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Sachverständigenverfahren

Das Sachverständigenverfahren dient dazu, Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens außergerichtlich zu klären. Beide Parteien können das Verfahren einleiten, indem sie dies gegenüber der anderen Partei erklären und einen Sachverständigen benennen. Die andere Partei muss dann binnen zwei Wochen ebenfalls einen Sachverständigen benennen. Gelangen die beiden Experten nicht zu einer Einigung, entscheidet ein Obmann, den die beiden Sachverständigen ebenfalls selbst festlegen bzw. den das Amtsgericht einsetzt. Der Obmann muss bei seiner Entscheidung zwischen den beiden Beträgen der Experten bleiben. Die Kosten des Verfahrens werden im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von den beiden Parteien getragen.