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Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung erweitert den Schutz der KFZ-Haftpflicht um öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß dem Umweltschadengesetz. Die eigentliche KFZ-Haftpflicht deckt diesen Bereich nicht. Durch Unfälle, Pannen und unfallartige Störungen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs können beispielsweise öffentliche Gewässer verschmutzt, Böden verunreinigt oder selten Pflanzenarten bedroht werden. Im Hinblick auf Ausschlüsse sowie Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem und im Versicherungsfall unterscheidet sich die Umweltschadenversicherung nicht wesentlich von der eigentlichen KFZ-Haftpflicht.