Verkehrsrechtsschutz

Als Verkehrsteilnehmer lebt man gefährlich. Alle paar Minuten kracht´s. Lässt sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären oder prallen unterschiedliche Ansichten aufeinander, folgt dem Unfall ein Rechtsstreit. Der kostet nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld – insbesondere, wenn man den Kürzeren zieht. Um zumindest in finanzieller Hinsicht etwas ruhiger schlafen zu können, empfiehlt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie kommt unter anderem für den Anwalt und die Gerichtskosten auf. Was Sie zum Thema Verkehrsrechtsschutz wissen müssen: Wir erklären es.

Was leistet die Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Die wichtigste Frage, die sich jeder Verbraucher stellt, ehe er einen Vertrag unterschreibt: Was habe ich davon? Beim Verkehrsrechtsschutz ist es in erster Linie die finanzielle Sicherheit, sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen.

Finanzielle Sicherheit

Rechtsschutzversicherer übernehmen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kosten für:
  • die gesetzlichen Anwaltskosten
  • die Gerichtskosten
  • die Zeugengelder
  • die Sachverständigenhonorare
  • die Kosten des Gegners (wenn man sie als Unterlegener zahlen muss)
  • Mediationsverfahren
Darüber hinaus leistet eine Rechtsschutzversicherung, bei Teilerfolgen vor Gericht und damit einhergehend der Aufteilung der Kosten unter den Beteiligten, bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners und auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten. Zu beachten ist allerdings, dass man sich bei den Kosten innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen muss. Liegt das Anwaltshonorar deutlich über den vom Gesetzgeber gestatteten Gebührensätzen, kommt die Versicherung nur anteilig für die Rechnung auf. Auch Gebühren oder Kosten, die man freiwillig für die gegnerische Partei gezahlt hat, werden nicht von der Assekuranz erstattet.

    Rechtsschutzversicherung: Angebot & Vergleich

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    Fallbeispiel: Das kostet ein Rechtsstreit

    Doch was bedeutet Kostenübernahme in Zahlen? Welche Kosten und Gebühren ein Rechtsstreit verursacht, erfahren Verbraucher oft erst, wenn sie selbst damit konfrontiert werden. Denn der Leistungskatalog der Verkehrsrechtsschutzversicherung erklärt lediglich, wofür gezahlt wird. Nicht aber, was sich letztlich dahinter verbirgt. Ein einfaches Beispiel aus der Praxis soll ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Nach einem Verkehrsunfall weigert sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners, die Kosten für die Schäden am Fahrzeug und die medizinische Versorgung in voller Höhe zu zahlen. Sie räumt dem Fahrer eine Teilschuld ein und lediglich bereit, die Hälfte der Kosten zu tragen. Dagegen wehrt sich der Autofahrer, der aus seiner Sicht keine Schuld an dem Unfall trägt. Der Fall landet vor Gericht. Als Streitwert, der maßgeblich für die Gebühren ist, werden 25.000 Euro festgesetzt. Daraus ergeben sich laut GDV allein in der ersten Instanz Kosten von 6.800 Euro (Anwälte, Gericht). Hinzu kommen rund 1.500 Euro für ein Gutachten, das von einem Sachverständigen erstellt wurde. Muss Berufung eingelegt werden, steigen die Kosten auf über 13.000 Euro. Somit sprengt selbst ein vermeintlich kleiner Unfall schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten.

    Gut für die Seele: Beratung und Rechtsbeistand

    Die Leistungen der Verkehrsrechtsschutzpolice schonen allerdings nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Nerven. Ohne anwaltliche Hilfe vor Gericht zu treten und ein Verfahren zu bestreiten, ist für Laien kaum realisierbar. Alleine der Schriftverkehr würde die meisten völlig überfordern. Hier leistet der Verkehrsrechtsschutz gleich auf mehreren Ebenen Hilfe. Mit der (telefonischen) Beratung direkt nach einem Schaden. Dadurch lassen sich viele Fragen klären und lösen sich einige Sorgen bereits in Wohlgefallen auf. Hinzu kommt die Gewissheit, von einem Anwalt vertreten zu werden und mit der gegnerischen Partei auf Augenhöhe kommunizieren zu können.

    Die Verkehrsrechtsschutzpolice deckt nicht nur Unfälle

    Wenn bislang der Eindruck entstanden ist, dass Verkehrsrechtsschutz sich nur auf Unfälle bezieht: Das täuscht. Verkehrsrechtsschutzversicherungen decken ein deutlich größeres Feld ab. Denn Ärger droht nicht nur bei Blech- und Personenschäden. Schon beim Kauf eines Autos kommt es mitunter zu Reibereien. Der Schwerpunkt liegt jedoch ganz klar auf Unfällen und deren Folgen. Sie machen das Gros der Auseinandersetzungen aus, mit denen sich Verkehrsrechtsschutzversicherer befassen müssen. Angefangen bei der Schuldfrage bis in zur Zahlung von Schmerzensgeld und/oder Schadenersatzforderungen. Auch wenn der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum steht, etwa weil man einen Fußgänger touchiert hat, greift der Verkehrsrechtsschutz. Versicherungsschutz besteht zudem – stets abhängig vom Vertragsumfang: Wenn es um Bußgeldbescheide geht (Knöllchen bleiben immer außen vor), eine fehlerhaft eingetragene Schadstoffklasse zu einer höheren Kfz-Steuer führt und man sich dagegen zur Wehr setzen möchte sowie bei Problemen mit der Werkstatt oder dem Autohändler. Dazu kann es kommen, wenn Reparaturen schlampig ausgeführt werden, der Garantieanspruch nicht anerkannt wird oder beim Kauf gravierende Mängel verschwiegen wurden. Es sind also viele Aspekte, bei denen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung helfen kann.

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    Die Leistungsarten beim Verkehrsrechtsschutz

    Das spiegelt sich auch in den Leistungsarten wider, zwischen denen beim Verkehrsrechtsschutz unterschieden wird:
    • Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz: Hilft, Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld oder Verdienstausfall geltend zu machen.
    • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Kommt zum Einsatz, wenn man sich gegen Bußgeldverfahren wehren möchte.
    • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz: Bietet Unterstützung bei Strafverfahren.
    • Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Hier geht es um Ansprüche aus schuldrechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug. Z.B. Ärger mit der Kfz-Versicherung, Zoff nach Reparaturen, bei der Miete oder Finanzierung eines Autos oder bei Problemen mit dem Verkäufer.
    • Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz: Gegenstand dieses Bausteins sind Steuer- und Abgabeangelegenheiten.
    • Verkehrs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: Greift bei Problemen mit der Verwaltung, etwa dem Entzug der Fahrerlaubnis.
    • Opfer-Rechtsschutz: Deckt die Strafverfolgung, sollte der Versicherungsnehmer Opfer eine Straftat werden.

    Welche Arten des Verkehrsrechtsschutzes gibt es?

    Die genannten Leistungsarten sollte jeder Vertrag abdecken. Unterschieden wird dabei nach zwei Modellen. Es gibt den Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug und den Familien-Verkehrsrechtsschutz. Der Schutz für ein bestimmtes Fahrzeug ist eine sogenannte Single-Police. Sie umfasst allerdings – anders als die Bezeichnung vermuten lässt – nicht nur ein bestimmtes Auto. Der Schutz gilt auch, wenn man fremde oder geleaste Fahrzeuge steuert, als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs ist und wenn man öffentliche Verkehrsmittel nutzt. Außerdem sind die berechtigten Fahrer und alle Insassen des versicherten Fahrzeugs durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung geschützt. Der Familien-Verkehrsrechtsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, den Ehepartner, die Kinder (sofern sie noch in der Ausbildung und ledig sind) und alle Fahrzeuge der Familie.

    Wer und was ist versichert?

    Nähere Details dazu, wer und was genau versichert ist, finden sich in den Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Stand März 2016 heißt es darin: „Sie haben Verkehrsrechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter, Fahrer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern. Die Kraftfahrzeuge oder Anhänger müssen entweder bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. Sie sind ferner als Fahrer und Mitfahrer fremder oder eigener Kraftfahrzeuge, Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert. Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als Fahrgast, als Fußgänger oder als Radfahrer.“ „Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Mitfahrer des Kraftfahrzeugs. (Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)“

    Was ist nicht versichert?

    Die Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt zwar sehr viele Bereiche und Szenarien ab. Doch es gibt auch Grenzen. Wer sich über ein Knöllchen aufregt und deshalb gleich einen Anwalt einschalten möchte, darf von seiner Versicherung keine Hilfe erwarten. Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren aufgrund von Halt- oder Parkverstößen sind nicht versichert. Gleiches gilt für Streitigkeiten zwischen Lebenspartnern. Ebenso außen vor bleiben vorsätzliche Straftaten und Fälle, bei denen man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Mit Kürzungen muss man rechnen, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde.

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    Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Neben den Fragen nach dem „Was“ und „Wer“ interessiert natürlich auch das „Wo“. Gemäß der Musterbedingungen gilt der Verkehrsrechtsschutz in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira. Ausnahmen gelten beim Steuer- und Opferrechtsschutz. Sie beschränken sich ausschließlich auf Verfahren vor deutschen Gerichten. Den genauen Umfang des Versicherungsschutzes, bezogen auf die Länder bzw. Regionen, regelt der individuelle Vertrag. Daher sollte man stets vorher fragen, welche Nationen der Vertrag umfasst. Angeboten werden, teils mit Einschränkungen, auch Policen, die weltweiten Schutz versprechen.

    Wie hoch ist die Deckungssumme?

    Dass ein Rechtsstreit teuer ist, haben wir bereits erklärt. Von daher kommt es auch bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung auf die Deckungssumme an. Also auf den Betrag, bis zu dem die Versicherung die Kosten übernimmt. Zur Wahl stehen Verträge mit unterschiedlichen Beträgen. Die Untergrenze sind 100.000 Euro. Empfohlen werden jedoch Policen mit einem deutlich höheren Schutz. 300.000 Euro sollte es mindestens sein. Möglich sind auch Verträge mit unbegrenzter Deckung. Differenziert wird bei der Versicherungssumme danach, ob es um einen Rechtsstreit innerhalb oder außerhalb von Europa handelt. Bei der weltweiten Deckungssumme gelten ähnliche Stufen: bis 100.000 Euro, mindestens 100.000 Euro bis hin zur unbegrenzten Deckung – abhängig von der Versicherungsgesellschaft und dem gewünschten Vertrag.

    Was kostet der Verkehrsrechtsschutz?

    Abhängig davon, wie hoch die Deckungssumme sein soll, ändert sich der Beitrag für die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Generell bieten die Verträge, so die Stiftung Warentest „viel Schutz für wenig Geld“. Bestimmt wird die Prämie für die Police durch mehrere Faktoren:
    • die Deckungssumme – je höher, desto teurer der Vertrag
    • den exakten Leistungsumfang
    • die Selbstbeteiligung – 150, 300 oder auch 500 Euro
    • Single- oder Familien-Vertrag
    Diese Aspekte kann man als Versicherungsnehmer weitgehend selbst bestimmen und den Vertrag entsprechend gestalten. Nur wenig Einfluss hat man hingegen auf die allgemeine Schadenhäufigkeit und damit die Ausgaben der Versicherungsunternehmen. Um angesichts der zunehmenden Zahl an Rechtsstreitigkeiten nicht in den roten Zahlen zu landen, sehen sich fast alle Versicherer gezwungen, die Beiträge regelmäßig anzuheben. Was nicht heißen soll, dass die Policen unverhältnismäßig teuer werden.

    Hier die Beiträge für die Sieger im Vergleich der Stiftung Warentest:

    • Familien mit einem oder mehreren Fahrzeugen: 173 Euro ohne Selbstbehalt, 118 Euro mit 150 Euro Selbstbeteiligung
    • Alleinstehende mit einem oder ohne eigenes Fahrzeug: 102 Euro ohne und 69 Euro mit 150 Euro Selbstbehalt.
    Familien sollten demnach mit einem Beitrag von 100 bis knapp 200 Euro rechnen. Singles fahren etwas günstiger. Sie zahlen im Schnitt zwischen 70 und 150 Euro. Sparpotenzial bietet ein Verkehrsrechtsschutz-Versicherungsvergleich, bei dem man die Variablen wie die Deckungssumme und die Selbstbeteiligung nach eigenem Gusto anpassen kann.

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    Lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

    Ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung Sinn macht oder nicht, muss jeder für sich entscheiden. Der Bund der Versicherten stuft den Rechtsschutz Verkehr als weniger wichtig ein und erklärt: „Diese Versicherung lohnt sich nur für Vielfahrer.“ Diese Einschätzung ist mit Vorsicht zu genießen. Sicherlich steigt die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls oder Streits, wenn man viel mit dem Auto unterwegs ist. Im Umkehrschluss wären Wenig-Fahrer kaum gefährdet. Doch abseits von Wahrscheinlichkeitsrechnungen reicht manchmal schon der Gang zum Briefkasten oder zum Bäcker, ein Autofahrer passt nicht auf und es kracht. Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, nimmt mit dem Verkehrsaufkommen zu; ob als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder Kunde öffentlicher Verkehrsmittel. Und meist ist schon der erste Besuch bei einem Anwalt teurer als die komplette Verkehrsrechtsschutzpolice. Hier muss man abwägen, ob man für den Fall der Fälle geschützt sein möchte oder ob man sich den Vertrag spart, weil man doch nur bezahlt.

    Wie kann ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen?

    Hat man sich für eine Rechtsschutzversicherung entschieden, sollte man zunächst klären, ob es beim reinen Verkehrsrechtsschutz bleiben soll oder man gleich ein Paket wählt. Gängig sind Policen, die mehrere Bereiche abdecken: Privat, Beruf und Verkehr. Ergänzen lassen sich auch die Aspekte Wohnen und Vermietung. Der Umfang des Versicherungsschutzes schlägt sich selbstverständlich auf die Prämie nieder. Unabhängig davon, ob ein Paket geschnürt oder nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden soll, ist es ratsam, die Angebote zu vergleichen. Das betrifft sowohl die Leistung als auch den Preis. Danach kann man den Vertrag direkt online unter Dach und Fach bringen oder sich vor Ort weitergehend beraten lassen.

    Fragen und Antworten rund um den Verkehrsrechtsschutz

    Ich fahre nicht Auto. Kann ich trotzdem eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen?

    Selbstverständlich. Denn auch als Radfahrer oder Fußgänger nimmt man am Straßenverkehr teil und ist somit ebenfalls Gefahren ausgesetzt.

    Steigt der Beitrag im Schadensfall?

    Nein. Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es beim Verkehrsrechtsschutz keine Schadenfreiheitsklassen und damit auch keine „Strafe“, sollte man die Versicherung in Anspruch nehmen.

    Steigt der Beitrag, wenn ich einen Prozess verliere?

    Der Beitrag für die Verkehrsrechtsschutzversicherung steigt nicht, wenn man einen Prozess verliert. Denn genau für diesen Fall hat man die Police abgeschlossen. Die Prämie kann allerdings angehoben werden, wenn die Schaden-Kosten-Quote sich generell verschlechtert und die Assekuranz gegensteuern muss.

    Zahlen Frauen mehr als Männer oder umgekehrt?

    Das Geschlecht darf bei neuen Verträgen bereits seit einigen Jahren keine Rolle mehr spielen und hatte auch vorher nicht wirklich Einfluss auf die Beitragshöhe beim Verkehrsrechtsschutz.

    Ist die Versicherung personen- oder fahrzeugbezogen?

    Rechtsschutzversicherungen für den Bereich Verkehr sind üblicherweise personenbezogen. Das heißt, es kommt nicht darauf an, mit welchem Fahrzeug man unterwegs ist.

    Ist die telefonische Erstberatung immer inklusive?

    Nein. Nicht jeder Vertrag bietet die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Erstberatung. Hierauf muss man bei der Wahl des Anbieters und Tarifs achten. Sinnvoll ist es allemal, erst einmal mit Experten über den Fall sprechen zu können.

    Was ist eine Mediation?

    Bei einer Mediation sucht ein ausgebildeter Mediator, gemeinsam mit den beteiligten Parteien eine außergerichtliche Lösung zu finden. Dieser Weg ist deutlich günstiger als der Gang vor Gericht und wird von Versicherungen daher bevorzugt, sofern sich eine Mediation anbietet.

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    Quellen:

    GDV – Info-Broschüre zur Rechtschutzversicherung GDV – Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest Bund der Versicherten – Bedarfs-Check  

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