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Wagniswegfall

Ein Wagniswegfall liegt vor, wenn das versicherte Risiko dauerhaft und vollständig entfällt- insbesondere bei einer Verschrottung des versicherten Fahrzeugs. Der Versicherungsvertrag erlischt an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer den Versicherer vom Wagniswegfall unterrichtet. Der Versicherer hat dann Anspruch auf die anteilige Prämie der Versicherungsperiode.