Wen und was die KFZ-Unfallversicherung versichert

Die Bedingungen für die KFZ-Unfallversicherungen sind in die AKB 2008 integriert und füllen dort einen eigenen Abschnitt. A.4 regelt, wen und was die Police schützt.

Wer ist in der KFZ-Unfallversicherung versichert? 

Es gibt verschiedene Varianten der KFZ-Unfallversicherung, die unterschiedliche Personen versichern. Neben dem Pauschalsystem gibt es die KFZ-Unfall-Plus-Versicherung, die Unfallversicherung nach dem Platzsystem, die Berufsfahrerversicherung und die namentliche Versicherung.

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Pauschalsystem

Die KFZ-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem ist in A.4.2.1 AKB 2008 geregelt. In ihr sinddie jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen.  Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Versicherungsumme um 50 Prozent und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden kommen.“  Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz im Pauschalsystem umso geringer ist, je mehr Personen mitfahren. Beispiel: Ein Fahrzeug erleidet mit vier Personen an Bord einen Unfall, bei dem nur der Fahrer verletzt wird. Da mehr als eine Person im Fahrzeug war, erhöht sich die Versicherungssumme insgesamt von 100.000 auf 150.000 Euro. Für den verletzten Fahrer beschränkt sich der Schutz aber maximal 37.500 Euro, weil die erhöhte Versicherungssumme durch die Anzahl der Insassen dividiert wird.  Die Versicherungsbedingungen erläutern in A.4.2.4 im Detail, wer als „berechtigter Insasse“ gilt: Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden.“

KFZ-Unfall-Plus-Versicherung

 Die KFU-Unfall-Plus-Versicherung sieht einen erhöhten Schutz für Fahrer vor. Dargestellt wird die Variante in A.4.2.2 AKB 2008: Mit der KFZ-Unfall-Plus-Versicherung sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs mit der für Invalidität und Tod vereinbarten Versicherungssumme versichert. Wird der jeweilige Fahrer verletzt und verbleibt eine unfallbedingte Invalidität von 50 Prozent, erhöht sich die für Invalidität vorgesehene Versicherungssumme für ihn um 50 Prozent.“ 

Platzsystem

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Mit dem Platzsystem wird jeder Platz im Fahrzeug mit derselben Versicherungssumme versichert. Der Versicherungsschutz ist deshalb für jeden Insassen identisch und unabhängig von der Anzahl der Insassen und der Zahl der Geschädigten nach einem Unfall. Nur wenn sich im Fahrzeug mehr Personen befinden als Plätze im Versicherungsschein angegeben sind, wird die Versicherungssumme für jeden einzelnen Insassen gekürzt. Diese Kürzung ist nicht mit einer Unterversicherung zu verwechseln: Reicht die gekürzte Versicherungssumme zur vollständigen Regulierung des Schadens aus, wird der Schaden auch vollständig reguliert. Bei einer Unterversicherung würde die auszuzahlende Entschädigung unabhängig von der Versicherungssumme um den Anteil der Unterversicherung gekürzt.

Berufsfahrerversicherung

Für Berufsfahrer gibt es gesonderte Versicherungsmodelle. Es ist möglich, einen Fahrer und einen Beifahrer im Versicherungsschein aufzuführen und für ein bestimmtes Fahrzeug zu versichern. Namentlich aufgeführte Fahrer und Beifahrer können auch unabhängig von einem Fahrzeug versichert werden. Für Unternehmen, bei denen mehrere Fahrer angestellt sind, gibt es eine weitere Variante, in der alle angestellten Fahrer unabhängig vom Fahrzeug versichert sind.

Namentliche Versicherung

Die namentliche Versicherung schützt eine im Versicherungsschein benannte Person unabhängig  vom Fahrzeug.

Was ist in der KFZ-Unfallversicherung versichert?

Abschnitt A.4.1 der AKB 2008 regelt, was ein Unfall im versicherungstechnischen Sinne ist: A.4.1.1 Stößt Ihnen oder einer anderen in der KFZ-Unfallversicherung versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbundenen Anhängers steht (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen), erbringen wir unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen die vereinbarten Versicherungsleistungen.  A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.  A.4.1.3 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

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