Der Alltag wird inzwischen von Emails bestimmt, doch so manches Mal stoßen auch die Internet-verwöhnten Verbraucher an ihre Grenzen, beispielsweise wenn es um die Kündigung der Kfz-Versicherung geht. Auch in der diesjährigen Wechselphase für die Autoversicherung werden zahlreiche Autofahrer in Deutschland ihre Kfz-Versicherung wechseln – und müssen dafür vorher rechtzeitig ihre bisherige Versicherung für das Auto kündigen. Hierzu bedarf es der Schriftform, und viele Versicherte denken dann gerne: Schriftform? Na da schicke ich denen meine Kündigung per Email, das reicht dann schon, ist ja auch geschrieben.
Doch so einfach ist es nicht. Wenn ein Vertrag schriftlich gekündigt werden muss, bedeutet dies, dass dies per Brief geschehen muss, der mit der eigenen Unterschrift versehen ist. Dies ist bei Emails ja nicht unbedingt möglich, weshalb es schwierig ist, seine Kündigung der Autoversicherung per Email zu versenden. Denn: der Versicherer kann diese Kündigung dann als rechtens anerkennen, muss es aber nicht.
Um sicher gehen zu können, dass die Kündigung der Kfz-Versicherung jedoch passend war, sollte man lieber gleich den Stift zur Hand nehmen, ein Kündigungsschreiben per Computerausdruck oder per Hand aufsetzen und dann per Post abschicken. Am besten ist es dabei übrigens, das Ganze gleich per Einschreiben zu versenden, damit im Zweifelsfalle ein Nachweis erbracht werden kann, dass die Kündigung dem Autoversicherer auch wirklich zugegangen ist und dies vor allem auch rechtzeitig vor dem Kündigungsstichtag.
Dies bedeutet: bis zum 30. November dieses Jahres muss die Kündigung der Kfz-Versicherung nicht abgesendet werden, sondern beim bisherigen Versicherer eintreffen. Erreicht die Kündigung diesen zu spät, muss er diese nicht mehr akzeptieren. Dann ist keine Kündigung zum 1. Januar 2014 möglich, es sei denn, im Dezember 2013 erfolgt noch eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge auf das kommende Jahr, dann greift je nachdem auch das so genannte Sonderkündigungsrecht.
Wichtig bei der Kündigung der Kfz-Versicherung ist übrigens auch, sich möglichst bereits nach einer neuen Versicherung für sein Auto umgesehen zu haben. Dies ist empfehlenswert, damit wirklich ein nahtloser Übergang der Versicherung möglich ist. Zwar ist die Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung, und die Autoversicherer müssen einen dann auch aufnehmen, wenn beispielsweise Einträge in der Schufa vorhanden sind. Dies kann sich jedoch negativ auf die Höhe des individuellen Beitrags für die Autoversicherung auswirken. Und flugs merkt man dann vielleicht, dass es beim bisherigen Versicherer sogar doch noch günstiger was als beim neuen. Deshalb gilt: Kfz-Versicherung vergleichen geht vor Kfz-Versicherung kündigen! Einen entsprechenden Kfz-Rechner zum Versicherungsvergleich finden Sie auch auf unserem Portal.