Klage gegen Check24.de – Vergleichsportal vor Musterprozess?
Im Juni dieses Jahres hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) das Vergleichsportal Check24.de abgemahnt. Der BVK hatte sich durch ein Gutachten in seiner Rechtsauffassung bestätigt gesehen, „dass Internetvergleichsportale bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler“.
Das Gutachten war vom Rechtswissenschaftler und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski erstellt worden.
BVK-Präsident Michael H. Heinz begründete das Vorgehen des Verbands: „Die Abmahnung ist somit ein konsequenter Schritt des BVK, seinem gerade erst von der Jahreshauptversammlung in Rostock verabschiedeten Leitantrag und seinem veröffentlichten Positionspapier zu Vergleichsportalen umgehend Taten folgen zu lassen“. Der BVK beauftragte seinerzeit Rechtsanwalt Prof. Dr. Nordemann von der Kanzlei Boehmert & Boehmert in Berlin mit der Abmahnung.
Verstößt Check24.de gegen das UWG?
Der BVK über die Abmahnungsgründe: „Die bisherige Geschäftspraxis von CHECK24 bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen über das Internetvergleichsportal stellt zudem aus Sicht des BVK einen Verstoß gegen bestehendes Lauterkeitsrecht, geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dar.“
Schön und gut, mag man sich dabei nun denken. Check24.de wurde abgemahnt, und hätte entsprechend reagieren müssen. Der BVK hatte dem Vergleichsportal eine Frist bis zum 10. Juli 2015 eingeräumt, um die nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute vorhandenen Missstände zu beseitigen. Dies scheint nicht geschehen zu sein, denn mittlerweile hat der BVK Klage gegen Check24.de eingereicht.
Vergleichsportal oder Versicherungsvermittler – kommt nun der Musterprozess?
Bereits im Juni hatte BVK-Präsident Michael H. Heinz indirekt deutlich gemacht, dass eine Klage der nächste Weg wäre, würde die Abmahnung ohne entsprechende Folgen bleiben. Heinz am 14. Juni 2015: „Ob es nun auch zu einem Musterprozess kommen wird, ist maßgeblich von der zukünftigen Geschäftspraxis von CHECK24 abhängig“.
Das Landgericht München wird nun die entscheidende Frage, welche der BVK in den Raum geworfen hat mit seiner Klage, klären müssen: „Verbirgt sich hinter CHECK24 eine Vermittlungsplattform für Versicherungen, die unlauter handelt?“.
Der Prozess dürfte zu einem Musterprozess werden, ist doch Check24.de nicht das einzige Vergleichsportal, das so handelt. Der BVK ist der Ansicht, dass „unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals […] Verbraucher angelockt“ würden, „um letztendlich Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen“.
Werden gesetzliche Anforderungen nicht eingehalten?
Laut des Bundesverbandes werden dabei die Anforderungen, die der Gesetzgeber für Versicherungsvermittler vorgibt, nicht eingehalten. Bereits seit Jahren würde die Branche zum Schutz der Verbraucher stark reguliert, so der BVK. „Wir können daher nicht tolerieren, dass sich einzelne Akteure einfach darüber hinwegsetzen“, macht BVK-Präsident Heinz deshalb deutlich.
Für den BVK geht es auch darum, dass die Marktteilnehmer alle gleich behandelt werden, und folgt damit zugleich der Forderung der Europäischen Union. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute macht in seiner Stellungnahme zur Klageeinreichung gegen Check24.de deutlich, worum es ihm geht.
Der BVK hat hier eine klare, und zugleich auch verständliche Ansicht: „Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende individuelle Beratung.“
Die Klage vor dem LG München wird mehr Klarheit schaffen, doch es ist davon auszugehen, dass dies eines Tages auch das OLG wie vielleicht auch den Bundesgerichtshof beschäftigen wird. Dies könnte ein Prozess werden, der möglicherweise einiges an Schärfe enthalten wird, aber zugleich der erste wichtige Schritt einer klaren Regelung zu Vergleichsportale sein dürfte.