Geld sparen durch Zweitwagenversicherung

Geld sparen mit Zweitwagenversicherung
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Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Kind ist aus dem Gröbsten heraus, gerade volljährig geworden und möchte natürlich seinen Führerschein machen. Nach einigen Monaten hält es diesen freudestrahlend in der Hand. Als nächstes steht in den meisten Fällen der Kauf eines (meist günstigem) Autos an, das dem Nachwuchs fortan als fahrbarer Untersatz zur Verfügung steht.

Nun stellt sich jedoch die Frage, wie man dieses Fahrzeug besonders günstig versichern kann. Schaut man sich die Bedingungen der Kfz-Versicherung in Deutschland an, so kann einem angst und bange werden. Fahranfänger werden hier mit dem Höchstsatz eingestuft, was extrem hohen Versicherungsbeiträgen entspricht. Der Regelsatz liegt bei horrenden 230 %, ein Fahranfänger zahlt also mitunter das 2,3-fache des normalen Versicherungsbeitrages. Und schon dieser ist bei vielen Versicherungen nicht gerade günstig.

Da Fahranfänger in der Regel nicht viel Geld haben, und auch die Eltern wenig Lust dazu haben, eine solch horrende Versicherungsprämie zu bezahlen, stellt sich die Frage nach günstigeren Alternativen. Eine solche stellt die so genannte Zweitwagenregelung dar. Doch bevor wir die Einzelheiten dieser Regelung genau erklären, zunächst ein weiteres Beispiel dazu:

Wer sich einen Zweitwagen anschafft, sollte durch seine Versicherung in irgendeiner Art und Weise begünstigt werden. Schließlich zahlt er für das Erstfahrzeug bereits seine Versicherungsprämie, also sollte der Zweitwagen nach Möglichkeit nicht zu teuer ausfallen. Aus diesem Grund haben die Versicherer ursprünglich die so genannte Zweitwagenregelung eingeführt, die wir Ihnen im Folgenden etwas näher beschreiben möchten.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Tarife für Zweitwagen und/oder Fahranfänger an. In der Regel spielt es hier keine Rolle, ob es sich bei dem versicherten Fahrzeug um eben diesen Zweitwagen oder das Fahrzeug eines Fahranfängers handelt. Da Eltern das erste Fahrzeug des Kindes meist sowieso als Zweitwagen auf ihren Namen versichern, ist der Unterschied somit unerheblich.

Damit eine Zweitwagenversicherung nicht zu teuer wird, bieten die Versicherer spezielle Policen dafür an. Dafür wurde extra eine eigene Schadensfreiheitsklasse mit der Bezeichnung 1/2 eingeführt, in die solche Fahrzeuge zu Anfang eingestuft werden. Der Beitragssatz beträgt in dieser Schadensklasse je nach Versicherungsgesellschaft zwischen 100 % und 140 %, was im Vergleich zu der horrend hohen Einstufung für Fahranfänger einer Ersparnis von teilweise über 100 % entspricht.

Achtet man nun auch noch zusätzlich darauf, ein Fahrzeug zu erwerben, das in einer relativ günstigen Typklasse eingestuft ist, kann man die Versicherung für einen Zweitwagen oder ein Fahrzeug für Fahranfänger um ein Mehrfaches günstiger erhalten. Da bleibt noch viel Geld übrig, damit das Kind seine ersten Erkundungstouren unternehmen kann!

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