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Insassenunfallversicherung

Kaum ein anderer Versicherungstyp wurde in den letzten Jahren sowohl durch Experten als auch durch Laien so heftig diskutiert, wie die Kfz-Insassenunfallversicherung. Immer wieder gehen Artikel durch die Medien, die aussagen, dass der Abschluss einer solchen Insassenunfallversicherung völlig unnütz ist, und diese daher doch möglichst schnell komplett abgeschafft werden sollte.

Wir wollen hier nicht darüber urteilen, inwieweit eine Insassenunfallversicherung sinnvoll ist oder nicht, sondern Ihnen einfach die damit verbundenen Fakten aufzählen, so dass Sie im Endeffekt selbst beurteilen können, ob der Abschluss einer solchen Versicherung für Sie infrage kommt oder nicht.

Welche Leistungen bietet eine Insassenunfallversicherung?

Insassenunfallversicherung - sinnvoll oder überflüssig?
© Sigtrix / Fotolia.com
Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei dieser Versicherungsform um eine spezielle Versicherung, die die Insassen eines Fahrzeugs für den Fall eines Unfalls absichert. Dabei müssen wir zunächst die grundsätzliche Rechtslage in Deutschland beleuchten, damit die folgenden Ausführungen besser verstanden werden können. Wenn der Mitfahrer durch das Verschulden eines Fahrers zu Schaden kommt, so kann dieser grundsätzlich Schadensersatzansprüche an den Fahrer und/oder den Halter des Fahrzeugs stellen. Die Insassenunfallversicherung sorgt dafür, dass der Halter bzw. Fahrer von diesen Schadenersatzansprüchen freigestellt wird. Das bedeutet, im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten und zahlt den Schadenersatz an den Mitfahrer aus.

Das Problem liegt nun allerdings an einer Gesetzesänderung, die bereits im Jahr 2002 in Deutschland verabschiedet wurde. Seit diesem Zeitpunkt ist laut gesetzlicher Bestimmungen die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Schäden regulierungspflichtig, die einem Mitfahrer im Fahrzeug des Unfallverursachers entstehen. Der Fahrer oder Halter ist also seitdem nicht mehr selbst dafür verantwortlich, eventuelle Schadensersatzansprüche von Mitfahrern aus eigener Tasche zu bezahlen.

Aufgrund dieser Änderungen könnte man nun meinen, dass die Experten richtig liegen und der Abschluss einer Insassenunfallversicherung seit fast 10 Jahren völlig überflüssig geworden ist. Doch das wäre zu einfach. Was viele nicht wissen: es gibt immer noch eine ganze Reihe verschiedener Ausnahmefälle, in denen die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht für die Regulierung von Schadenersatzansprüchen mitfahrender Personen herangezogen werden kann. Es ist enorm wichtig, diese Ausnahmefälle zu kennen, um letztendlich beurteilen zu können, ob der Abschluss einer Insassenunfallversicherung Sinn macht oder nicht.

Grundsätzlich kann die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung eine Regulierung des Schadens mitfahrender Personen ablehnen, wenn der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde, dessen Identität im Anschluss nicht festgestellt werden kann. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Unfallverursacher aufgrund von Fahrerflucht nicht mehr zu ermitteln ist. Auch in diesem Fall sind die Mitfahrer dazu berechtigt, Schadensersatzansprüche an den Fahrzeughalter beziehungsweise Fahrer des Fahrzeugs zu stellen, indem sie mitgefahren sind. Diese Schadensersatzansprüche werden dann allerdings nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt, wodurch der Abschluss einer Insassenunfallversicherung für einen solchen Fall durchaus lohnenswert sein kann.

Solche Probleme kann es übrigens auch dann geben, wenn der Schaden durch einen Fußgänger verursacht wird. Verfügt dieser nicht über eine private Haftpflichtversicherung, die den entstandenen Schaden von Mitfahrern im Fahrzeug regulieren kann, können die Mitfahrer ihre Schadensersatzansprüche auch an den Fahrer oder Halter des Fahrzeugs stellen. Sie ahnen es: auch in diesem Fall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zuständig. Mit dem Abschluss einer Insassenunfallversicherung beugt man solchen Risiken vor.

Fazit: Pauschal zu urteilen, dass der Abschluss einer Insassenunfallversicherung unnötig ist, ist nicht unbedingt sinnvoll. Man muss die jeweiligen Ausnahmesituationen kennen, um beurteilen zu können, ob ein solcher Abschluss im vorliegenden Fall angeraten ist oder nicht. Wer beispielsweise sehr oft mit Mitfahrern unterwegs ist, sollte durchaus eine solche Versicherung abschließen – zumal sie in der Regel sehr günstig angeboten wird.

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