Kfz-Versicherung Veränderungen bei den Typklassen 2014
Auf das kommende Jahr machen sich wieder zahlreiche Autofahrer auf die Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung für ihr Fahrzeug. Dabei gilt es oft darum, möglichst wenig für die Autoversicherung zu bezahlen und dadurch auch möglichst viel Geld zu sparen. Ein wichtiger Punkt in der Kfz-Versicherung 2014 werden dabei wieder die Typklassen spielen, die unlängst vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft für das kommende Jahr veröffentlicht wurden.
Dabei ergab sich laut Angaben des GDV, dass sich für 72 Prozent der Fahrzeuge im kommenden Jahr nichts ändert bei der Typklasse. Umgestuft werden indes damit nur 28 Prozent der über eine Kfz-Versicherung versicherten Fahrzeuge. Dabei verschlechtert sich die Typklasse bei der Kfz-Haftpflicht für fast 13 Prozent, eine Verbesserung gibt es dafür bei 15 Prozent.
Bei der Vollkasko in der Kfz-Versicherung 2014 ergibt sich für 62 Prozent der Fahrzeuge keine Veränderung. Dabei werden nur 7 Prozent der versicherten Fahrzeuge schlechter eingestuft als bisher, für gleich 31 Prozent gibt es indes bei der Vollkaskoversicherung für das kommende Versicherungsjahr eine Verbesserung bei der Typklasse.
Bei der Teilkasko gibt es auf 2014 sogar noch weniger Änderungen, hier verbleiben 66 Prozent der versicherten Fahrzeuge in der Typklasse, in der sich auch im laufenden Jahr versichert sind. Dafür gibt es bei den Umstufungen selbst ein sogar noch besseres Bild, als es sich bei der Vollkaskoversicherung ergibt. In der Teilkasko werden für die Kfz-Versicherung nur knapp 3 Prozent der Fahrzeuge nach oben umgestuft – für 31 Prozent geht es dafür bei der Typklasse nach unten für das kommende Jahr.
Damit ist die Typklassenstatistik 2014 für die Kfz-Versicherung ein klarer Orientierungspunkt für die Kfz-Versicherer zur Berechnung der Versicherungsbeiträge für das kommende Jahr. Noch bis zum 30. November 2013 ist es möglich, die bisherige Kfz-Versicherung zu kündigen und auf das kommende Jahr in eine neue Autoversicherung zu wechseln. Nach diesem Stichtag ist eine Kündigung nur noch außerordentlich möglich, über das Sonderkündigungsrecht, dem bestimmte Regelungen zugrunde liegen. Wir empfehlen für die Suche nach einer neuen, besseren und / oder günstigeren Autoversicherung das Verwenden eines Kfz-Versicherungsrechners. Einen solchen finden Sie auch hier.