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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist in weiten Teilen Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Das gilt nicht nur für die KFZ-Versicherung, sondern auch für die meisten anderen Versicherungssparten. Das Gesetz wurde zum 01.01.2008 reformiert. Zu den wichtigsten Änderungen zählte die Abschaffung des „Alles-oder-Nichts“-Prinzips, die bewirkt, dass der Versicherer bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers nicht mehr automatisch vollständig leistungsfrei ist. Stattdessen greift bei grober Fahrlässigkeit das Prinzip der „Quotelung“: Der Versicherer darf seine Leistung in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Die Kürzung kann allerdings bis zu 100 Prozent betragen. Der Umfang der Kürzung wird bis heute nach und nach durch die Rechtsprechung bestimmt.