G K O P R S T U V W

Quotelung

Bei der Quotelung kürzt der Versicherer die reguläre Entschädigungsleistung. Das Verfahren kommt zum Einsatz, wenn dem Versicherungsnehmer ein (Mit-)Verschulden eines Schadens durch grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und dieser das Gegenteil nicht beweisen kann. Die Versicherungsbedingungen räumen dem Versicherer ein, bei grober Fahrlässigkeit die Leistung in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verschuldens zu kürzen. Was „angemessen“ ist, entscheidet im Zweifel ein Gericht. Die Quotelung existiert erst seit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008. Zuvor konnten Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung ganz verweigern, so wies heute nur noch bei Vorsatz der Fall ist. Allerdings kann in schweren Fällen von grober Fahrlässigkeit die Leistung um 100 Prozent gekürzt werden.