KFZ-Haftpflichtversicherung
Der Besitz einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben: Gemäß den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes kann ein Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn ausreichender Versicherungsschutz besteht. Eine Ausnahme bilden hier lediglich Fahrzeuge mit einigen öffentlichen Haltern sowie einige Fahrzeugarten wie z. B. Arbeitsmaschinen. Die Versicherung schützt den Fahrer, Halter bzw. Eigentümer vor ruinösen Forderungen Dritter. Der Haftpflichtversicherer wehrt unberechtigte Forderungen ab und entschädigt Opfer, wenn diese infolge von Unfällen versterben oder verletzt werden, Sach- oder Vermögensschäden erleiden. Ein Unfall kann relativ leicht zu Forderungen in Millionenhöhe führen – der Abschluss einer wirksamen Versicherungen liegt also durchaus im Interesse des Fahrers. Der obligatorische Besitz einer KFZ-Haftpflichtversicherung schützt potenzielle Verkehrsopfer. Diese können sich in den meisten Fällen sicher sein, ihre Forderungen auch tatsächlich durchsetzen zu können. Dafür sorgt nicht zuletzt der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer. Ist der Schädiger bzw. Unfallverursacher vollkommen unbekannt, tritt die Verkehrsopferhilfe an die Stelle des zuständigen Haftpflichtversicherers.Verlässlicher Opferschutz
Über die Zuständigkeit der KFZ-Haftpflichtversicherung kursieren viele, auf Halbwissen basierende Unwahrheiten. Eine davon lautet: Wer als Insasse durch einen vom Fahrer verschuldeten Unfall verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das stimmt nicht: Jedes Opfer eines Unfalls hat Ansprüche gegen den KFZ-Versicherer, auch wenn es selbst im Wagen saß oder mit dem Fahrer/Halter/Eigentümer verwandt ist. Die Konzeption der Versicherungsbedingungen berücksichtigt die Belange von Verkehrsopfern. Wer von einem Betrunkenen angefahren wird, hat Anspruch auf Entschädigung. Der Versicherer kann sich gegenüber dem geschädigten Dritten nicht auf die Trunkenheit berufen und die Leistung ablehnen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten eine maximale Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro an, die pauschal für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt. Die gesetzlichen Minimalanforderungen sind deutlich geringer. Der Gesetzgeber schreibt etwa für Personenschäden ein minimale Deckungssumme von 7,5 Mio. Euro und für Vermögensschäden lediglich 50.000 Euro vor. Die Ersparnis bei der Versicherungsprämie liegt mit rund 1% so niedrig, dass der im Extremfall zu niedrige Versicherungsschutz nicht riskiert werden sollte. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist unter den verschiedenen Zweigen der KFZ-Versicherung die Sparte mit der insgesamt höchsten Markttransparenz. Das liegt zum einen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Kontrahierungszwang, Mindestdeckung), zum anderen an dem bei vielen Versicherungsnehmern im Vergleich zur Kaskoversicherung offenbar geringeren Interesse an Details. Verglichen mit der tariflichen Vielfalt (nicht wenige sprechen von einem Tarifdschungel) in der Kaskoversicherung beschränken sich die Unterschiede in der KFZ-Versicherung auf Details, wie z. B. Die Mitversicherung der Insassen (als Schädiger!) oder die „Mallorca-Police“, die erhöhte Deckungssummen im Ausland bietet. Wichtig ist allerdings, dass die KFZ-Haftpflicht öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem im Jahr 2007 in Kraft getretenen Umweltschadengesetz abdeckt. Das neue Gesetz birgt für Autofahrer das Risiko, Forderungen im Zusammenhang mit der Sanierung von Umweltschäden tragen zu müssen.Checkliste für die Auswahl der richtigen Versicherung
Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter untereinander ist schön und gut, zuvor sollten Sie jedoch genau wissen, auf welche Versicherungsbedingungen Sie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung Wert legen. Es kommt beispielsweise darauf an, ob Sie ihr Fahrzeug lediglich mit dem durch die Haftpflichtversicherung abgedeckten Grundversicherungsschutz versehen möchten, oder zusätzlich noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hinzubuchen wollen.
Damit Sie bei der Auswahl Ihres favorisierten Versicherers möglichst wenig Probleme und Arbeit haben, haben wir im Folgenden eine Checkliste der wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt, die Sie bei der Auswahl des Versicherers beachten sollten.
Die verschiedenen Versicherungsangebote vergleichen
Haben Sie sich entschieden, Ihren Kfz-Haftpflichtversicherer zu wechseln, können Sie direkt daran gehen, die verschiedenen Versicherungsangebote untereinander zu vergleichen. Solche Vergleichstests werden regelmäßig in Fachzeitschriften und Verbrauchermagazinen veröffentlicht, aber auch im Internet gibt es ein großes Angebot unabhängiger Vergleichsrechner, die nach Eingabe einiger persönlicher Daten die günstigsten Versicherer für die genannten Voraussetzungen auflisten. Eine solche Liste ist Ihr erster Anhaltspunkt, um sich favorisierte Versicherungen für den Abschluss eines Vertrages für eine Kfz-Haftpflichtversicherung herauszusuchen. Mit den Namen der am besten passenden Versicherungsgesellschaften können Sie nun daran gehen, die weiteren Punkte in unserer Liste abzuarbeiten.
Ist der Versicherer in der Vergangenheit durch gute Leistungen aufgefallen?
Natürlich wird jeder Versicherer von sich behaupten, die besten Leistungen unter allen Gesellschaften auf dem Markt zu bieten. Doch kann man diesen Aussagen Glauben schenken? Besser ist es da, unabhängige Verbraucherportale im Internet aufzusuchen und diese nach Erfahrungen mit der betreffenden Versicherungsgesellschaft zu durchforsten. Der soziale Gedanke im Internet schreitet immer weiter voran, so dass viele Menschen ihre Erfahrungen mit Unternehmen im Internet kundtun und damit anderen Verbrauchern helfen können. Forschen Sie also nach, ob es zu der von Ihnen favorisierten Versicherungsgesellschaft eventuell negative Berichte im Internet gibt.
Sind die Deckungssummen ausreichend bemessen?
Die gesetzlich geforderten Deckungssummen haben wir Ihnen bereits im vorigen Kapitel auf dieser Webseite genannt. Bevor ein Versicherungsvertrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollten Sie jedoch nachforschen, ob der Versicherer eventuell höhere Deckungssummen anbieten kann. Zwar ist es relativ unwahrscheinlich, dass eine solch höhere Deckungssumme bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall einmal benötigt wird, schaden kann es jedoch nie, und das Gewissen ist dadurch ungemein beruhigt.
Einschränkungen in den Versicherungsleistungen
Obwohl die grundsätzlichen Leistungen einer Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich festgelegt sind, versuchen immer wieder Versicherungsgesellschaften, diese so weit wie möglich einzuschränken. Achten Sie darauf, dass die von Ihnen favorisierte Kfz-Versicherung möglichst keine solchen Einschränkungen in ihren Verträgen festgelegt hat.
Verweigerung einer Vertragsannahme
Wichtig zu wissen ist, dass in Deutschland die Kfz-Haftpflichtversicherungen einem so genannten Kontrahierungszwang unterliegen. Das bedeutet, der Versicherer ist dazu verpflichtet, einen Antrag anzunehmen. Diese Pflicht entfällt nur in ganz bestimmten, in engen gesetzlichen Grenzen festgelegten Ausnahmefällen. So z. B. bei Personen, die bereits unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffällig geworden sind, beziehungsweise Unfälle verursacht haben.
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Welche Leistungen sollte die Kfz-Haftpflicht unbedingt beinhalten?
Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Auf der Suche nach dem günstigsten Tarif sollten die Leistungen im Auge behalten werden. Nur mit den richtigen Leistungen sind Autohalter im Ernstfall optimal abgesichert. Denn größere Schadensfälle können im finanziellen Ruin enden.
Ausreichend hohe Haftpflichtsumme
Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Haftpflichtversicherung betragen bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1 Mio. Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Empfehlenswert ist eine Haftpflicht mit 100 Mio. Euro Deckungssumme. Bei den meisten Versicherern ist dies bereits Standard, ansonsten kann die Deckungssumme gegen einen geringen Aufschlag erhöht werden.
Mallorca-Police/Auslandsschadenschutz
Im Haftpflichtschutz sollte auch ein im Ausland gemietetes Auto eingeschlossen sein. Denn Deckungssummen für Personen- und Sachschäden liegen im Ausland meist deutlich unter den deutschen Standards (z.B. Spanien 350.000 Euro). Darüber hinausreichende Schadensersatzansprüche kann der Unfallverursacher über seine deutsche Haftpflicht decken.
Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
Der Kaskoversicherer leistet auch bei grober Fahrlässigkeit, wie z.B. beim Überfahren einer roten Ampel. Ausnahmen sind Unfälle aufgrund des Konsums von Alkohol und Drogen sowie das grob fahrlässige Ermöglichen eines Diebstahls.
Sonderausstattung
Fest mit dem Fahrzeug verbundenes Sonderzubehör sollte bis 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert sein. Die Kfz-Versicherung ersetzt bei Diebstahl oder Beschädigung den Schaden.
Neuwertentschädigung
Eine Neupreisentschädigung ist in jedem Fall für Neuwagen empfehlenswert. Versicherte erhalten bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl nicht nur den Wiederbeschaffungswert erstattet, sondern den kompletten Neupreis des Fahrzeuges. Die Laufzeit sollte sich nach dem Fahrzeugwert richten und mindestens 12 oder 18 Monate betragen.
Schutz bei Marderbiss
Marder verursachen jedes Jahr beträchtliche Schäden. Die Kaskoversicherung soll die Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelungen inklusive der Folgeschäden decken.
Unfälle mit Haus-/Nutztieren
Neben der Wildschadenklausel sollten Versicherte darauf achten, dass auch Zusammenstöße mit Kühen, Schweinen, Hunden und Katzen versichert sind. Im besten Fall sind Tierunfälle aller Art in der Police eingeschlossen.
GAP-Deckung:
Die GAP-Deckung ist eine Zusatzkomponente der Kfz-Versicherung speziell für Leasingfahrzeuge. Bei Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeuges wird der Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dem Ablösewert des Leasingunternehmens erstattet. Die GAP-Deckung ist bei Leasing regelmäßig eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss.
Rabattretter
Nach einer Schadenregulierung durch den Versicherer wird der Unfallverursacher in der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft und muss ab dem nächsten Versicherungsjahr mehr bezahlen. Ein Rabattretter schützt den Versicherten zwar nicht vor einer Rückstufung in eine schlechtere SF, eine Prämienerhöhung gibt es allerdings nicht.
Leistungen auch individuell wählen
Während die erhöhte Deckungssumme sowie der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in jedem Fall in der Versicherung Berücksichtigung finden sollten, ist bei den weiteren Leistungsmerkmalen der Blick auf das persönliche Nutzungsverhalten empfehlenswert. Autohalter, die sich häufig im Ausland aufhalten, sollten die Haftpflicht mit einer Mallorca-Police ergänzen. Für Fahrzeug, die auf der Straße abgestellt werden, empfiehlt sich der Marderschutz.