FAQ zur KFZ-Versicherung
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Schutz der KFZ-Haftpflicht beginnt, wenn die elektronische Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vorgelegt und das versicherte Fahrzeug zugelassen wurde. In diesem Moment beginnt die vorläufige Deckung, die in den regulären Versicherungsschutz übergeht, sobald der Versicherungsschein durch die Zahlung der ersten Prämie eingelöst wird.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Eine Kündigung ist zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einem Monat Kündigungsfrist möglich. Bei den meisten Versicherern entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, so dass die Kündigung bis zum 30. November zugestellt werden muss. Es ist dringend empfehlenswert, die Kündigung mit per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um im Zweifelsfall den Zugang nachweisen zu können.
Ist eine Kaskoversicherung Pflicht?
Anders als die KFZ-Haftpflicht ist eine Kaskoversicherung vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben und nicht Bedingung für die Zulassung eines KFZ. Dennoch empfiehlt sich in den meisten Fällen der Abschluss einer Teilkaskoversicherung, weil diese das versicherte Fahrzeug unter anderem gegen Glasbruch und Diebstahl schützt. Bei sehr alten Fahrzeugen mit geringem Wert kann es allerdings sinnvoll sein, ganz auf eine Kaskoversicherung zu verzichten. Bei hochpreisigen Fahrzeugen ist dagegen eine Vollkaskoversicherung sinnvoll.
In welche Schadenfreiheitsklasse werde ich als Fahranfänger eingestuft?
Fahranfänger werden grundsätzlich in SF0 eingestuft und zahlen bei den meisten Versicherungsunternehmen deshalb 230 Prozent des Grundbeitrags. Eine günstigere Einstufung in SF ½ mit 140 Prozent ist möglich, wenn bereits seit drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt. Fahranfänger können sparen, indem die ihr Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern versichern.
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Wie wirkt sich ein Schaden auf meine Versicherung aus?
In der Vollkaskoversicherung und in der KFZ-Haftpflicht führt ein Schaden zu einer Rückstufung des Vertrages in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse. Die meisten Versicherer stufen Versicherte aus der SF10 beispielsweise in SF4, wenn sich im Verlauf des Versicherungsjahres ein Schaden ereignet. Bei zwei Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres erfolgt eine Rückstufung in SF1. Die Rückstufung wird zum Beginn des nächstfolgenden Versicherungsjahres wirksam und lässt sich nicht durch einen Wechsel zu einem anderen Versicherer umgehen. Allerdings können Versicherungsnehmer Schäden selbst bezahlen bzw. die vom Versicherer geleistete Entschädigung erstatten. Der Vertrag wird dann als schadenfrei behandelt.
Wo ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung versichert das Fahrzeug gegen Brand, Explosion, Diebstahl und Entwendung, Elementarschäden, Wildschäden, Glasbruch und Kurzschlüsse an Kabeln. Alle diese Gefahren sind auch in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen. Zusätzlich versichert diese selbstverschuldete Unfälle und mut- und böswillige Beschädigungen. Die Prämie in der Vollkaskoversicherung liegt deshalb grundsätzlich höher als bei Teilkaskoversicherungen. In der Vollkaskoversicherung profitieren Versicherungsnehmer allerdings von einem schadenfreien Verlauf, weil dies zu einer Besserstufung des Vertrags in günstigere Schadenfreiheitsklassen führt.
Was passiert beim Wechsel des Versicherers mit meiner SF-Klasse?
Der Schadenverlauf eines Vertrages wird beim Wechsel des Versicherers übernommen. Das gilt für Verträge mit schadenfreiem Verlauf genauso wie für Verträge mit Schadenereignissen. Der Wechsel des Versicherers führt also im Hinblick auf die Einstufung des Vertrages weder zu Vor- noch zu Nachteilen.
Wie setzt sich der Beitrag zusammen?
Der Beitrag zur KFZ-Versicherung setzt sich aus einer Vielzahl von Merkmalen zusammen. Die wichtigsten sind der Fahrzeugtyp, die Regionalklasse (Wohnort des Versicherungsnehmers) und – in der KFZ-Haftpflicht und in der Vollkaskoversicherung – der bisherige Schadenverlauf des Versicherungsnehmers. Relevant sind darüber hinaus das Alter des VN, die jährliche Kilometerleistung, der gewöhnliche Abstellort des Fahrzeugs und diverse weitere Merkmale. Das Geschlecht darf aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für ab Ende Dezember 2012 geschlossene Verträge keine Rolle mehr bei der Beitragskalkulation spielen.
Lohnt es sich, kleinere Schäden selbst zu bezahlen?
Der Versicherungsnehmer kann in der Kaskoversicherung die vom Versicherer gezahlte Entschädigung zurückzahlen und damit eine Rückstufung seines Vertrages in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse verhindern. In der KFZ-Haftpflicht besteht analog die Möglichkeit, die an Dritte geleistete Entschädigung zu erstatten. Die Rückzahlung bzw. Erstattung muss binnen sechs Monaten erfolgen.
Was passiert, wenn ich einen Beitrag einmal nicht zahlen kann?
Die Folgen eines Zahlungsverzugs hängen davon ab, um welche Prämie es sich handelt. Wird die Erstprämie nicht bezahlt, tritt der Vertrag gar nicht in Kraft – die vorläufige Deckung erlischt dann rückwirkend. Bei Verzug mit einer Folgeprämie muss der Versicherer zunächst eine qualifizierte Mahnung mit einem zweiwöchigen Zahlungsziel zustellen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden (oft wird die Kündigung für den Fall des anhaltenden Verzugs bereits mit der Mahnung ausgesprochen). Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag aber (mit Unterbrechung des Versicherungsschutzes) wieder in Kraft setzen, indem er alle fällige Beiträge zahlt.
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