Wechselkennzeichen
Seit dem 1. Juli 2012 ist das Wechselkennzeichen in deutschen Zulassungsbehörden erhältlich. Mit dem Kennzeichen können zwei unterschiedliche Fahrzeuge abwechselnd genutzt werden. Gefahren werden darf immer nur eines der Fahrzeuge.
Somit ist das Wechselkennzeichen nur für Verbraucher interessant, die mindestens zwei Fahrzeuge besitzen, diese aber nicht gleichzeitig im Straßenverkehr bewegen. Die Fahrzeuge müssen in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwenden.
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen:
- ein gemeinsam vorangestelltes Kennzeichenteil, das mit der Zulassungsplakette zwischen den Fahrzeugen gewechselt werden kann und
- ein kurzes fahrzeugbezogenes Kennzeichenteil, das mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt.
Genutzt werden kann das Wechselkennzeichen für Fahrzeuge der
- Klasse M1: Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz,
- Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
- Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Daraus ergeben sich folgende Wechselkombinationen:
- Pkw < – > Pkw,
- Pkw < – > Oldtimer
- Pkw < – > Wohnmobil
- Oldtimer < – > Wohnmobil
- Motorrad < – > Motorrad
- Motorrad < – > Quad/Trike
- Motorrad < – > Leichtkraftrad
Das Wechselkennzeichen gibt es nicht als:
- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Wo liegen die Vorteile beim Wechselkennzeichen?
- Ganzjährige Nutzung des Fahrzeuges
Anders als beim Saisonkennzeichen, kann das Wechselkennzeichen nach Lust und Bedarf umgesteckt und das Wohnmobil oder der Oldtimer auch zeitlich uneingeschränkt genutzt werden. - Keine Steuervorteile
Anders als etwa in der Schweiz und Österreich haben Nutzer eines Wechselkennzeichens hierzulande leider keine steuerlichen Vorteile zu erwarten. Es bleibt bei der vollen Besteuerung beider Fahrzeuge, obwohl diese nie gleichzeitig gefahren werden dürfen. - Günstige Versicherungs-Tarife
Finanzielle Vorteile könnten lediglich bei der Kfz-Versicherung zu holen sein. Einige Assekuranzen haben angekündigt, Sonderkonditionen anzubieten, mit denen Nutzer eines Wechselkennzeichens günstiger fahren.
Welche Nachteile bringt das Wechselkennzeichen?
- Wie bereits erwähnt, können beide Fahrzeuge nie gleichzeitig genutzt werden. Autobesitzer sollten auch darauf achten, wo sie das nicht genutzte Fahrzeug abstellen. Denn sobald ein Teil des zweigeteilten Kennzeichens fehlt, gilt das Fahrzeug als nicht angemeldet und darf sogar abgeschleppt werden. Ohne vollständiges Kennzeichen muss der PKW oder das Motorrad zwingend auf dem Privatgrundstück stehen.
- Wird ein Fahrzeug ohne vollständiges Wechselkennzeichen bewegt, droht ein Bußgeld von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Das Abstellen ohne vollständiges Kennzeichen wird mit 40 Euro geahndet.
Wie viel kostet ein Wechselkennzeichen?
Die Kosten der Anmeldung belaufen sich auf circa 100 Euro inklusive Schilder.