KFZ – Unfallversicherung
Die KFZ-Unfallversicherung erweitert den Schutz der Kasko- und Haftpflichtversicherung. Die Police zahlt, wenn Insassen (im eigenen Fahrzeug) bei einem Unfall verletzt werden. Je nach Ausgestaltung des Vertrages kann sich die Leistung in einer einmaligen Entschädigung bei dauerhafter Invalidität erschöpfen oder eine lebenslange Invalidenrente vorsehen. Viele Versicherungsunternehmen bieten auch KFZ-Unfallversicherungen mit integriertem Kranken- oder Krankenhaustagegeld an. Der Abschluss einer KFZ-Unfallversicherung isr gesetzlich nicht vorgeschrieben und rein fakultativ.
Ein überflüssiges Produkt?
Bei Verbraucherschützern und unabhängigen Versicherungsexperten ist die KFZ-Unfallversicherung nicht unumstritten. Das hat mehrere Gründe. Zum einen deckt die KFZ-Haftpflicht auch Personenschäden infolge von Unfällen an Insassen des Fahrzeugs ab, die das Fahrzeug nicht gefahren haben. Auch der Halter eines Fahrzeugs genießt den Schutz der
KFZ-Haftpflichtversicherung, wenn er als Beifahrer im Fahrzeug sitzt und dieses einen Unfall erleidet.
Der Schutz der Insassen ist deshalb kein gewichtiges Argument, weil bei einem selbstverschuldeten Unfall bestenfalls der Fahrer eine Leistung durch die Unfallversicherung zu erwarten hat. Ein weiterer Grund für die kritische Haltung vieler Experten gegenüber der Unfallversicherung ist eine naheliegende und weniger lückenhafte Alternative: Mit einer privaten Unfallversicherung lassen sich Unfälle jeglicher Art absichern. Allenfalls für Vielfahrer kann der Abschluss einer KFZ-Unfallversicherung mit erhöhter Leistung ab einem bestimmten Grad der Invalidität Sinn machen.