Die Punktereform: das Fahreignungsregister
Nach den Plänen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer soll es Verkehrsrüpeln künftig deutlich schneller an den Lappen gehen. Sein Mittel der Wahl: Ein neues Punktesystem, das im Dezember 2012 vom Bundeskabinett abgesegnet wurde und ab Februar 2014 greift. Wer künftig über die Stränge schlägt und mit dem dezenten Hinweis „Bitte folgen!“ aus dem fließenden Verkehr auf einen Parkplatz gelotst wird, erhält zwar weniger Punkte auf seinem Flensburger Konto, sieht dafür aber auch wesentlich schneller die rote Karte. Denn die Obergrenze von 18 Zählern wurde auf acht Punkte reduziert.
Einfacher, gerechter, transparenter
Das geplante Fahreignungsregister soll einfacher, gerechter und transparenter als das bisherige System sein. Dafür wurden die Punkteverteilung und der Maßnahmenkatalog spürbar gestrafft. Sobald die Neuregelung in Kraft tritt, gibt es nur noch drei statt wie bisher sieben Kategorien mit Punktestrafen: Verkehrsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten, für die ein Punkt vergeben wird, besonders verkehrsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (zwei Punkte) und Straftaten ohne oder mit Entziehung der Fahrerlaubnis (drei Punkte). Vorher wurden je nach Schwere des Vergehens bis zu sieben Punkte verteilt.
Alt | Neu | ||
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Verstoß | Punkte | Verstoß | Punkte |
Ordnungswidrigkeit | 1 | schwerer Verstoß | 1 |
2 | 1 | ||
3 | 1 | ||
4 | 1 | ||
Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot | 3 | besonders schwerer Verstoß / Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis | 2 |
4 | 2 | ||
Straftat | 5 | 2 | |
6 | 2 | ||
7 | 2 | ||
Straftat | 5 | Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis | 3 |
6 | 3 | ||
7 | 3 |
Welche Konsequenzen haben die Punkte künftig?
Einhergehend mit der Änderung der Punkteverteilung gelten ab Februar 2014 auch neue Maßnahmenstufen. Autofahrer mit ein bis drei Punkten haben bis auf die Vormerkung nichts zu befürchten. Bei vier bis fünf Punkten folgt eine Ermahnung und wird über das neue Fahreignungs-Bewertungssystem informiert. Die Aufforderung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar liegt im Briefkasten, wenn sechs oder sieben Punkte erreicht wurden. Kostete ein solches Aufbauseminar bislang knapp 200 Euro, werden laut ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) demnächst knapp 600 Euro fällig, weil nicht nur ein Fahrlehrer, sondern auch ein Verkehrspsychologe zugegen sein muss. Ab acht Zählern ist dann Schluss und wird die Fahrerlaubnis entzogen.Kein Punkterabatt mehr
Gelöscht werden die Punkte nach einer Tilgungsfrist plus und einer Überliegefrist von einem Jahr. Vorgesehen sind folgende Zeiten, maßgeblich ist dabei ab Februar 2014 der Tag, an dem der Vorfall ins Verkehrszentralregister eingetragen wird:- verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten: 2 Jahre Tilgungsfrist + 1 Jahr Überliegefrist
- besonders verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten: 5 Jahre Tilgungsfrist + 1 Jahr Überliegefrist
- Straftagen ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre Tilgungsfrist + 1 Jahr Überliegefrist
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre Tilgungsfrist + 1 Jahr Überliegefrist
- verwaltungsbehördliche Entscheidungen: 10 Jahre
Wie werden vorhandene Punkte umgerechnet?
Vorhandene Punkte werden entsprechend des neuen Systems umgerechnet. Dabei entfallen alle Punkte, die ab Februar 2014 nicht mehr in das Register eingetragen werden. Das umfasst unter anderem folgende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten:Ordnungswidrigkeiten |
Straftaten |
---|---|
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Viele, die für vermeintliche Lappalien mit einem Punkt „belohnt“ wurden, stehen nach der Reform also mit einer weißen Weste da. Ansonsten wird wie folgt umgerechnet:
alter Punktestand |
neuer Punktestand |
---|---|
1 – 3 | 1 |
4 – 5 | 2 |
6 – 7 | 3 |
8 – 10 | 4 |
11 – 13 | 5 |
14 – 15 | 6 |
16 – 17 | 7 |
18 und mehr | 8 |