Die Uhr tickt für die Kündigung der Kfz-Versicherung!
In einem Monat und 12 Tagen ist der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung, danach kann die Autoversicherung auf 2014 nur noch dann gekündigt werden, wenn die Bedingungen für das Sonderkündigungsrecht erfüllt werden.
Das bedeutet für Deutschlands Autofahrer, die im kommenden Jahr bei der Kfz-Versicherung sparen möchten, dass sie sich nun beeilen müssen, wollen sie rechtzeitig eine neue Autoversicherung finden sowie ihre bisherige Versicherung für ihren Pkw kündigen.
Wer jedoch erst seine Versicherung für das Auto kündigt und danach erst anfängt, sich nach einer neuen Kfz-Versicherung umzusehen, für den könnte ein teures Erwachen kommen, wenn er merkt, dass die neuen möglichen Versicherungen gar nicht günstiger sind als die bisherige. Und dann könnte der Wechsel der Autoversicherung auf 2014 sogar noch teurer kommen als gedacht und das war es dann mit dem Sparen bei der Kfz-Versicherung.
Deshalb ist es empfehlenswert, sich vor dem Kündigen der Kfz-Haftpflicht auf Ende 2013 erst nach einer neuen Versicherung umzusehen und erst danach fristgerecht (!) die alte Kfz-Versicherung zu kündigen. Damit ist gesichert, dass das Auto ab 1. Januar 2014 auch versichert ist – und dass im kommenden Jahr auch wirklich gespart werden kann bei der Autoversicherung.
Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung sollte dies durchaus beachtet werden, damit überhaupt gesehen werden kann, ob sich dieser in finanzieller Sicht auch wirklich auszahlt. Denn was nützt es, wenn es die Autoversicherung im kommenden Jahr bei einem anderen Versicherer zwar dann mit einem niedrigen Beitrag gibt, dafür jedoch auch mit deutlich schlechteren Leistungen als beim bisherigen Versicherer?
Das heißt: wer auf 2014 die Versicherung für sein Auto wechseln will, sollte sich nun zügig nach einer neuen umsehen, bei der er dann auch wirklich sparen kann. Möglich ist dies zum Beispiel mit einem Kfz-Rechner. Erst danach, wenn eine neue Kfz-Versicherung gefunden wurde, sollte die alte dann auch gekündigt werden – und dabei nicht vergessen, die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und bis spätestens 30. November 2013 bei der bisherigen Versicherung eintreffen!