Mietwagen und Leasingfahrzeuge

Wer öfter einen Mietwagen benötigt oder gar ein Leasingfahrzeug fährt, der wird sich bereits hinlängliche Gedanken über eine diesbezügliche Vollkaskoversicherung gemacht haben. Allerdings gibt es auch unerfahrene Menschen auf diesem Gebiet, die gerne wissen möchten, wie sich der Vollkaskoschutz bei Mietwagen und Leasingfahrzeugen verhält. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Vollkaskoversicherung bei Mietwagen

Zunächst zum Thema Mietwagen: Wenn Sie in Deutschland oder auch im europäischen Ausland einen Mietwagen in Anspruch nehmen, so ist es in 99 % aller Fälle selbstverständlich, dass dieser mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet ist. Der Kunde ist also rundum abgesichert, selbst dann, wenn er aus Unachtsamkeit einen Schaden mit dem Mietwagen selbst verursacht.

Es ist allerdings darauf zu achten, welche Selbstbeteiligung der Autovermieter festlegt. Hier kann es mitunter große Differenzen geben. Einige Vermieter sehen keinerlei Selbstbeteiligung für den Kunden vor, bei anderen kann die Summe durchaus bis zu 1.000 € betragen. Am besten ist es in diesem Fall, wenn der Versicherer den Kunden selbst wählen lässt, ob beziehungsweise welche Selbstbeteiligung er für das Fahrzeug festlegen möchte.

Selbstverständlich ist dabei zu beachten, dass mit sinkender Selbstbeteiligung die Kosten für den Mietwagen steigen werden. Schließlich obliegt hier dem Vermieter das Risiko, dass die Versicherung nach einem von Kunden verursachten Schaden diesen vollständig regulieren muss und anschließend ihre Beiträge entsprechend erhöht, was wiederrum das Fahrzeug in eine schlechtere Versicherungsklasse einstuft.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass auch die Vollkaskoversicherung für einen Mietwagen den Fahrer nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbindet. Verursacht er also vorsätzlich einen Unfall oder fährt unter dem Einfluss von bewusstseinsverändernden Mitteln, wird der Versicherer und Umständen den Schaden nicht beziehungsweise nicht vollständig regulieren. Hier besteht also die Gefahr, dass der Mieter auf einem großen Kostenanteil sitzen bleibt.

Vollkaskoversicherung bei Leasingfahrzeugen

Ähnlich wie bei Mietwagen wird die Vollkaskoversicherung bei Leasingfahrzeugen gehandhabt. Die meisten Leasinggesellschaften fordern, dass das betreffende Fahrzeug für die gesamte Leasingdauer mit einer Vollkaskoversicherung versehen werden muss. An sich ist das auch nichts Ungewöhnliches, schließlich handelt es sich bei Leasingfahrzeugen in den meisten Fällen um Neuwagen, die der Besitzer auch ohne Leasingvertrag für die ersten drei Jahre (die übliche Leasingdauer) mit einer Vollkaskoversicherung versichern würde.

Im Übrigen gilt das Gleiche, wie zu den Mietwagen gesagt. Der Versicherte sollte in jedem Fall vermeiden, Unfälle vorsätzlich zu verursachen oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen etc. mit dem Leasingwagen zu fahren. Andernfalls können empfindliche Restriktionen und Kostennachforderungen seitens des Versicherers die Folge sein.

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