Ruheversicherung
Mit Ausnahme der KFZ-Unfallversicherung gehen alle Sparten der KFZ-Versicherung automatisch in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn das versicherte Fahrzeug für eine Dauer von mindestens zwei Wochen stillgelegt wird, eine spätere Wiederanmeldung geplant ist und der Versicherungsnehmer keinen fortdauernden, regulären Versicherungsschutz wünscht. Die Ruheversicherung entspricht einer Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung, wobei letztere die vorherige Existenz einer Teil- oder Vollkaskoversicherung voraussetzt. Der Versicherungsnehmer muss das Fahrzeug während der Ruheversicherung in einer Garage oder einem umfriedeten Abstellplatz abstellen.