Schadenregulierung nach Massenunfall

Inhaltsübersicht


Ab sofort gilt nach Massenkarambolagen eine vereinfachte Schadensregulierung der Kfz-Versicherer zugunsten der Unfallbeteiligten. Die neuen Haftungsregelungen sollen für mehr Sicherheit der Unfallopfer sorgen. Immer wieder kommt es zu Massenkarambolagen auf deutschen Straßen. Bei solchen Unfällen, in denen 40 oder mehr Fahrzeuge verwickelt sind, ist der genaue Unfallhergang und –ablauf für die Polizei zur schwer zu ermitteln, ein Verursacher ist in der Regel nicht festzustellen. Um eine möglichst schnelle und reibungslose Schadenregulierung nach Massenunfällen zu gewährleisten, gibt es seit 1983 ein vereinfachtes Regulierungsverfahren, die freiwilligen Regulierungsaktionen der Kfz-Versicherer. Um die versicherungstechnische Abwicklung solcher Massenunfälle zu vereinfachen, wurde die Vereinbarung der Kraftfahrtversicherer zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zum 1. Juli 2015 geändert. Zukünftig zeigen sich Kfz-Versicherer kulanter, wenn Fahrzeuge in eine Massenkarambolage verwickelt werden. Nach den neuen Regelungen können sich Fahrer und Insassen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge sofort direkt an den jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden. Von diesem werden Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen sowie die Schäden am Auto reguliert. Der Versicherer übernimmt auch dann die Kosten, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.

Welche Schäden übernimmt die Versicherung?

Bisher wurden von den im GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. organisierten Kfz-Versicherern der Schaden nach festen Quoten abgerechnet. Die volle Schadensregulierung wurde nur bei einem reinen Heckschaden vorgenommen. Nach den neuen Regelungen werden auch Front- und Heckschäden sowie Totalschäden in voller Höhe übernommen.
Schadenregulierung nach Massenunfällen
© Franke-Media.net – Schadenregulierung nach Massenunfällen

Was sind die Voraussetzungen der gemeinsamen Regulierungsaktion?

  • Polizei darf keinen Verursacher festgestellt haben
  • Mindestens 40 Fahrzeuge müssen am Unfall beteiligt gewesen sein (20 Fahrzeuge bei schwer nachvollziehbarem Unfallhergang)
  • Das gesamte Unfallgeschehen muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen
Ob eine gemeinsame Regulierungsaktion eingeleitet wird, entscheidet die von der Kraftfahrt Schadenkommission ernannte Lenkungskomission des GDV aufgrund der Unfallschilderung der Polizei. Nach Angaben des GDV haben die deutschen Kraftfahrversicherer seit Beginn der freiwilligen Regulierungsaktionen mit etwa 7 Millionen Euro die Schäden von insgesamt 17 Massenunfällen reguliert. Hinweis: Geschädigte sind nicht verpflichtet, an der gemeinsamen Regulierungsaktion teilzunehmen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, gegen den vermeintlichen oder konkreten Schädiger vorzugehen. Gegebenenfalls können dann auch höhere Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden.

Hat ein Massenunfall Auswirkung auf den Schadensfreiheitsrabatt?

Da ein Verschulden des Versicherungsnehmers am Unfall nicht nachgewiesen werden kann, hat der Massenunfall auf den Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung des Halters keinen Einfluss.

Massenkarambolagen in Deutschland

Schlechte Sicht- und Witterungsverhältnisse, hohes Tempo und zu geringer Abstand – extreme Wetterlagen und auch lebensgefährlicher Leichtsinn führen auf Deutschlands Autobahnen immer wieder zu Unfällen, bei denen eine Vielzahl von Fahrzeugen miteinander kollidiert. Glücklicherweise ist die Zahl der Massenunfälle auf den Autobahnen Deutschlands in den letzten 20 Jahren deutlich gesunken.
Anzahl Massenunfälle auf deutschen Autobahnen
© Franke-Media.net – Massenunfälle auf Deutschlands Autobahnen
Sofern möglich, sollte der eigene Kfz-Versicherer sofort nach dem Unfall kontaktiert werden. Ob die Versicherung an der Schadenregulierung nach Massenunfällen teilnimmt, kann der nachfolgenden, vom GDV zur Verfügung gestellten Liste (Stand 07/2015) entnommen werden. Teilnehmende Versicherungsunternehmen an der Schadenregulierung nach Massenunfällen

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