Sommerreifen im Winter
Ein generelles Verbot, im Winter mit Sommerreifen zu fahren, gibt es nicht. Solange die Wetterverhältnisse trocken sind, kann das Auto auch mit Sommerreifen bewegt werden. Anders verhält es sich jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Wann müssen Autofahrer mit einer Strafe rechnen?
Autofahrer, die mit ihren Sommerreifen auch bei winterlichen Wetterverhältnissen, also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, unterwegs sind, begehen einen Verkehrsverstoß und riskieren ein Bußgeld
(§ 2 Abs. 3a StVO). Das Bußgeld beträgt 60 Euro, des Weiteren wird ein Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen. Kommt es zu einer Verkehrsbehinderung, werden 80 Euro fällig und es gibt ebenfalls einen Punkt in Flensburg.
Nicht verboten ist hingegen das Parken mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Bei trockenen Straßenverhältnissen spricht auch im Winter nichts dagegen, den Wagen zu fahren.
Ab wann sollte man Winterreifen aufziehen?
Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht. Allerdings wird allgemein empfohlen, den Wagen von „O-bis-O“, also von Oktober bis Ostern, mit Winterreifen zu fahren. Die Winter- bzw. Ganzjahres-Reifen müssen die Kennzeichnung „M+S“ für Matsch und Schnee oder das so genannte „Snowflake-on-the-Mountain-Symbol“ (Schneeflocke vor drei Bergspitzen), tragen.
Wie verhält es sich mit dem Kfz-Versicherungsschutz?
Im Übrigen können Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen dazu führen, dass der Vollkaskoschutz des Fahrzeughalters nicht greift. Dies ist allerdings vom Einzelfall abhängig.
In anderen Situationen sind sich die Versicherer einig. So ist beispielsweise eine Ausfahrt mit Sommerreifen in ein Skigebiet der Schweizer Alpen als grob fahrlässig zu werten, so dass der Versicherer keinesfalls zur Leistung verpflichtet ist (§ 81 VVG).
Müssen Mietfahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein?
Autovermietungen stehen in der Pflicht, ein verkehrssicheres und fahrbereites Auto zur Verfügung zu stellen. Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein muss. Diese werden bei vielen Vermietern als Zusatzausrüstung gegen ein Entgelt angeboten.
Um Probleme zu vermeiden, sollte bereits bei der Reservierung des Autos abgeklärt werden, dass das Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung gestellt werden kann. Kunden müssen lediglich dann keine Extra-Kosten für Winterreifen zahlen, wenn das Auto bei Anmietung mit Winterreifen ausgerüstet ist, ohne dass diese ausdrücklich bestellt wurden.
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