Sonderkündigungsrecht macht bestimmte Vorgaben
Nicht jeder, der seine Autoversicherung auf das kommende Jahr wechseln möchte, kann dies jetzt auch noch tun. Der Stichtag für die Kündigung zum Jahresende ist mit dem 30. November verstrichen. Eine ordentliche Kündigung der Kfz-Haftpflicht ist damit nicht mehr möglich. Nur noch durch eine außerordentliche Kündigung ist nun noch ein Wechsel möglich, doch das Sonderkündigungsrecht macht hierzu klare Vorgaben. Einfach nur die Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn der Beitrag auf das kommende Jahr erhöht wird durch den Autoversicherer, geht beispielsweise nicht. Eine Kündigung der Versicherung ist dann nur möglich, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig eine Verbesserung der Leistungen vornimmt. Macht er dieses jedoch, ist gemäß des Sonderkündigungsrechts für die Autoversicherung normalerweise keine außerordentliche Kündigung möglich.Surftipp: Zum Sonderrkündigungsrecht
Schriftform auch bei außerordentlicher Kündigung wichtig
Wichtig ist es, bei der Kündigung der Autoversicherung im Rahmen des Sonderkündigungsrechts, die Schriftform einzuhalten. Einfach nur beim Versicherer anzurufen, um außerordentlich zu kündigen, reicht nicht aus, dazu muss ein Kündigungsschreiben erstellt werden, das zudem unterschrieben sein muss. Zu empfehlen ist es, dass im Schreiben nicht nur steht, dass die Kfz-Versicherung gekündigt wird, sondern auch, dass die Versicherung außerordentlich gekündigt und das Sonderkündigungsrecht damit in Anspruch genommen wird. Beispielsweise bei einer Erhöhung des Beitrags zur Kfz-Haftpflicht, ohne dass zugleich die Leistungen nach oben hin angepasst werden. Oder weil der Schadenfreiheitsrabatt niedriger angesetzt wird, obwohl während des Versicherungsjahres keine Schadensregulierung vorgenommen werden musste durch den Autoversicherer.Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung
Bei der außerordentlichen Kündigung der Autoversicherung ist es wichtig, auf die Einhaltung der Kündigungsfrist zu achten. Binnen eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung seitens des Kfz-Versicherers muss das Schreiben gemäß Sonderkündigungsrecht beim Versicherer eintreffen. Dabei reicht es nicht aus, das Kündigungsschreiben in dieser Zeit abzusenden, sondern das Schreiben muss spätestens dann bei der Versicherung eintreffen. Am besten ist es zudem, die Kündigung der Kfz-Versicherung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So hat man einen Nachweis über das Absenden selbst wie auch den Tag des Eintreffens beim Versicherer.Surftipp: Zum KFZ-Versicherungsvergleich