Was tun im Schadensfall?

Wird man im öffentlichen Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt, so ist das immer eine Nerven aufreibende und erschreckende Sache. Viele Menschen sind regelrecht traumatisiert und können nach einem Unfall zunächst kaum klar denken. Da ist es extrem wichtig, in einem Schadensfall richtig vorzugehen, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten und möglichst alle bestehenden Ansprüche optimal und schnell erstattet zu bekommen. Aus diesem Grund sollte man sich bereits im Vorhinein mit dem genauen Ablauf im Schadensfall beschäftigen, und sich diesen möglichst genau einprägen, so dass man im Ernstfall nahezu automatisch die richtigen Schritte einleiten kann. Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema haben wir den folgenden Abschnitten für Sie zusammengestellt.

Was tun im Schadensfall?
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Das erste Gebot bei einem Unfall oder einem sonstigen Schaden im Straßenverkehr lautet: Ruhe bewahren! Auch wenn es schwerfällt, in einer solchen Situation ist niemandem damit geholfen, wenn Sie in Panik oder Hektik verfallen und dadurch viele Fehler begehen. Bei einem Verkehrsunfall, an dem auch andere Verkehrsteilnehmer außer Ihnen beteiligt sind, gilt es zunächst, die Unfallstelle so weit wie möglich abzusichern. Dies muss getan werden, noch bevor eventuellen Verletzten geholfen wird. Der Grund: es nützt niemandem etwas, wenn Sie Verletzten helfen und dabei selbst durch andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden.

Sichern Sie also die Unfallstelle mittels Warndreieck oder anderen Gegenständen zunächst so weit wie möglich ab. Anschließend sollte man sich ein Bild machen und mögliche Verletzte im Rahmen von Erster-Hilfe-Maßnahmen versorgen. Bei Unfällen mit Personenschäden ist es außerdem absolute Pflicht, so schnell wie möglich die Polizei und eventuell einen Rettungsdienst oder die Feuerwehr zu benachrichtigen.

Ist ein Unfall ohne Personenschaden entstanden, so sollten auch hier einige wichtige Punkte beachtet werden. Am besten ist es, wenn Sie direkt nach Eintreten des Unfalles bei noch völlig unverändertem Unfallort so viele aussagekräftige Fotos wie möglich machen. Zu diesem Zweck sollte man nach Möglichkeit immer eine Einwegkamera im Auto haben. Auch mit vielen Handys können heute solche Fotos geschossen werden.

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Kommen wir nun zu den versicherungstechnischen Maßnahmen. Sie sind verpflichtet, einen Schaden innerhalb kürzester Zeit nach Eintreten Ihrem Versicherer zu melden. In der Regel beträgt die Frist dabei sieben Tage, in einigen Ausnahmefällen kann sie sich jedoch deutlich verkürzen. Der Schaden kann zunächst telefonisch gemeldet werden, im Anschluss wird Ihnen der Versicherer innerhalb weniger Tage ein entsprechendes Formular zuschicken, in dem Sie alle Angaben zum Schadenhergang sowie zu Ihrer Person machen können.

Denken Sie unbedingt daran, am Unfallort die Personalien sowie das Kfz-Kennzeichen und nach Möglichkeit auch die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners zu erfragen. Ist dieser nicht dazu in der Lage, Ihnen die benötigten Informationen zu geben, können Sie auch Feuerwehr oder Polizei danach fragen. Schreiben Sie sich alles auf, so dass Sie es später immer wieder zur Hand haben.

Besonders wichtig im Rahmen eines Unfalls ist die Klärung der Schuldfrage. Diese muss jedoch nicht direkt am Unfallort erörtert werden. Es ist daher angeraten, gegenüber der Polizei oder auch anderen Unfallbeteiligten keinerlei Aussagen über eine eventuelle eigene Schuld oder auch Schuldzuweisungen an den Unfallgegner zu tätigen. Das sind alles Dinge, die später durch die Versicherungen oder auch im Rahmen eines Gerichtsprozesses geklärt werden können.