Obliegenheitsverletzung
Eine Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer kann dem Versicherer ein – mitunter fristloses – Kündigungsrecht einräumen. Zudem kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei oder dazu berechtigt sein, die Entschädigung zu kürzen. Zu den wichtigsten vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Versicherungsfall gehört neben der Zahlung der Versicherungsprämie der Verzicht auf Alkohol und Drogen beim Führen des Fahrzeugs. Im Versicherungsfall muss der Versicherungsnehmer Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten nachkommen, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.