um einen solch schweren Unfall gehandelt haben, dass das Unfallfahrzeug auch von einem Profi nicht mehr in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden kann.

Die Grenze zwischen diesen beiden Fällen eines Totalschadens es sicherlich fließend. Grundsätzlich kann man sagen, dass heute fast jedes Fahrzeug repariert werden kann. Selbst bei einem verzogenen Rahmen lässt sich dieser wieder richten, auch eingedrückte Dächer etc. können mit den geeigneten Mitteln repariert werden. Ob das ganze wirtschaftlich ist, bleibt allerdings dahingestellt. Die Summe der wirtschaftlichen Totalschäden in Deutschland ist daher wesentlich größer als die der regulären Totalschäden. Außerdem muss man hinzufügen, dass nahezu jeder reguläre Totalschaden gleichzeitig auch einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt.

Doch wie verhält sich nun die Vollkaskoversicherung bei einem Totalschaden?

Grundsätzlich ersetzt die Kfz-Vollkaskoversicherung den Zeitwert des Fahrzeuges – egal, ob der Versicherte die Schuld am Unfall trägt, oder sein Gegner. Die Versicherungsgesellschaft zahlt also maximal die Schadenssumme bis zu dem Betrag aus, welchen das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens wert ist.

Bei vielen Kasko-Versicherungen ist ein Mietwagenanspruch zu haben, allerdings nur, wenn man sich einer Werkstattbindung unterwirft. Gleichzeitig ist in aller Regel für diesen Fall aber auch ein Abhol- und Bring-Dienst inkludiert.

Das bedeutet: Sollten Sie einen Kasko-Schaden haben und sie nutzen die Vorteile der Werkstattbindung, kommt im Schadensfall jemand bei Ihnen vorbei, bringt einen Mietwagen und nimmt das zu reparierende Fahrzeug mit.

Handelt es sich um einen Schaden durch Fremdverschulden, so haben Sie gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners einen gesetzlich geregelten Anspruch auf einen Mietwagen. Sollten Sie den nicht wahrnehmen wollen, steht Ihnen eine Pauschale zu, man spricht dann vom Nutzungsausfall.

Selbstverständlich dürfte sein, dass auch sämtliche Kosten für die Anfertigung eines Gutachtens von der Versicherung übernommen werden. Dabei spielt es allerdings eine Rolle, wer den Schaden verursacht hat. Ist der Unfallgegner der Schuldige, wird dessen Haftpflichtversicherung die Begutachtung des Schadens bezahlen.

Ein wichtiger Faktor, den der Versicherte bei der Auswahl seiner Vollkaskoversicherung beachten sollte, ist der so genannte „Abzug neu für alt“. Dabei handelt es sich um eine Gepflogenheit, die sich immer mehr Versicherer zu Eigen machen. Sie zahlen im Falle einer Reparatur nicht mehr den gesamten Schadenbetrag aus, sondern ziehen einen Anteil ab, der das Alter des Fahrzeuges berücksichtigt. Erhält es beispielsweise eine neue Lackierung, so wird die Versicherung in diesem Fall berücksichtigen, dass die alte Lackierung nicht mehr die beste war und daher ein entsprechenden Anteil als Ausgleich abziehen.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann man die beschriebene Regelung in den Verträgen ausschließen. Falls Ihr Versicherer die Möglichkeit dazu bietet, sollten Sie unbedingt davon Gebrauch machen. Andernfalls könnte es bei Reparaturen – egal, ob Totalschaden oder nicht – größere Probleme mit dem Versicherer geben, und Sie bleiben letztendlich auf einem Teil der Reparaturkosten sitzen.

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