Wer seine Kfz-Versicherung auf 2014 kündigen wollte, der musste bis zum Stichtag 30. November 2013 seine bisherige Autoversicherung kündigen. Doch nicht jeder hat dies rechtzeitig geschafft, der eine hat es einfach verschlafen, der andere hat vergessen, die Kündigung abzuschicken etc. Doch dann flattert plötzlich ein Brief vom eigenen Versicherer ins Haus, dass der Beitrag zur Kfz-Versicherung auf das kommende Jahr steigt und dann ärgert man sich, weil man doch nicht gekündigt hat. Und viele fragen sich dann: kann ich jetzt noch kündigen, oder muss ich im nächsten Jahr mit diesem höheren Beitrag für die Autoversicherung leben?
Klar mit einem Ja oder einem Nein kann man diese Frage indes nicht beantworten. Denn es kommt immer darauf an, wie die Beitragserhöhung aussieht und wie der Tarif dann gestaltet ist für das kommende Jahr. Geht einfach nur die Beitrag in die Höhe für die Autoversicherung, dann ist es möglich, innerhalb der gesetzten Frist außerordentlich zu kündigen. Dies sieht das Sonderkündigungsrecht so vor, das dem Autofahrer mit an die Hand gegeben ist. Geht indes der Beitrag hoch, und es erfolgen zugleich Anpassungen der Leistungen der Kfz-Versicherung, sieht es jedoch oft anders aus.kann bei einer außerordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung unser Vordruck:
Hierbei kommt es dann auf den Einzelfall an. Kann ich kündigen oder nicht, diese Frage sollte am besten mit dem bisherigen Autoversicherer geklärt werden. Erfolgt dann die Kündigung selbst, weil dies möglich ist, sollte im Kündigungsschreiben unbedingt darauf geachtet werden, dass im Schreiben darauf Bezug genommen wird, dass wegen der Beitragserhöhung gekündigt wird, und dies fristgerecht. Dies ist wichtig, damit die Kündigung letztlich auch wirklich Hand und Fuß hat. Eine neue Autoversicherung findet sich dann recht schnell mit unserem Kfz-Versicherungsvergleich.