Wen und was die Umweltschadenversicherung versichert
Beispiel:
Kurt M. Verursacht einen Autounfall. Eines der beteiligten Fahrzeuge rutscht nach der Kollision in eine von der Kommune betriebene Biotop-Anlage und gerät in Brand. Der Brand zerstört seltene Pflanzenarten, die in dem Biotop eigens angesiedelt worden waren.Durch den Austritt von Treibstoff aus dem Fahrzeug und Verpuffungen an der Wasseroberfläche kommt es darüber hinaus zu einem Fischsterben. Die Kommune verlangt von Kurt M. 6.000 Euro für die Wiederansiedlung der seltenen Pflanzenarten durch eine Spezialgärtnerei und weitere 3.000 Euro für die Anschaffung eines neuen Fischbestandes.
In diesem Fall muss die KFZ-Umweltschadenversicherung zahlen. Öffentlich-rechtliche Ansprüche kommen in Betracht, wenn Schäden in Vogelschutzgebieten, Flora-Fauna-Schutzgebieten sowie an geschützten Tier- und Pflanzenarten entstehen. Die Versicherung übernimmt nicht nur die direkten, von der Kommune bzw. einer mit ihr verbundenen Behörde in Rechnung gestellten Kosten, sondern auch Kosten für Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Schadenereignis erstellt werden müssen.