Das Flensburger Punktesystems
Das Punktesystem in der Flensburger Verkehrszentralregister sieht 2022 8 Punkte vor.
Mit der Umstrukturierung und Straffung des Flensburger Punktesystems sollte ein leichter durchschaubareres und loyaleres Strafsystem für Verkehrssünder geschaffen werden. Dies wurde als Grundlage für eine bessere Ordnung und ein geregelteres Miteinander von Verkehrsteilnehmern betrachtet. Ziel des Modells: Ein einfacheres, transparenteres und gerechteres Fahreignungsregister.
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Der neue Punktetacho
Von sieben ursprünglichen Punktekategorien blieben nur noch drei erhalten. Bis vor wenigen Jahren gab es einen Spielraum von
17 Punkten. Ab dem
18. Punkt mussten die Autoschlüssel zuhause bleiben und der Führerschein abgegeben werden.
Generell werden seither alle Ordnungswidrigkeiten mit schwerem Verstoß mit nur noch einem statt der bisherigen ein bis vier Punkte geahndet. Dazu gehören u.a.
- die Überschreitung von Geschwindigkeitsvorgaben bei 21 bis 25 km/h,
- riskante Überholmanöver oder
- die Missachtung von Vorfahrtsregeln.
Ordnungswidrigkeiten, die Regelfahrverbote nach sich ziehen, werden anstatt mit
drei bis vier Punkten, nun mit
zwei Punkten bestraft. Hierzu zählen Verkehrsdelikte wie innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 bis 40 km/h bzw. von 51 bis 60 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel.
Straftaten, die zuvor mit
fünf bis sieben Punkten geahndet wurden, werden nun mit
drei Punkten bestraft. Dazu gehören
- die unterlassene Hilfeleistung,
- das Fahren ohne Führerschein und
- die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch Alkoholmissbrauch.
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Zwischenfazit:
Daraus folgen
3 Punktekategorien. Bei
einem bis drei Punkten erfolgt eine Vormerkung im Fahreignungsregister, diese lag zuvor bei 7 Punkten. Häuft der Verkehrsteilnehmer
vier bis fünf Punkte an, kommt es zu einer Ermahnung sowie schriftlichen Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Bei
sechs bis sieben Punkten wird es bereits äußerst kritisch. Eine Verwarnung wird ausgesprochen und ein Fahreignungsseminar vorgeschlagen. Dies muss binnen drei Monaten absolviert werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Führerschein entzogen. Ab dem 8. Punkt ist die Fahrerlaubnis komplett weg.
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Vor-und Nachteile des neuen Punktesystems
Die Einführung des neuen Punktesystems rief damals unterschiedliche Reaktionen hervor. In der Regel hat sich das System aber bewährt. Hinweis: Kleinere Delikte im Straßenverkehr werden weiterhin im Rahmen des Strafkatalogs behandelt, der Bußgelder und Fahrverbote beinhaltet.
Ein wichtiger Punkt scheint, dass unbeirrbaren Verkehrssündern ein Riegel vorgeschoben wird. Bis zur Einführung des aktuellen Systems konnten Verkehrssünder Punkte abbauen, indem sie freiwillig an Fahreignungsseminaren teilnahmen. Inzwischen kann nur noch ein Punkt innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.
Sie möchten kostenlos Auskunft über Ihren aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister erhalten? Hierfür stellt die KBA auf deren Homepage das
entsprechende Formular zur Verfügung.
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